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Drucksache - DS/0587/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Beantwortung: BezStR Herr Schmidt
zu Frage 1: Nach Kenntnis des Bezirksamtes ist die BIMA Eigentümerin der genannten Grundstücke.
zu Frage 2: Nein, es gibt keine Gespräche mit der Eigentümerin.
zu Frage 3: Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des festgesetzten Bebauungsplans VI-33a. Dieser B-Plan setzt dort den vorhandenen Bau als kleine Wohnsiedlung mit einem Altersheim fest. Konkrete Planungen liegen nicht vor. Im Rahmen des festgesetzten Bebauungsplans konnte dort auch nur eine behutsame Nachverdichtung entstehen, die die Grundzüge der Planung nicht berührt und städtebaulich vertretbar sein müsste.
zu Nachfrage 1 und 2: Mit dem festgesetzten Bebauungsplan sind die Zielsetzungen des Bezirks definiert. Es gibt keine Veranlassung, diese in Frage zu stellen und Gespräche mit den Bewohnern gibt es nicht zurzeit.
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