Drucksache - DS/0656/V  

 
 
Betreff: Entwicklung des Grundstücks Ratiborstraße 14c-g
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Nöll, OliverNöll, Oliver
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.02.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie kam es zu dem Vorschlag, dass das Grundstück, welches sich aktuell im Besitz der BIMA befindet, ein Standort für die Errichtung von „modularen Unterkünften“ werden soll?

 

  1. Welche Positionierung hat das Bezirksamt zu diesen  Planungen?

 

  1. nnen die derzeitigen Nutzungen u.a. Kleingewerbe, KITA, Biergarten erhalten werden?

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Im August 2017 gab es einen Termin mit Staatssekretärin Frau Dr. Sudhoff von der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Bezirksamtskollegium. Ich war selber damals im Urlaub. Bei dem Gespräch wurden einvernehmlich zwei Standorte identifiziert im Bezirk, die für die Bebauung mit MUFs geeignet sind. Neben der Ratiborstraße 14 war dies auch die Franz-Künstler-Straße.

Es wurde damals keine Anzahl von Wohnungen definiert, insofern war damals auch nicht gesagt, dass sozusagen komplett diese Areale mit MUFs bebaut werden sollen, was auch bis heute mir als Idee oder ähnliches nicht bekannt ist.

 

zu Frage 2: Das Bezirksamt hat sich in Reaktion auf den Senatsbeschluss vom 13.02.2018 genannt „Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge - weitere Standorte mit der Angelegenheit befasst noch einmal und in einem Schreiben haben wir den Senat insbesondere angeschrieben, Frau Breitenbach, Senatorin Breitenbach, aber eben auch zur Kenntnis an Senatorin Lompscher und Senator Kollatz-Ahnen, über unsere Position informiert. Und zwar das Ganze fristgerecht nach zwei Wochen …, zwei Wochen nach der Senatsvorlage, man könnte ja Alternativstandorte benennen. Wir haben, sage ich gleich vorweg, keinen Alternativstandort genannt, sondern Ergänzungsstandorte, würden also mit drei Standorten hier in das Thema gehen.

Ich will das aber jetzt noch mal inhaltlich Ihnen vortragen, was die Lage ist, also was auch die Position des Bezirksamtes ist: Der geplanten Errichtung von modularen Unterkünften für Flüchtlinge auf dem Gelände Ratiborstraße 14 stehen zunächst die Planungsziele des Bezirkes sowie der Flächennutzungsplan entgegen. Für den gesamten Block wurde der Bebauungsplan VI-149 aufgestellt. Mit dem Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan vom 10.12.2013 soll die vorhandene gewerbliche Nutzung im Block an der Ratiborstraße, auch genannt Studentenwerk, gesichert werden.

Um den gewerblichen Standort zu sichern und weiterentwickeln zu können, soll der Teil der Grundstücksflächen als Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung ausgewiesen werden, der bereits heute entsprechend genutzt wird. Der verbleibende Teil des Plangebiets soll als Grünzug entlang des Landwehrkanals erhalten bleiben. Ebenso soll weiterhin der Standort der Kita gesichert werden so der Aufstellungsbeschluss.

Der Flächennutzungsplan stellt für den gesamten Block Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage dar. Bei den für den Standort geplanten MUFs handelt es sich auch nicht um Gewerbe, auch nicht um die für Gewerbegebiete gemäß § 146 Abs. 10 Baugesetzbuch ausnahmsweise bis 31. Dezember 2019 zulässigen Gemeinschaftsunterkünfte. Vielmehr handelt es sich um sehr wohnähnliche Einrichtungen und es muss zum Beispiel das Rücksichtnahmegebot an die vorhandenen gewerblichen Betriebe heranrückende wohnliche Nutzung betrachtet werden. Dabei darf das Maß der ausgeübten gewerblichen Nutzung nicht eingeschränkt werden.

Mit dem Zulassen wohnlicher Nutzungen wird die Zielsetzung des Gewerbeerhalts auch deshalb konterkariert, weil wir uns damit immer mehr in Richtung einer Gemengelage nach § 34 bewegen.

Vor diesen Hintergründen kann im Rahmen der geplanten integrierten Quartiersentwicklungr diesen Standort insbesondere die gewerblichen Interessen berücksichtigen muss, nur in einem geringen Maß über die Errichtung von MUFs an diesem Standort nachgedacht werden.

tig ist ein Gesamtkonzept für den Standort, wozu bereits eine erste Studie vorliegt, die in Kürze der BIM, der WBM und gerne auch den Senatsverwaltungen, die ich vorhin genannt habe, vorgestellt wird.

Vorgeschlagen wird in diesem Zusammenhang, darüber nachzudenken, ob die geplanten Neubaustandorte in Friedrichshain-West auch für die Errichtung von MUFs in Frage kommen. Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge wären dort hinsichtlich Art der Nutzung gemäß § 34 Abs. 2 bzw. auch, wenn es denn dazu kommen soll im Rahmen von Bebauungsplanverfahren, an vielen Standorten zulässig.

Abhängig von der geplanten Kubatur fügen sich an einigen Standorten auch modulare Unterkünfte für Flüchtlinge gemäß § 34 ein. Selbstverständlich müsste dies vor dem Hintergrund der aufgestellten Bebauungspläne und vor dem Hintergrund der geplanten integrierten Entwicklung dieser Gebiete geprüft werden. Insbesondere könnte der Block Palisadenstraße, Koppenstraße, Karl-Marx-Allee, Lebuser Straße geprüft werden.

r das Jahr 2018 sind sowohl für den Standort Ratiborstraße 14 für Friedrichshain-West als auch für den Standort Franz-Künstler-Straße öffentliche Werkstattprozesse geplant. Bei allen drei Standorten werden, sofern hierüber zwischen Senat und Bezirksamt Konsens besteht, integrierte Quartiersentwicklung unter Einbeziehung von Wohnen für Flüchtlinge zügig in die Wege geleitet. Hierzu sollte auf Arbeitsebene zu diesen drei Standorten zeitnah eine Klärung herbeigeführt werden.

 

zu Frage 3: Von den in der zweiten Frage genannten Hintergründen kann im Rahmen der geplanten integrierten Quartiersentwicklung, die insbesondere die gewerblichen und Gemeinbedarfsinteressen berücksichtigen muss, wenn, dann nur in einem geringen Maß über die Errichtung von MUFs an diesem Standort nachgedacht werden, wie ich bereits sagte, wenn die kleingewerblichen Nutzungen, die Kita und die Grünflächen erhalten bzw. weiterentwickelt werden sollen.

Ich möchte an dieser Stelle noch ein paar Sachen ergänzen: Wir haben ja, wie Sie wissen, eine Zielvereinbarung zum Wohnungsbau abgeschlossen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Im Rahmen dieser Zielvereinbarung wurde einvernehmlich mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der Standort Ratiborstraße 14 erst mal aen vor gelassen. Es wurde also im Rahmen dieser Zielvereinbarung nicht sozusagen noch mal betont, da kommen jetzt sowieso die MUFs hin, also nehmen wir das bitte mit rein, wurde überhaupt nicht aufgerufen das Thema, weshalb auch dieser …, der Senatsbeschluss für mich dann doch etwas überraschend kam, aber ich denke, manchmal sind halt Bezirk und Senat dann doch … Es wird nicht so viel kommuniziert, wir sind ja zwölf Bezirke, das ist schon auch verständlich.

Zugleich möchte ich darauf hinweisen: Es gab, ich glaube, es war im November, ich bin jetzt nicht ganz sicher, habe es gerade nicht gefunden, einen Termin, an dem ich teilnahm, zwischen mir, der BIM, der BImA und der Senatsverwaltung für Finanzen zur Ratiborstraße 14. Damals haben wir gesagt, wir machen eine Studie und wir werden im ersten Quartal 2014 wieder darüber reden und dies wurde auch auf der Arbeitsebene akzeptiert. Auch damals hieß es nicht: Na, Herr Schmidt, da kommen doch die ganzen MUFs hin, vergessen Sie Ihre integrierte Quartiersentwicklung.

Betonen möchte ich auch noch mal, dass der B-Plan zwar von 2013 ist und auch gewiss andere Hintergründe noch hat. Damals ging es ja auch darum, ob dieses ganze Areal schnell verkauft wird, zum Höchstpreis selbstverständlich von der BImA, aber wir haben auch in unserem im letzten Jahr beschlossenen Gewerberaumsicherungskonzept diesen Standort aufgeführt.

Ja, auch möchte ich betonen, dass ich mehrere Gespräche mit den Gewerbtreibenden, auf Initiative dieser Gewerbetreibenden geführt habe, und begrüße Sie auch noch mal ganz herzlich hier, und wir haben auch gemeinsam in der letzten Woche dargestellt, dass hier überhaupt niemand etwas dagegen hätte, wenn dort Geflüchtetenwohnen … stattfindet, aber es gibt eben trotzdem verschiedene Ziele, wie ich jetzt gerade dargelegt habe, die wir an diesem Standort realisieren können und ich denke, das werden wir auch mit diesem Angebot an den Senat …, noch ein weiterer Standort jetzt genannt, in den Dialog gehen …, kann hier eigentlich sich alles nur in Wohlgefallen auflösen. Vielen Dank.

 

Herr Nöll: Vielen Dank für die Verlesung des Briefes, den kannte ich schon. Es gibt aber eine Frage, die sich in der Tat daran anschließt: Wenn diese Planungsziele des Bezirks, die rechtliche Situation exakt so ist, wie Sie darstellen und es im August 2017 ein Treffen gegeben hat und Sie uns jetzt erklären, ab dem 13.02., ab dem Senatsbeschluss hätten Sie sich fristgerecht beim Senat gemeldet, wie kommt denn diese Diskrepanz zustande? Also dann hätte man doch zwischenzeitlich …, im Übrigen gab es ja einen Quick-Check, der die baurechtliche Situation geprüft hat, also hätte man da doch vorher intervenieren müssen.

 

zu Nachfrage 1: Also ich habe Ihnen ja gerade gesagt, dass es eine Kommunikation dazu mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gab. Wir haben im Rahmen der Zielvereinbarung schon mal gesagt, dass wir dort eine Machbarkeitsstudie machen und dass wir gucken wollen, wie es mit dem Standort weitergeht. Das wurde auch akzeptiert. Es gab auch auf Arbeitsebene zwischen dem Fachbereichsleiter und der Wohnungsbauleitstelle darüber einen Informationsfluss. Auch das gab es.

Ich habe tatsächlich diesen Senatsbeschluss gar nicht kommen sehen und es war für mich unklar und deshalb habe ich bei meiner Rücksprache mit Frau Lompscher, also sozusagen groß aufgehangen dieses Thema nicht thematisiert, aber ich kann mir eben auch nicht vorstellen, dass man der Meinung ist, in so einem Standort einfach mal den maximal zu bebauen mit modularen Unterkünften. Das wäre auch meiner Meinung nach irgendwie nicht im Sinne vieler anderer Ziele, die die Rot-Rot-Grüne Koalition sich vorgenommen hat.

 

Herr Jösting-Schüßler: Ja, entschuldigen Sie meine Begriffsstutzigkeit. Ich will da noch mal nachfragen: Sie haben also im August 2017, also vor wenigen Monaten u. a. mit der Staatssekretärin Sudhoff von der Senatsverwaltung für Finanzen eine, wie ich Sie verstanden habe, Übereinkunft getroffen und ich habe das sozusagen so interpretiert, dass es da irgendwie keine Meinungsverschiedenheiten gegeben hat zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die dort also am Tisch gemeinsam saßen, da standen diese zwei Standorte fest. Und danach stellen Sie aber diesen Standort in Frage und schlagen einen neuen zweiten Standort vor. Ist das so richtig, wie ich das verstanden habe oder habe ich da was übersehen oder bin da wie gesagt ein bisschen begriffsstutzig.

