Drucksache - DS/0414/V  

 
 
Betreff: Geheim-Untersuchungen im Milieuschutzgebiet
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MarleneHeihsel, Marlene
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
12.07.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Bedeutet die Geheimhaltung der Überlegungen und Vorarbeiten zu neuen Erhaltungssatzungsgebieten (Milieuschutzgebieten), die Herr Stadtrat Schmidt in der Presse angekündigt hat (http://www.bz-berlin.de/berlin/friedrichshain-kreuzberg/wir-leben-im-neuen-berliner-milieuschutzgebiet), dass auch die BVV und der zuständige Ausschuss nicht informiert werden?

 

  1. Welche Risiken können aus dieser Vorgehensweise für den Bezirk entstehen, beispielsweise Klagen von Eigentümern und Käufern, die durch fehlende Informationen etwa finanzielle Risiken nicht mehr kalkulieren können?

 

  1. Besteht die Gefahr, dass durch solche Vorgehensweisen unnötigerweise noch mehr Umwandlungen in Eigentumswohnungen und mehr Sanierungsvorhaben in kürzerer Zeit vollzogen werden, um einer möglichen Einführung eines Erhaltungssatzungsgebietes zuvor zu kommen auch dort wo auch keine Erhaltungssatzungsgebiete geplant sind?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

Zunächst möchte ich einmal darauf aufklären, was ich in der Presse gesagt habe, ich zitiere mich selber: „Wenn wir zukünftig eine Studie in Auftrag geben, um zu schauen, ob ein Kiez zu einem Milieuschutzgebiet werden soll, werden wir das nicht mehr ankündigen.“

Was Sie also unter Geheimhaltung subsummieren, ist anscheinend mehr aus Ihrer eigenen Phantasie entsprungen. Aber trotzdem möchte ich darauf eingehen, wie wir das gemeint haben.

 

zu Frage 1: Zukünftig ist geplant, vor der Festsetzung von sozialen Erhaltungssatzungen keine Aufstellungsbeschlüsse mehr zu erlassen. Hierdurch können die notwendigen Untersuchungen zeitnah umgesetzt werden.

Das Berliner Bezirksverwaltungsgesetz regelt die Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung durch das Bezirksamt wie folgt in § 15: „Das Bezirksamt unterrichtet die Bezirksverordnetenversammlung gleichzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben. Dazu gehören auch abzuschließende Ziel- und Servicevereinbarungen.“

Das Bezirksamt wird gemäß dem Bezirksverwaltungsgesetz agieren. Es ist jedoch nicht möglich, über alle Studien, die das Bezirksamt umsetzt, zu berichten - allein von der Masse der Studien her. Es ist … insbesondere bei Studien, die noch nicht abgeschlossen sind und deren Veröffentlichung das Ergebnis der Studie verzerren würde, wird das Bezirksamt im Einzelfall zu entscheiden haben, ob eine Veröffentlichung möglich ist.

 

zu Frage 2: Das unter 2. beschriebene Vorgehen entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Es gehen keine Risiken für den Bezirk davon aus,r den Bezirk nicht.

 

zu Frage 3: Diese Gefahr sieht das Bezirksamt nicht, da auch im Rahmen eines Milieuschutzgebietes Umwandlungen in Verbindung mit der Sieben-Jahres-Regelung möglich sind. Eine abschließende Bewertung ist allerdings auch noch nicht vorgekommen.

 

Frau Heihsel: Nur noch mal, dass ich Sie richtig verstanden habe: Werden wir deshalb im Ausschuss und in der BVV weiterhin umfänglich und auch im Voraus informiert?

 

zu Nachfrage 1: Ich kann mich jetzt eigentlich nur wiederholen. Es ist im Einzelfall abzuwägen, worüber zu informieren ist.

 

Frau Heihsel: Sind Sie der Meinung, dass nicht Transparenz im Gegensatz zur Geheimhaltung und zur Abwägung, wer wann was erfahren darf eher zu Akzeptanz oder Rückgang der Politikverdrossenheit führt als eben solche Geheimhaltungen?

 

zu Nachfrage 2: Ich muss noch mal sagen: Es geht hier nicht um Geheimhaltung. Also es ist nur so, wenn Sie jetzt hier heute sagen, Sie wollen über alles, was Investoren gerne wissen wollen, informiert werden und das soll öffentlich passieren, dann sagen Sie es doch deutlich. Aber um Geheimhaltung, das habe ich eben schon klargemacht, geht es nicht.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: