Drucksache - DS/0224/V  

 
 
Betreff: Trotz schlüssiger Sanierungskonzepte Umbaumaßnahmen der Riehmers Hofgarten GmbH gestoppt – Nachfrage zur SA/034/V
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MarleneHeihsel, Marlene
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
05.04.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Aus welchen Gründen wurden die beantragten Umbauten/Bauabschnitte der Oakland v. d. Neue Riehmers Hofgarten GmbH vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg (Abteilung Planen, Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung) abgelehnt, obwohl zuvor aufgrund schlüssiger Sanierungskonzepte Leerstandsgenehmigungen ausgesprochen wurden?
     
  2. Welche Abteilung ist für die Leerstandsgenehmigungen zuständig?
     
  3. Besteht die Möglichkeit einer verbesserten Kommunikation zwischen den beiden zuständigen Stellen im Bezirksamt?

 

Nachfragen:

  1. Wann wird mit einem Bescheid im schwebenden Widerspruchsverfahren der Oakland v. d. Neue Riehmers Hofgarten GmbH gegen die Versagung der Baumaßnahmen gerechnet?
     
  2. In welchem Zeitrahmen müssen die Wohnungen nach Ablehnung der Leerstandsgenehmigungen (die nach der Ablehnung der Umbauten ausgesprochen wurde) nun wieder vermietet werden?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Aus welchen Gründen wurden die beantragten Umbauten/Bauabschnitte der Oakland v. d. Neue Riehmers Hofgarten GmbH vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg (Abteilung Planen, Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung) abgelehnt, obwohl zuvor aufgrund schlüssiger Sanierungskonzepte Leerstandsgenehmigungen ausgesprochen wurden?

 

Zur Beantwortung dieser Frage ist die Benennung genauer Grundstücke innerhalb der Anlage „Riehmers Hofgarten“ notwendig.

Nur dann kann das für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständige Bau- und Wohnungsaufsichtsamt die Ablehnungsgründe benennen.

 

 

2. Welche Abteilung ist für die Leerstandsgenehmigungen zuständig?

 

r die Erteilung von Leerstandsgenehmigungen ist die Abteilung Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales zuständig. Innerhalb dieser Abteilung das Wohnungsamt im Amt für Bürgerdienste, Arbeitsgruppe Zweckentfremdung.

 

 

3. Besteht die Möglichkeit einer verbesserten Kommunikation zwischen den beiden zuständigen Stellen im Bezirksamt?

 

Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, dass die Kommunikation der beiden zuständigen Abteilungen für Baugenehmigungen und Leerstandsgenehmigungen verbesserungswürdig ist.

Wenn in der Arbeitsgruppe Zweckentfremdung (zuständig für die Leerstandsgenehmigungen) nachgewiesen wird, dass ein Bauantrag beim zuständigen Amt gestellt wurde, ist dies Grundlage dafür, dass eine Leerstandsgenehmigung zu erteilen ist.

Dass ein solcher Bauantrag auch abgelehnt werden kann, ist in den meisten Fällen vor einer Prüfung durch das genehmigende Amt (unter Beteiligung aller betroffenen Fachämter) nicht absehbar. Von dieser Situation ist auch im vorliegenden Fall auszugehen

 

 

Nachfragen:

 

1. Wann wird mit einem Bescheid im schwebenden Widerspruchsverfahren der Oakland v. d. Neue Riehmers Hofgarten GmbH gegen die Versagung der Baumaßnahmen gerechnet?

 

Wie bereits unter Frage 1 geschrieben, ist auch zur Beantwortung dieser Frage ist die Benennung genauer Grundstücke innerhalb der Anlage „Riehmers Hofgarten“ notwendig.

 

 

2. In welchem Zeitrahmen müssen die Wohnungen nach Ablehnung der Leerstands-

genehmigungen (die nach der Ablehnung der Umbauten ausgesprochen wurde) nun wieder vermietet werden?

 

Es laufen Widerspruchsverfahren und ggf. anschließend Klageverfahren, die es unmöglich machen  einen zeitlichen Rahmen für die Wiederzuführung zu benennen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Florian Schmidt

 

 
 

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