Drucksache - DS/2317/IV  

 
 
Betreff: Freizug und Sanierung der bezirklichen Turnhallen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Nöll, OliverNöll, Oliver
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.07.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Derzeit werden nach und nach die als Flüchtlingsunterkünfte genutzten Turnhallen freigezogen und die betroffenen Menschen anderweitig untergebracht.

 

Hieraus ergeben sich für den Bezirk folgende Fragen:

 

  1. Wann werden welche Turnhallen bis wann freigezogen?

 

  1. Bis wann wird mit den anschließenden Sanierungsarbeiten begonnen?

 

  1. Wer trägt die Kosten der nötigen Sanierungen?

 

Nachfragen:

 

  1. Welche Reihenfolge und Verfahren wurden im Rat der Bürgermeister*innen verabredet?

 

  1. Erfolgen Ermittlung des Sanierungsbedarfs, Kostenschätzung und Auftragsvergabe(-bearbeitung) bezirklich oder wird es eine landesweite Koordinierung geben?

 

 

Abt. Finanzen, Facility Management, Kultur und Weiterbildung          

Bezirksstadträtin

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wann werden welche Turnhallen bis wann freigezogen?

 

Hierzu existiert ein: „Konzept für den Freizug von zur Flüchtlingsunterbringung genutzten Sporthallen“ (siehe Anhang).

Die Turnhalle der Hector-Peterson-OS wurde bereits im Juni freigezogen. Die Turnhalle der Hausburgschule soll im Juli 2016 und die in der Geibelstraße soll im August 2016 freigezogen werden. Für die Hallen in der Gürtelstraße, Wrangelstraße und Lobeckstraße gibt es noch keine Termine.

 

  1. Bis wann wird mit den anschließenden Sanierungsarbeiten begonnen?

 

Sobald die Begehungen stattgefunden haben, sowie Maßnahmen- und Kostenpläne einvernehmlich beschlossen und Mittel bereitgestellt sind, können „Sanierungsarbeiten“ begonnen werden.

 

  1. Wer trägt die Kosten der nötigen Sanierungen?

 

Gemäß Konzept trägt die Senatsverwaltung die Kosten der Sanierung. Die Umsetzung erfolgt durch den Bezirk.

 

Nachfragen:

 

  1. Welche Reihenfolge und Verfahren wurden im Rat der Bürgermeister*innen verabredet?

 

Die Bezirke durften Prioritäten und Reihenfolgen anmelden. Die Realisierung ist jedoch nicht automatisch gegeben.

 

 

2. Erfolgen Ermittlung des Sanierungsbedarfs, Kostenschätzung und Auftragsvergabe(-bearbeitung) bezirklich oder wird es eine landesweite Koordinierung geben?

 

Die Ermittlung der Bedarfe und die Kostenschätzung liefert die BIM. Auftragsvergabe sollte ursprünglich ebenfalls durch die BIM erfolgen, soll nach aktuellem Stand jedoch von den Bezirken übernommen werden. Unser Bezirk hat jedoch bisher keine personellen Ressourcen hierfür eingeplant.

 

 

 

Jana Borkamp

 

 
 

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