Drucksache - DS/2127/IV  

 
 
Betreff: Baurechtliche Genehmigung für den ehemaligen "Drospa-Laden" im Wrangelkiez (Wrangelstraße 39/ Ecke Lübbener Straße 16)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Aydin, SevimAydin, Sevim
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.03.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Liegt für den ehemaligen "Drospa-Laden" im Wrangelkiez (Wrangelstraße/ Ecke Lübbener Straße) eine baurechtliche Genehmigung für eine Gaststätte vor?
     
  2. Wenn nein, wie wird das Bezirksamt dagegen vorgehen bzw. wie wird es sich dazu verhalten?
     
  3. Wenn ja, warum wurde eine Nutzungsänderung nach § 15 Baunutzungsverordnung zugelassen und nichts gegen die Ansiedlung einer weiteren Gaststätte getan?

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                       

Bezirksstadtrat                                                                                                 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Liegt für den ehemaligen "Drospa-Laden" im Wrangelkiez (Wrangelstraße/Ecke Lübbener Straße) eine baurechtliche Genehmigung für eine Gaststte vor?

 

Ja, die Baugenehmigung wurde am 20.10.14 erteilt. Die Zustimmung zum Bauvorhaben wurde durch den Fachbereich Stadtplanung im Genehmigungsverfahren eingeholt.

 

2. Wenn nein, wie wird das Bezirksamt dagegen vorgehen bzw. wie wird es sich dazu verhalten?

 

Entfällt.

 

3. Wenn ja, warum wurde eine Nutzungsänderung nach § 15 Baunutzungsverordnung zugelassen und nichts gegen die Ansiedlung einer weiteren Gaststätte getan?

 

Im allgemeinen Wohngebiet (Baunutzungsplan 1958/60) ist die Nutzung für Gaststätten allgemein zulässig, wenn sie keine Nachteile oder Belästigung für die nähere Umgebung verursachen. Hier handelt es sich um einen Nutzungsantrag für Kaffeerösterei, Einzelhandel und Café. Diese Nutzungen sind allgemein zulässig und dienen der Versorgung der Gebietsbevölkerung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 
 

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