Drucksache - DS/2240/IV  

 
 
Betreff: Neubaugebiet Samariter- & Rigaer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Zinn, JessicaZinn, Jessica
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.05.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Angesichts der aktuellen Presseberichte und Proteste gegen die Bebauung des Neubaugebietes Samariter- und Rigaer Straße mit dem "Carré Sama-Riga"

z.B. http://www.taz.de/Neubauprojekt-in-Berlin-Friedrichshain/!5306228/

frage ich das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand des Bauvorhabens "Carré Sama-Riga" im Friedrichshainer Nordkiez?

 

  1. Wurden bereits Bauanträge gestellt bzw. genehmigt?

 

  1. Gibt es Möglichkeiten durch Beschlüsse von BVV und Bezirksamt die Genehmigung von Bauanträgen zu verhindern, indem entsprechende Festlegungen getroffen werden?

 

Nachfragen:

 

  1. Unter welchen Bedingungen können Bauanträge vom Bezirksamt abgelehnt werden?

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                                     

Bezirksstadtrat                                                                                                               

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie ist der aktuelle Stand des Bauvorhabens "Carré Sama-Riga" im Friedrichshainer Nordkiez?

 

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat in seiner Sitzung am 16. September 2014 mit BA-Vorlage IV/494/2014 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 2-44 VE für die Grundstücke Rigaer Straße 71-73A, im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain, gemäß § 12 BauGB aufzustellen und im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg hat mit Drucksache DS/1331/IV am 29. Oktober 2014 beschlossen, die BA-Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.

 

Der Beschluss des Bezirksamtes vom 16. September 2014 über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 2-44 VE wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 49 vom 28. November 2014 auf S. 2197 ortsüblich bekannt gegeben.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 02. Februar 2015 bis einschließlich 16. Februar 2015 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, die am 26. Januar 2015 in der Tagespresse (Berliner Zeitung, Der Tagesspiegel) veröffentlicht wurde, fand in den Räumen des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Abteilung für Planen, Bauen und Umwelt, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung statt.

Darüber hinaus fand am 11. Februar 2015 ab 16.00 Uhr eine öffentliche Erörterungsveranstaltung zu der Planung in den Räumen der BUF - Bildungseinrichtung für berufliche Umschulung und Fortbildung, Rigaer Straße 73, 10247 Berlin, statt, zu der ebenfalls mit o.g. Veröffentlichung in der Tagespresse eingeladen worden war.

 

r den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 2-44 VE für die Grundstücke Rigaer Straße 71-73A im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain, wurde vom 15. Juli 2015 bis zum 15. August 2015 die Beteiligung der Berden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Aktuell wird die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 2-44 VE gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorbereitet.

 

 

2. Wurden bereits Bauanträge gestellt bzw. genehmigt?

 

r das vorliegende und mit dem Bezirk abgestimmte Konzept wurden keine Bauanträge gestellt.

 

 

3. Gibt es Möglichkeiten durch Beschlüsse von BVV und Bezirksamt die Genehmigung von Bauanträgen zu verhindern, indem entsprechende Festlegungen getroffen werden?

 

Von den Plansicherungsinstrumenten der §§ 14 bis 18 BauGB (Zurückstellung, Veränderungssperre) kann im Bereich des VEPs kein Gebrauch gemacht werden.

Das Bezirksamt hat mit Kenntnisnahme der BVV die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 2-44 VE mit vorliegendem Konzept beschlossen. Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB müssen die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Erlass der Rechtsverordnung durch Bezirksamt und BVV beschlossen werden.

 

 

Nachfragen:

 

1. Unter welchen Bedingungen können Bauanträge vom Bezirksamt abgelehnt werden?

 

Ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan festgesetzt und entspricht der Bauantrag nicht den Festsetzungen des Plans und es kann nicht befreit werden, oder werden die Regelungen des Durchführungsvertrages nicht eingehalten, wird der Bauantrag negativ beschieden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 
 

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