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Drucksache - DS/0711/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Bezirksstadträtin für Finanzen, Umwelt, Kultur und Weiterbildung
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
Eine Erfassung, wieviel Schüler*innen Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, kann nicht durchgeführt werden. Denn dazu gibt es in der Musikschule kein Antragsverfahren. Jobcenter, Sozial-, Bürgerämter sowie die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber bewilligen die genannten Leistungen. Für diese zuständigen Stellen genügt inzwischen als Nachweis die Vorlage des Unterrichtsvertrages bei einer kommunalen Musikschule. Unabhängig davon gibt es die Möglichkeit der Ermäßigung nach AV-MSE (Das ist die „Ausführungsvorschriften über die Entgelte an den Musikschulen Berlins“ vom 16.Juli 2012). Danach erhalten ca. 18 % der Schüler*innen eine Ermäßigung des Unterrichtsentgeltes. Diese Ermäßigungen erfolgen überwiegend aus sozialen Gründen. Eine Kopplung von Ermäßigungen nach AV-MSE und Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ist auch möglich.
Neben den o.g. Ermäßigungsmöglichkeiten gibt es eine Vielzahl von kostenfreien Angeboten: - Für Kitagruppen, die in die Musikschule kommen, gibt es Angebote im Bereich der Elementaren Musikpädagogik (EMP). - Erfahrungsgemäß stammt ein hoher Anteil der teilnehmenden Kinder aus Familien mit geringen finanziellen Mitteln. Hier verzichtet der Bezirk bewusst auf die Einnahmen. - Geflüchtete können kostenfrei am Unterricht teilnehmen. Dies wird über den bezirklichen Masterplan (gemischte Früherziehungsgruppen in den Angeboten der Elementaren Musikpädagogik und Integrationschor) finanziert. Hier kooperiert die Musikschule mit der VHS, Flüchtlings-einrichtungen u.a.. - Auch gibt es Kooperationen der Musikschule mit Integrierten Sekundarschulen und Ganztagsgymnasien. Diese unterliegen der Rahmenvereinbarung des Bezirkes mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) und werden durch SenBJF finanziert. - Der Freundeskreis unserer Musikschule unterstützt erwachsene Flüchtlinge, die einen Unterricht der Musikschule besuchen wollen: Er vermittelt Pat*innen, die den Unterricht dann finanzieren.
Diese kostenfreien Angebote sind nicht in den Zahlen zu den Ermäßigungen erfasst.
Einschränkungen gibt es bei der Kooperation mit Grundschulen. Diese Kooperation ist nach AV-MSE kostenpflichtig und darf nicht ermäßigt werden (außer durch Finanzierung Dritter).
Den Musikschulen sind in der AV-MSE Grenzen der Ermäßigung auferlegt. Danach dürfen die Musikschulen nur maximal 20% Mindereinnahmen durch Ermäßigungen und Entgeltbefreiungen in regulären Musikschulangeboten erzielen (Unberücksichtigt sind dabei Angebote, die von Dritten finanziert werden). Unsere Musikschule erreicht diese Grenze mit durchschnittlich 18% (ohne Erfassung entgeltfreier Angebote im Bereich der Elementaren Musikpädagogik).
Nachfragen:
Ja, wie bereits in der Antwort zu Frage 2 erwähnt.
Derzeit nehmen 38 Kitagruppen aus 23 Kitas am regelmäßigen Unterricht in der Musikschule teil.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Herrmann
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