Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0537/V
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
Zu Frage 1 – 3:
Die Zuständigkeit liegt bei der BVG. Wir werden uns um eine kurzfristige Stellungnahme der BVG bemühen und eine schriftliche Beantwortung der Fragen nach Erhalt einer Information von der BVG nachreichen.
Freundliche Grüße
Florian Schmidt
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
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