Drucksache - DS/0716/V  

 
 
Betreff: Kita-Mieten vs. Verdrängung?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MichaelHeihsel, Michael
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
21.03.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie berechnet sich der Kostensatz, den eine Kita für die Miete erlt?

 

  1. Wie wird dieser Satz an sich ändernde Begebenheiten in Berlin angepasst?

 

  1. Wie wurde der Satz in Friedrichshain-Kreuzberg in den letzten fünf Jahren angepasst?

 

 

Nachfragen:

 

  1. Wer entscheidet über die Höhe des Kostensatzes?

 

  1. Wie wird sichergestellt, dass Kitas durch steigende Mieten nicht verdrängt werden?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                        

Abt. Familie, Personal und Diversity

 

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Wie berechnet sich der Kostensatz, den eine Kita für die Miete erhält?

 

Die Kosten für Miete sind in der Anlage 1a, Kostenblatt - Kita/EKT, Nr. XXI, gültig ab 01.01.2018 der „Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (Rahmenvereinbarung - RV Tag)“ enthalten. Ein im Kostensatz enthaltener Anteil für Mieten ist nicht ausgewiesen. Die Träger erhalten in Abhängigkeit vom Alter und dem Betreuungsumfang des Kindes pro Monat eine Erstattung der im Kostenblatt ausgewiesenen Gesamtkosten von aktuell 93,5%.

 

  1. Wie wird dieser Satz an sich ändernde Begebenheiten in Berlin angepasst?

 

Berlin hat zur Evaluation der Kostensätze eine „Analyse der Kitaentstehungskosten im Land Berlin im Jahr 2015“ in Auftrag gegeben. Mit dieser Analyse wurde auch Entwicklung der Mietkosten betrachtet. Die Ergebnisse dieser Analyse waren u.a. Grundlage für die Neuverhandlung der „Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (Rahmenvereinbarung - RV Tag)“, die zum 01.01.2018 wirksam wurde und bis Ende 2021 läuft.

In der gemeinsamen Erklärung des Landes Berlin, der Spitzenverbände der freien Wohlfahrt (LIGA) und des Dachverbandes Berliner Kinder- und Schülerläden (DAKS) heißt es dazu:

 

Die Kita-Gestehungskostenanalyse hat aufgezeigt, dass insbesondere die Mieten und Gebäudekosten sowie die Personalkosten in den Sachkosten in den letzten Jahren stärker gestiegen sind als die entsprechende Entwicklung in den Kostenblättern. Dieser Erkenntnis wird Rechnung getragen, indem der Basiswert für die Sachkosten innerhalb der Laufzeit zusätzlich um insgesamt 10,4% angehoben wird (jeweils 3% in den Jahren 2018 und 2020 und jeweils 2% in den Jahren 2019 und 2021).“

 

  1. Wie wurde der Satz in Friedrichshain-Kreuzberg in den letzten fünf Jahren angepasst?

 

Eine separate Reglung für Friedrichshain-Kreuzberg ist aufgrund der gesamtstädtischen Finanzierungsystematik nicht vorgesehen und möglich.

 

 

Nachfragen:

 

  1. Wer entscheidet über die Höhe des Kostensatzes?

 

Die Höhe des Kostensatzes ist Ergebnis der Verhandlungen der „Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (Rahmenvereinbarung - RV Tag)“ zwischen dem Landes Berlin, den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrt (LIGA) und des Dachverbandes Berliner Kinder- und Schülerläden (DAKS).

 

  1. Wie wird sichergestellt, dass Kitas durch steigende Mieten nicht verdrängt werden?

 

Es gibt keine Regelung zur Sicherstellung, dass Kitas und Kindertagespflegen durch steigende Mieten nicht verdrängt werden. Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wendet sich im Fall der drohenden Schließung einer Einrichtung die Bürgermeisterin mit einem Schreiben an den Vermieter und bittet ihn, soziale Verantwortung durch Verlängerung des Mietvertrages zu einer finanzierbaren Miete zu übernehmen.

 

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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