Drucksache - DS/0538/V  

 
 
Betreff: Interkulturelle Öffnung der Bezirksverwaltungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Keküllüoglu, FilizKeküllüoglu-Abdurazak, Filiz
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.11.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Was versteht das Bezirksamt unter "Interkultureller Öffnung der Verwaltung" (IKÖ), die im Koalitionsvertrag der Berliner Regierung verankert ist und sich u.a. auch auf die bezirklichen Verwaltungen bezieht?

 

  1. Welche konkreten Ziele leitet das Bezirksamt aus der IKÖr sich heraus?

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, um das Ziel der IKÖ zu erreichen?

 

Nachfragen:

 

  1. Wie bewertet das BA die bisher erprobten Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels?

 

  1. Welche Maßnahmen sind in Naher Zukunft geplant?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin          

Abt. Familie, Personal und Diversity

 

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Was versteht das Bezirksamt unter "Interkultureller Öffnung der Verwaltung" (IKÖ), die im Koalitionsvertrag der Berliner Regierung verankert ist und sich u.a. auch auf die bezirklichen Verwaltungen bezieht?

 

 

Gem. § 4 (3) PartIntG ist Interkulturelle Kompetenz eine auf Kenntnissen über kulturell geprägte Regeln, Normen, Wertehaltungen und Symbole beruhende Form der fachlichen und sozialen Kompetenz.

Der Gesetzgeber verknüpft dabei Zielvorgaben zur Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit der Interkulturellen Öffnung der Verwaltung. Dabei gilt jedoch grundsätzlich, dass allen Bevölkerungsgruppen vorbehaltlich formaler Voraussetzungen der barrierefreie Zugang zum öffentlichen Dienst ermöglicht werden soll.

Merke jedoch: Aus der Erhöhung des Anteils der Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund in einer Dienststelle folgt nicht zwingend die Verbesserung der interkulturellen Organisations- oder Personalkompetenz. Erforderliche Kompetenzen sind vielmehr bei der Personalrekrutierung und entwicklung zu berücksichtigen.

 

Rechtliche Grundlagen - Interkulturelle Öffnung der Verwaltung

 

§ 4 (1) PartIntG

Einrichtungen sorgen im eigenen Zuständigkeitsbereich für gleichberechtigte Teilhabe und interkulturelle Öffnung. Die Vielschichtigkeit der Einwanderungsgesellschaft ist zu berücksichtigen. Die Aufgabenwahrnehmung ist bedarfs- und zielgruppengerecht auszurichten.

 

§ 11 (1) Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung (GGO I)

Die Berliner Verwaltung ist interkulturell ausgerichtet. Toleranz und Weltoffenheit gehören zu den Maßstäben des Verwaltungshandelns ihrer Dienstkräfte. Die Behörden erbringen ihre Leistungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zuverlässig, kompetent, verständlich, freundlich und so schnell wie möglich.

 

Das Bezirksamt hat sich im Rahmen einer ressortübergreifenden Steuerungsgruppe, der AG Interkulturelle Öffnung im Jahr 2008 auf folgende Definition für Interkulturelle Öffnung festgelegt:

 

Interkulturelle Kompetenz ist eine auf Kenntnissen über kulturell geprägte Regeln, Normen, Werterhaltungen und Symbole beruhende Form der sozialen Kompetenz. Sie ist das Zusammenspiel von Fähigkeiten und Fertigkeiten, das es einer Person ermöglicht in der Interkulturellen Kommunikation unabhängig, flexibel, sensibel angemessen und damit wirkungsvoll zu handeln.“

 

  1. Welche konkreten Ziele leitet das Bezirksamt aus der IKÖr sich heraus?

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, um das Ziel der IKÖ zu erreichen?

 

 

Maßnahmen zur Erhöhung der Interkulturellen Kompetenz in der Bezirksverwaltung Friedrichshain Kreuzberg

 

1.Stärkung der interkulturellen Kompetenz der Mitarbeiter*innen

 

Im Fortbildungsplan der Abteilungen müssen weitere spezielle Angebote zur interkulturellen Kompetenz sowie Diversity Schulungen berücksichtigt werden.

Bei Bedarf wird zu den bestehenden Fortbildungsangeboten beraten.

 

 

2.Maßnahmen zur stärkeren Berücksichtigung der interkulturellen Anforderungen in der fachlichen Arbeit

 

Es wird weiterhin angestrebt, den Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund zu erhöhen.

Menschen mit Migrationshintergrund und Angehörige ethnischer Minderheiten werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. (BVV Beschluss vom 23.01.2008 / Drs. Nr. DS/0552/III)

Bei der Ausschreibung von Ausbildungsplätzen werden weiterhin gezielt Bewerber*innen mit Migrationshintergrund angesprochen.

Bei der Erstellung und Überarbeitung von Anforderungsprofilen werden die Anforderungen an die interkulturelle Kompetenz beachtet. Der Kriterienkatalog ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.

 

 

3.Maßnahmen zur Verringerung der Zugangsbarrieren

 

Einführung eines mehrsprachigen Leitsystems

Überarbeitung der Internetseite des Bezirksamtes Friedrichshain Kreuzberg, sie  soll mehrsprachig (in den Sprachen der großen Zuwanderungsgruppen) verfügbar sein. Die Umsetzung ist mit den am stärksten nachgefragten Internetseiten zu beginnen.

Mehrsprachige Flyer sollen über die Leistungsangebote der einzelnen Abteilungen informieren.

Es wird angestrebt Anträge mehrsprachig zu gestalten, die jeweilige Senatsverwaltung ist einzubeziehen.

Es sind Mittel für den Einsatz von Sprachmittlern (türkisch und arabisch) zur Verfügung zu stellen. Um die Mittel bedarfsgerecht und flexibel einzusetzen sind ausschließlich Honorarverträge abzuschließen.

 

4.Qualitätssichernde Maßnahmen

 

Bestandsaufnahme

Auswertung und Festlegung von Zeiträumen für die Umsetzung von notwendigen Veränderungen konzeptionell und personell.

2 hrige Berichterstattung der Führungsebene (FKE 1 LUV/SE) der entwickelten Vorgaben gegenüber IntMig.

Erstellung eines Gesamtberichtes durch IntMig gegenüber der BVV.

 

Darüber hinaus befindet sich das Jugendamt seit 2007 in einem kontinuierlichen Prozess und seit knapp drei Jahren in einem Projekt „Unterstützung in Vielfalt - Interkulturelle Öffnung der Jugendhilfe in Berlin und Brandenburg“ unter Begleitung des Trägers Bildungsteam Berlin-Brandenburg e.V.

Im Rahmen dessen wurden zielgerichtet Prozesse angestoßen und Maßnahmen durchgeführt, zum Beispiel:

 

  • die Entwicklung einer gemeinsamen Haltung im Sinne eines Leitbildes wurde begleitet
  • der Internetauftritt des Jugendamtes ist vor dem Hintergrund der Willkommenskultur überarbeitet worden
  • verschiedene Webseiten des Jugendamtes werden mehrsprachig angeboten
  • Flyer und Informationsmaterial wurden überarbeitet und können nun mehrsprachig und in einfacher Sprache angeboten werden
  • spezifische Inhouse-Seminare konnten von den Kolleginnen und Kollegen besucht werden 
  • Workshops zur Personalentwicklung und kollegialen Fallberatung fanden in diesem Kontext mit Unterstützung des Trägers statt
  • Vernetzungstreffen mit den anderen drei am Projekt beteiligten Jugendämtern Charlottenburg-Wilmersdorf, Neuruppin und Straußberg fanden mehrmals zum Erfahrungsaustausch statt.

 

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes haben eine zweitägige Diversity-Schulung erhalten (bereits seit 2007).

Das Jugendamt hat die Charta der Vielfalt im August 2017 unterzeichnet.

 

 

Nachfragen:

 

  1. Wie bewertet das BA die bisher erprobten Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels?

 

Das Bezirksamt hat bereits vielfältige organisatorische Maßnahmen unternommen, um den  Zugang zu bezirklichen Angeboten zu erleichtern. So bieten die Fachämter Lots*innendienste 

und Sprachmittlung sowie Sprach- und Integrationskurse an oder haben Kompetenzteams für geflüchtete Menschen eingerichtet.

 

Ein Problem sind nach wie vor die Kosten, die für die Übersetzung von Flyern etc. entstehen.  

 

Darüber hinaus entscheidet jede Fachabteilung selbstständig darüber, wie sie ihre   Internetseiten gestalten und ob sie ihre Angebote in andere Fremdsprachen anbieten  möchten.

 

  1. Welche Maßnahmen sind in naher Zukunft geplant?

 

Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden im Büro der Integrationsbeauftragten derzeit Flyer vom Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung in die Sprachen Romanes, Serbisch und Kroatisch übersetzt, um die Barrieren für die Gruppe der Roma zu bestehenden Angeboten zu reduzieren. Im Vorfeld hatte die Integrationsbeauftragte alle Fachabteilungen angeschrieben und angefragt, wer von ihnen einen Bedarf hinsichtlich einer Übersetzung in diese benannten Sprachen aufweist.

 

Das Jugendamt arbeitet im Kontext von Diversity aktiv an der Personalentwicklung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit.

 

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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