Drucksache - DS/0274/V  

 
 
Betreff: Ampel Revaler Straße Ecke Modersohnstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Müller, GötzMüller, Götz
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
10.05.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Unter welchen Bedingungen ist die Einrichtung einer Ampel rechtlich notwendig?
  2. Liegen diese Bedingungen an der der genannten Kreuzung vor?
  3. Wer hat wann aus welchen Gründen entschieden, dass an der genannten Kreuzung eine Ampelanlage installiert wird?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg             

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

  1. Unter welchen Bedingungen ist die Einrichtung einer Ampel rechtlich notwendig?
  2. Liegen diese Bedingungen an der der genannten Kreuzung vor?
  3. Wer hat wann aus welchen Gründen entschieden, dass an der genannten Kreuzung eine Ampelanlage installiert wird?
  4.  

Zu Frage 1-3:


Gefragt ist nach einer Ampel (die übrigens seit vielen Jahren in Betrieb ist), die sich auf übergeordnetem Straßennetz befindet. Für die Anordnung von dauerhaften Lichtzeichenanlagen ist ausschließlich die Verkehrslenkung Berlin (VLB) zuständig. Eine Beantwortung durch die untere Straßenverkehrsbehörde des Ordnungsamtes ist deshalb nicht möglich.

 

Der Anordnung von Lichtzeichenanlagen geht eine umfangreiche Prüfung der VLB voraus. Diese entscheidet auch abschließend.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andy Hehmke

 

 
 

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