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Drucksache - DS/2127/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Planen, Bauen und Umwelt Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Liegt für den ehemaligen "Drospa-Laden" im Wrangelkiez (Wrangelstraße/Ecke Lübbener Straße) eine baurechtliche Genehmigung für eine Gaststätte vor?
Ja, die Baugenehmigung wurde am 20.10.14 erteilt. Die Zustimmung zum Bauvorhaben wurde durch den Fachbereich Stadtplanung im Genehmigungsverfahren eingeholt.
2. Wenn nein, wie wird das Bezirksamt dagegen vorgehen bzw. wie wird es sich dazu verhalten?
Entfällt.
3. Wenn ja, warum wurde eine Nutzungsänderung nach § 15 Baunutzungsverordnung zugelassen und nichts gegen die Ansiedlung einer weiteren Gaststätte getan?
Im allgemeinen Wohngebiet (Baunutzungsplan 1958/60) ist die Nutzung für Gaststätten allgemein zulässig, wenn sie keine Nachteile oder Belästigung für die nähere Umgebung verursachen. Hier handelt es sich um einen Nutzungsantrag für Kaffeerösterei, Einzelhandel und Café. Diese Nutzungen sind allgemein zulässig und dienen der Versorgung der Gebietsbevölkerung.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat |
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