 

zu Nachfrage 2/Frau Herrmann: Ich habe mich deswegen gemeldet, weil an dem Termin im August der Stadtrat ja, wie er gesagt hat, gar nicht dabei war.

Nee Olli, so ist es nicht, sondern der Lothar hat gefragt, was war da bei diesem Termin. So und das kann einfach er nicht beantworten und deswegen spricht das Bezirksamt an diesem Teil sehr wohl mit einer Stimme, nämlich das, was dabei war. Okay?

Also, die Suche nach Grundstücken hat bereits 2016 angefangen. Wir haben mehrere Sitzungen gehabt mit unterschiedlichen Senatsbeauftragten. Herr Glietsch war der erste, der einzelne Gespräche mit jedem Bezirk geführt hat. Dort sind uns verschiedene Grundstücke vorgeschlagen worden, die kamen immer mit einer relativ langen Liste. Das waren auch Grundstücke wie der Kinderbauernhof, es waren Grundstücke wie nger + Laster und das waren Grundstücke wie Die Schatzinsel zum Beispiel, also solche Qualität hatten die Vorschläge. Aber es waren auch die beiden Grundstücke da drauf, von denen wir jetzt sprechen.

Wir hatten darüber auch in der BVV berichtet, nur hatten wir nicht Ratiborstraße gesagt, sondern wir hatten Reichenberger Straße gesagt. Aber es war immer dieses …, sozusagen die Grundstücke.

Bei dem Gespräch im August kam Frau Dr. Sudhoff wieder mit einer Liste, ich glaube, das war der dritte Termin, wo auch immer wieder Grundstücke drauf waren, die wir schon abgelehnt hatten und wir haben uns tatsächlich auf diese beiden Grundstücke geeinigt, haben aber, wie auch in den vergangenen Gesprächen immer wieder darauf hingewiesen, dass Gewerbe dort angesiedelt ist. Frau Dr. Sudhoff hatte zugesagt, dieses zu berücksichtigen. Das ist der Punkt.

Wir haben auch zu verstehen gegeben, und zwar auch schon in dem Gespräch mit Frau Dr. Sudhoff, dass wir …, und das hatten wir glaube ich auch in der BVV in der letzten Wahlperiode schon besprochen, auch in verschiedenen Ausschüssen und dazu hat auch das Bezirksamt sich geeinigt, dass wir keine …, also dass wir es nicht befürworten, wenn einfache Modularbauten hingestellt werden, sondern wir haben immer gesagt, wir wollen im Grunde integriertes Wohnen haben. Also nicht, dass da irgendwie erst mal eine Gruppe von Menschen … ja, in einem abgezäunten Gebiet untergebracht wird und schon gar nicht auch in dieser Bauweise.

Dieses haben wir von Anfang an immer wieder dem Senat auch so rüber gespiegelt. Dieses habe ich auch noch mal im letzten RdB, als diese Liste verabschiedet worden ist, habe ich das auch deutlich gemacht, dass wir gerne eine integrierte Planung haben möchten und nicht einfach nur MUFs. Da war ich übrigens nicht die einzige Bürgermeisterin, das haben verschiedene Bürgermeister und Bürgermeisterinnen auch gesagt.

So und jetzt hast Du ja gefragt, zwei Grundstücke und ein Ersatz, das was Florian, und da kann er ja gleich wieder selber sprechen, wir bleiben bei dem Status Ratiborstraße, Franz-Künstler-Straße mit den Einlassungen, die Florian gemacht hat und benennen oder empfehlen ein drittes Grundstück. Das hat er gerade eben klargestellt.

 
 

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