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Drucksache - DS/0495/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die zwei Teil-Grundstücke des Gesamtgrundstücks Markgrafendamm 24 nicht zum Höchstpreis von der Deutschen Bahn AG verkauft werden, sondern für kommunale Bedarfe gesichert werden. Es soll sich für ein Verkaufsmoratorium einsetzen und Sicherungsmaßnahmen ergreifen.
Begründung: Seit 2015 ist bekannt, dass die Deutsche Bahn Teil-Grundstücke des Gesamtgrundstücks Markgrafendamm 24 nicht mehr selber nutzen wird und veräußern möchte. Frühzeitig waren Bezirk und Senat auf die Bahn zugegangen, um sich dafür einzusetzen, dass die Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR) diese Grundstücke erwerben kann. Derzeit befindet sich ein für die Versorgung der Innenstadt dringend benötigter Betriebshof der BSR an der Mühlenstraße. Eine Verlegung dieses Betriebshofs würde die Realisierung von Wohnungsneubaupotentialen auf städtischen Grund und durch städtische Akteure am jetzigen Standort des Betriebshofs ermöglichen. Dort könnten 400 Wohnungen entstehen. Dies würde auch der Gesamtentwicklung des neu entstehenden Areals an der Mühlenstraße dienen und dort eine Mischung der Nutzungen und die Errichtung von bezahlbarem Wohnraum ermöglichen.
Die Teilgrundstücke auf dem Bahngrundstück zwischen Modersohnstraße und Markgrafendamm sind für die Nutzung als Betriebshof der BSR überaus gut geeignet, sowohl was die Lage im Bezirk in Bezug auf den Versorgungsauftrag, als auch die verkehrliche Erschließung angeht. Daher haben sich Bezirk und Senat auch bereits mehrfach für einen Erwerb durch die BSR eingesetzt. Hierbei hat die BSR der Deutschen Bahn bereits Kaufpreise oberhalb des Verkehrswerts angeboten.
Aktuelle Presseberichterstattungen in dieser Woche deuten nun darauf hin, dass ein Verkauf unmittelbar bevorsteht (vgl. z.B. https://www.morgenpost.de/berlin/article212175987/Berlin-und-die-Deutsche-Bahn-streiten-sich-um-Grundstuecke.html). Daher bedarf es eines zeitnahen Beschlusses durch die BVV. Durch einen Verkauf zum Höchstpreis gingen einmalige Potentiale für eine nachhaltige und sinnvolle Entwicklung des Friedrichshainer Südens auf Dauer verloren. Durch den Verkauf zum Höchstpreis entfiele neben der Möglichkeit der Nutzung durch die BSR auch die Chance am Markgrafendamm andere, nicht maximal gewinnorientierte, Nutzungen zu verorten. Hier ist die Deutsche Bahn, als bundeseigenes Unternehmen, in der Pflicht auch kommunale Interessen und die Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Das Bezirksamt hat alle Instrumente die in seiner Macht stehen zu nutzen, um einen Verkauf zu verhindern und die gemeinwohlorientierte Nutzung des zum Verkauf anstehenden Grundstücks zu sichern.
BVV 11.10.2017 ÄA der SPD wird übernommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die zwei Teil-Grundstücke des Gesamtgrundstücks Markgrafendamm 24 nicht zum Höchstpreis von der Deutschen Bahn AG verkauft werden, sondern für kommunale Bedarfe gesichert werden. Es soll sich für ein Verkaufsmoratorium einsetzen und Sicherungsmaßnahmen ergreifen. Das Bezirksamt hat alle Instrumente die in seiner Macht stehen zu nutzen, um einen Verkauf zu verhindern und die gemeinwohlorientierte Nutzung des zum Verkauf anstehenden Grundstücks zu sichern.
BVV 25.11.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
StadtBW 20.01.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 27.01.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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