Drucksache - DS/0270/V  

 
 
Betreff: Rigaer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/DIE LINKEstellv. Vorsteherin
  Sommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:ResolutionResolution
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
10.05.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bebauung der letzten Baulücken in der Rigaer Straße, einschließlich aktueller, noch im Planung befindlicher Vorhaben, hätte eine Nachverdichtung durch hochpreisige Wohnungen im Umfang von über 40.000qm Nutzfläche zur Folge. Alle größeren Grundstück im Umfeld sind in Privatbesitz oder bereits bebaut.

 

Da nahezu alle dieser Vorhaben mit Baurecht nach § 34 BauGB errichtet werden, können die Bauherren entsprechend dem Gesetz nicht auf einen Beitrag zur städtischen Infrastruktur verpflichtet werden. Auch die kooperative Baulandnutzung gilt für § 34 BauGB nicht. Das bedeutet, die Nutzung der öffentlichen Infrastruktur, wie Kitas, Grünflächen und Schulen durch die zusätzliche Bevölkerung wird im Rahmen der Bauvorhaben nicht kompensiert.

 

Zugleich tritt immer deutlicher zu Tage, dass aufgrund des großen Zuzugs und hoher Geburtenraten besonders die Versorgung mit Schulplätzen im Nordkiez in den nächsten Jahren nicht mehr gegeben sein wird. Durch eine weitere, auflagenfreie Nachverdichtung, wie sie überall nach § 34 BauGB erfolgt, steigt der Bedarf an Schulplätzen und die letzten glichkeiten, eine neue Schule zu bauen, schwinden.

 

Das im Jahr 2012 begonnene B-Plan Verfahren zur Bebauung der Rigaer Straße ging von anderen Prämissen aus. Auf einem Areal auf dem nach §34 BauGB ausschließlich eine Wohnbebauung möglich wäre, wollte der Bezirk bestehende Gewerbenutzungen mit langfristig preiswerten Mieten sichern, da auch weniger profitable Gewerbemieter*innen zunehmendem Verdrängungsdruck weichen müssen.

 

Das Schulamt des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg hat darauf folgend im Sommer 2015, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur Rigaer Straße 71-73a, angesichts der sich abzeichnenden Schulraumknappheit eine eindeutig ablehnende Stellungnahme bezüglich weiterer Wohnbebauung im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) zur Bebauung der Rigaer Straße abgegeben.

 

Dem neuen Bezirksamt wurde am 02. Mai 2017 von Schulstadtrat Andy Hemke mitgeteilt, dass die Versorgungslage mit Grundschulplätzen im Nordkiez auf einen Notstand zusteuert. Für neue Schulgebäude sind im Nordkiez jedoch keine landeseigenen Flächen vorhanden. Und bald wird auch kein privates Grundstück mehr zur Verfügung stehen.

 

Die BVV fordert daher, dass alle Beteiligten, Bezirksamt, Senat und CG-Gruppe, zeitnah Gespräche aufnehmen, um weiter zu prüfen, ob der Standort Rigaer Straße 71-73a für einen Schulstandort geeignet ist und ob entstehende Kosten für den Erwerb der Fläche tragbar sind. Diese Prüfung hat mit höchster Dringlichkeit zu erfolgen, um keine weiteren Planungs- und Finanzierungskosten auf Seiten des Bauherren zu erzeugen, die den Ankauf der Fläche verteuern würden.

 

Die BVV appelliert an alle Seiten und Entscheider*innen in Politik und Privatwirtschaft, im Angesicht einer drohenden Infrastrukturkrise, besonders im Schulbereich, kreative Lösungen zu erarbeiten.

 

 

BVV 10.05.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bebauung der letzten Baulücken in der Rigaer Straße, einschließlich aktueller, noch im Planung befindlicher Vorhaben, hätte eine Nachverdichtung durch hochpreisige Wohnungen im Umfang von über 40.000qm Nutzfläche zur Folge. Alle größeren Grundstück im Umfeld sind in Privatbesitz oder bereits bebaut.

 

Da nahezu alle dieser Vorhaben mit Baurecht nach § 34 BauGB errichtet werden, können die Bauherren entsprechend dem Gesetz nicht auf einen Beitrag zur städtischen Infrastruktur verpflichtet werden. Auch die kooperative Baulandnutzung gilt für § 34 BauGB nicht. Das bedeutet, die Nutzung der öffentlichen Infrastruktur, wie Kitas, Grünflächen und Schulen durch die zusätzliche Bevölkerung wird im Rahmen der Bauvorhaben nicht kompensiert.

 

Zugleich tritt immer deutlicher zu Tage, dass aufgrund des großen Zuzugs und hoher Geburtenraten besonders die Versorgung mit Schulplätzen im Nordkiez in den nächsten Jahren nicht mehr gegeben sein wird. Durch eine weitere, auflagenfreie Nachverdichtung, wie sie überall nach § 34 BauGB erfolgt, steigt der Bedarf an Schulplätzen und die letzten glichkeiten, eine neue Schule zu bauen, schwinden.

 

Das im Jahr 2012 begonnene B-Plan Verfahren zur Bebauung der Rigaer Straße ging von anderen Prämissen aus. Auf einem Areal auf dem nach §34 BauGB ausschließlich eine Wohnbebauung möglich wäre, wollte der Bezirk bestehende Gewerbenutzungen mit langfristig preiswerten Mieten sichern, da auch weniger profitable Gewerbemieter*innen zunehmendem Verdrängungsdruck weichen müssen.

 

Das Schulamt des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg hat darauf folgend im Sommer 2015, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur Rigaer Straße 71-73a, angesichts der sich abzeichnenden Schulraumknappheit eine eindeutig ablehnende Stellungnahme bezüglich weiterer Wohnbebauung im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) zur Bebauung der Rigaer Straße abgegeben.

 

Die BVV stellt fest, dass die Versorgungslage mit Grundschulplätzen im Nordkiez auf einen Notstand zusteuert. Für neue Schulgebäude sind im Nordkiez jedoch keine landeseigenen Flächen vorhanden. Und bald wird auch kein privates Grundstück mehr zur Verfügung stehen.

 

Die BVV fordert daher, dass das Bezirksamt mit Senat und CG-Gruppe, zeitnah Gespräche aufnimmt, um weiter zu prüfen, ob der Standort Rigaer Straße 71-73a für einen Schulstandort geeignet ist und ob entstehende Kosten für den Erwerb der Fläche tragbar sind. Diese Prüfung hat mit höchster Dringlichkeit zu erfolgen, um keine weiteren Planungs- und Finanzierungskosten auf Seiten des Bauherren zu erzeugen, die den Ankauf der Fläche verteuern würden.

 

Die BVV appelliert an alle Seiten und Entscheider*innen in Politik und Privatwirtschaft, im Angesicht einer drohenden Infrastrukturkrise, besonders im Schulbereich, kreative Lösungen zu erarbeiten.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: