Drucksache - DS/0539/V  

 
 
Betreff: Immobilienverkauf Oranienstraße 199 - 205
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Nöll, OliverNöll, Oliver
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.11.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann wurde mit der Eintragung in das Grundbuch die Eigentumsübertragung der Immobilie Oranienstre 199-205 abgeschlossen?

 

  1. Wann wurde die Transaktion durch die Verkäufer*in oder die Käufer*in gegenüber dem Bezirksamt angezeigt?

 

  1. Hat das Bezirksamt die Bewohner*innen und Gewerbetreibenden über den Verkauf besagter Immobilien informiert?

 

 

Nachfragen:
 

  1. Inwiefern bestand für das Objekt ein bezirkliches Vorkaufsrecht?
     
  2. Wie gedenkt das Bezirksamt zukünftig in ähnlich gelagerten Fällen die Betroffenen einzubeziehen?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Das Grundstück Oranienstraße 199 - 205 wurde vom jetzigen Eigentümer mit Kaufvertrag vom 12.08.2016 erworben und mit Eintragung des jetzigen Eigentümers in das Grundbuch am 07.03.2017 erfolgte der Eigentümerwechsel.

 

zu Frage 2: Der den Kaufvertrag beurkundende Notar beantragte am 12.09.2016 beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ein Negativzeugnis. Damit wurde dem Bezirk der Verkauf bekannt.

 

zu Frage 3: Das Bezirksamt hat die Bewohnerinnen und Bewohner und die Gewerbetreibenden nicht über den Verkauf informiert, da erst ab Oktober 2016 auf Grundlage des BA-Beschlusses, die Nummer erspare ich mir jetzt, vom 27.09.2016 ein Prüfverfahren zum Vorkaufsrecht durchgeführt wurde. Es bestehen im Übrigen keine personellen Kapazitäten jenseits, jenseits von Verwaltungsverfahren, Bewohner*innen und Gewerbetreibende über Grundstücksverkäufe zu unterrichten, auch wenn dies vielleicht wünschenswert wäre.

 

zu Nachfrage 1: Dem Bezirk steht grundsätzlich das Vorkaufsrecht an überwiegend dem Wohnen dienenden Grundstücken in sozialen Erhaltungsgebieten zu, sofern diese nicht in Sondereigentum aufgeteilt sind, also in Eigentumswohnungen. Das Vorkaufsrecht bestand also auch in diesem Fall.

 

zu Nachfrage 2: Die Mieterinnen und Mieter der Grundstücke, bei dem die Ausübung des Vorkaufsrechts geprüft wird, werden seit dem Fall Matternstraße 4 grundsätzlich zu Beginn des Verfahrens zu einem Informationsgespräch ins Bezirksamt eingeladen. Nur so können Mieter*innen in die Lage versetzt werden, ggf. selber vorkaufsbegünstigter Dritter zu werden, z. B. in Kooperation mit einer Stiftung wie im Fall Zossener Straße 48 im Frühjahr 2017 schon einmal geschehen.

 

Herr Nöll: Ja, ganz logische Nachfrage. Wenn bezirkliches Vorkaufsrecht bestand, warum wurde es in diesem Fall nicht erwogen?

 

zu Nachfrage 3: Da müssten Sie jetzt im Detail meinen Vorgänger fragen. Also ich habe es ja schon ausgeführt. Sehr viel mehr kann ich dazu auch nicht sagen. Es gab eben diese systematische Prüfung von allen Negativzeugnissen, also alle Anträge auf Negativzeugnis bzw. den Kaufverträgen, die dahinter liegen, erst ab Oktober und das wurde eben vor diesem Stichtag Oktober hier dem Bezirksamt bekannt und ich möchte dazu auch sagen, es ist natürlich …, es ist absolut bedauerlich und das ist sozusagen auch geradezu tragisch, dass da ein paar Tage dazwischen lagen.

Mir wurde aber auch berichtet vom Bezirksamt, dass damals mal mit Herrn Panhoff verabredet hatte, dass es wirklich so eine Art Auszeit gibt, weil man hat ja mit dem Fall Wrangelstraße und auch anderen, einem anderen Fall sehr viel zu tun. Man musste wirklich die, sozusagen die Systematik des Vorkaufsrechts, mit der jetzt z. B. ganz viele andere Bezirke noch viel zu kämpfen haben, weshalb da auch nichts läuft, die musste man erst aufbauen und es war eben auch verabredet, dass man, bis dieser Beschluss dann gültig wurde, auch nicht prüft, was ja theoretisch irgendwie denkbar wäre, aber es braucht eben auch Personal dafür und es braucht dafür klare Abläufe und es gehen ja also jetzt gerade etwas weniger, möchte ich an dieser Stelle auch sagen, wir beobachten die Statistik, es gehen weniger Kaufverträge ein. Vielleicht, weil wir so hart das Vorkaufsrecht ausüben, aber ansonsten, zeitweise gehen ja sehr viele ein, und die alle quasi zu prüfen, das war dann eben dann auch nicht möglich. So wurde mir berichtet.

 

 
 

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