Drucksache - DS/0647/V  

 
 
Betreff: Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDVorsteherin
Verfasser:Meuren, ChristofJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.02.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden Beratung ff
06.03.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
21.03.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0647/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden. In diesem Zusammenhang müssen Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen

 

  • r die Be- und Entlüftung der Gaststätte,
  • r die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte,
  • r den Brandschutz der Gaststätte,
  • r die Reinigung- u. Desinfektion der Shisha-Wasserpfeifen, der Schläuche und der Mundstücke,
  • r die Fläche der Gaststätte an sich

 

enthalten.

 

Hierbei ssen der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Shisha-Bar-Besucher und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund stehen.

 

Der BVV ist bis zum 20.06.2018 zu berichten.

 

Begründung:

 

Es gibt zunehmend Berichte über Kohlenmonoxid-Vergiftungen von Shisha-Bar-Besuchern.

Laut Pressemitteilung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg, Nr. 010 vom 17.01.2018 ergeben sich Gesundheitsgefährdungen durch lebensgefährliche Kohlenmonoxid-Werte und Verstöße gegen den Brandschutz sowie gegen Zollbestimmungen und den Jugendschutz.

 

Zudem berichtete die Berliner Morgenpost am 07.01.2018 über einen Vorfall in Bremerhaven. 16 Personen waren nach dem Aufenthalt in einer Shisha-Bar mit dem Verdacht auf eine CO-Vergiftung ins Krankenhaus eingeliefert worden. Die Shisha-Bar musste komplett geräumt werden. Die Rettungskräfte stellten daraufhin fest, dass die zulässigen CO-Grenzwerte überschritten worden waren. 

 

CO-Vergiftungen stellen eine äerst ernst zu nehmende Gesundheitsbeeinträchtigung dar, die von Kopfschmerzen, Ermüdung, Schwindel, Übelkeit bis zur tödlichen Vergiftung reichen. Atmet der Mensch Luft mit einer erhöhten Kohlenmonoxidkonzentration ein, bindet sich das CO direkt an die roten Blutkörperchen und blockiert damit die Sauerstoff-Aufnahme. Infolgedessen kommt es schnell zu einem Sauerstoffmangel und den damit verbundenen Gesundheitsgefährdungen.

 

Ein weiteres Gesundheitsrisiko besteht in der Übertragung von Infektionskrankeiten durch die Benutzung unzureichend desinfizierter Shisha-Pfeifen. Entsprechende Berichte liegen vor.

 

 

BVV 28.02.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden

 

 

WiO 06.03.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 21.03.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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