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Drucksache - DS/2116/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei Amtshilfeersuchen an die Polizei in Zukunft darauf zu achten, dass der Polizei ein Kommunikationskanal für Rückfragen mitgeteilt wird, über den der Umfang der Amtshilfe abgestimmt und ggf. angepasst werden kann. Weiterhin wird das BA beauftragt, Amtshilfeersuchen an die Polizei innerhalb des BA abzustimmen und zu kommunizieren.
Am 4.3.2016 stellte die Polizei Berlin 250 Beamte zur Verfügung, um die gewerberechtliche Überprüfung von 8 Gaststätten zu überprüfen, wobei u.a. auch Straßen gesperrt wurden. Art und Umfang des Einsatzes waren offensichtlich unverhältnismäßig. Die BzBmin wusste nichts von dem Amtshilfeersuchen; der Wirtschaftsstadtrat war ebenfalls vom Ausmaß der Unterstützung der Polizei überrascht. Dieser Vorfall lässt den Bezirk in einem sehr unprofessionellen Licht erscheinen. Die drei Akteure BzBmin, Wirtschaftsstadtrat und Polizei handelten ohne Abstimmung. Resultat war eine erhebliche Unruhe unter der Anwohnerschaft durch das hohe Polizeiaufgebot, die bei besserer Kommunikation hätte vermieden werden können. Das Bezirksamt sollte daher seine internen und externen Kommunikationsprozesse anpassen.
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BVV 16.03.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei Amtshilfeersuchen an die Polizei in Zukunft darauf zu achten, dass der Polizei ein Kommunikationskanal für Rückfragen mitgeteilt wird, über den der Umfang der Amtshilfe abgestimmt und ggf. angepasst werden kann. Weiterhin wird das BA beauftragt, Amtshilfeersuchen an die Polizei innerhalb des BA zu kommunizieren.
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