Drucksache - DS/0693/V  

 
 
Betreff: An das Kreuzbergurteil würdig erinnern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVorsteherin
Verfasser:Husein, TimurJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
21.03.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Kultur und Bildung
18.04.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung überwiesen   
10.10.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung vertagt   
08.01.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung erledigt   
13.01.2021 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Kultur und Bildung (KuBi) überwiesen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0693/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, am Kreuzberg/Viktoriapark an zentraler Stelle eine Erinnerungstafel oder -stele anzubringen, welche des sogenannten Kreuzbergurteils von 1882 würdig erinnert.

 

Dazu soll hinsichtlich Konzeption und glicher Finanzierung der Erinnerungstafel oder -stele sowie einer Einweihungsveranstaltung eine Kooperation mit der Senatsverwaltung für Justiz und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angestrebt werden. Der Prozess soll möglichst bis zum 14. Juni 2019 abgeschlossen sein.

 

 

Begründung:

 

Gegenstand des Kreuzbergurteils des Preußischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Juni 1882 (PrOVGE 9, S. 353 ff.) war die Polizeiverordnung des Polizeipräsidiums in Berlin “zum Schutze des auf dem Kreuzberge bei Berlin zur Erinnerung an die Siege der Freiheitskriege errichteten, im Jahre 1878 erhöhten Nationaldenkmals”. Danach durften in der Nähe des Kreuzberges Gebäude nur in einer bestimmten Höhe gebaut werden, damit “die Aussicht von dem Fuße des Denkmals auf die Stadt und deren Umgebung nicht behindert und die Ansicht des Denkmals nicht beeinträchtigt wird”. Aufgrund dieser Polizeiverordnung hatte das Polizeipräsidium in Berlin eine baupolizeiliche Genehmigung versagt. In seinem Urteil hat das PrOVG die Rechtsgültigkeit der Polizeiverordnung verneint, weil “die darin enthaltenen Bauvorschriften diejenigen gesetzlichen Grenzen überhaupt überschreiten, welche bei Übung des polizeilichen Verordnungsrechtes in gegenständlicher Hinsicht einzuhalten sind". Das Gericht sah in der verordneten Baubeschränkung eine Maßnahme der Wohlfahrtspflege und verneinte eine Zuständigkeit der Polizei für Eingriffe dieser Art.

 

Das Urteil war insofern bahnbrechend, als es klarstellte, dass stadtplanerische Gestaltung nicht zu den Aufgaben der Polizei gehört. Politikgeschichtlich war es ein Zeichen für das Ende des Polizeistaates absolutistischer Prägung, in dessen Verständnis „Polizei“ so viel bedeutete wie „eine gute Ordnung“, auch einschließlich dazugehöriger Wohlfahrtsaufgaben. Das Aktionsfeld der Polizei wurde damit auf die Aufgabe begrenzt, gesetzwidrigen Handlungen oder Zuständen entgegenzutreten. Die (aktive) Gestaltung des sozialen Lebens wurde ihr dadurch versagt.

 

Da dieses Urteil von überragender Bedeutung für die preußische und deutsche Rechtswissenschaft/Rechtsprechung ist, werden sich die Senatsjustizverwaltung und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (als "Nachfolgerin" des Preußischen Oberverwaltungsgerichts) sicherlich gerne an der Konzeption uns insbesondere an der Finanzierung der Erinnerungstafel- oder -stele beteiligen. Die Federführung liegt beim Bezirk.

 

 

BVV 21.03.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

  • Überweisung: Ausschuss für Kultur und Bildung
 
 

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