Drucksache - DS/2109/IV  

 
 
Betreff: Clusterung der Liegenschaften im Bezirk - Grundstücke zur Daseinsvorsorge sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:1. Schwarze, Julian
2. Weeger, Andreas
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
16.03.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Vorberatung
13.04.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.04.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Vorberatung
06.09.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
14.09.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/2109/IV  
VzK_Clusterung der Liegenschaften im Bezirk - Grundstücle der Daseinsvorsorge sichern  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Rahmen der sogenannten „Transparenten Liegenschaftspolitik“ des Landes Berlins erfolgt die Clusterung aller Liegenschaften im Bezirk durch den vom Senat dafür eingerichteten neuen Portfolioausschuss.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob im Zuge dieser Clusterung die folgenden Grundstücke für die Daseinsvorsorge z.B. für Kitas, Spielplätze, Grünflächen oder Erweiterungsbauten für Schulen etc. gesichert werden können:

 

  • Admiralstraße 14
  • Blücherplatz (Grünfläche AGB)
  • Kreutziger Straße 22
  • Lasdehner Straße 22
  • Luckenwalder Straße 7
  • Obentrautstraße 31
  • Oderstraße 29-31

 

Begründung:

 

Das gesamte Berliner Landesvermögen an Immobilien und Grundstücken wird derzeit im Rahmen der sogenannten „Transparenten Liegenschaftspolitik“ des Senats geclustert. Die Bezirke müssen dafür alle ihre Grundstücke hinsichtlich ihrer gegenwärtigen und künftigen Nutzung prüfen und an den Portfolioausschuss melden. Dabei müssen sie alle Liegenschaften in vier Kategorien einordnen (Fachvermögen, Daseinsvorsorge, Vermarktungsperspektive, Entwicklungsperspektive).

 

Geeignete Liegenschaften, die in der Kategorie Daseinsvorsorge eingeordnet werden, werden nicht abgegeben und bleiben einer öffentlichen Nutzung vorbehalten. Dies kann z.B. die Schaffung oder Erweiterung von Spielplätzen, sozialer Infrastruktur, Kitas, Schulen oder Grünflächen sein.

 

Obige Grundstücke sind seitens des Bezirks dahingehend zu prüfen und zu clustern. Die Entscheidungen über die letztendliche Clusterung der Liegenschaften wird im Portfolioausschuss des Landes getroffen, dessen Vorsitz bei der Senatsverwaltung für Finanzen liegt. Entscheidungen werden einstimmig getroffen, in Dissensfälle entscheidet der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses über die Clusterung der betroffenen Liegenschaft.

 

 

BVV 16.03.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien

 

 

UVKI 14.04.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Rahmen der sogenannten „Transparenten Liegenschaftspolitik“ des Landes Berlins erfolgt die Clusterung aller Liegenschaften im Bezirk durch den vom Senat dafür eingerichteten neuen Portfolioausschuss.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob im Zuge dieser Clusterung die folgenden Grundstücke für die Daseinsvorsorge z.B. für Kitas, Spielplätze, Grünflächen oder Erweiterungsbauten für Schulen etc. gesichert werden können:

 

  • Admiralstraße 14
  • Blücherplatz (Grünfläche AGB als Erweiterungsfläche für Landeszentralbibliothek)
  • Kreutziger Straße 22
  • Lasdehner Straße 22
  • Luckenwalder Straße 7
  • Obentrautstraße 31
  • Oderstraße 29-31

 

 

BVV 27.04.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Im Rahmen der sogenannten „Transparenten Liegenschaftspolitik“ des Landes Berlins erfolgt die Clusterung aller Liegenschaften im Bezirk durch den vom Senat dafür eingerichteten neuen Portfolioausschuss.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob im Zuge dieser Clusterung die folgenden Grundstücke für die Daseinsvorsorge z.B. für Kitas, Spielplätze, Grünflächen oder Erweiterungsbauten für Schulen etc. gesichert werden können:

 

  • Admiralstraße 14
  • Blücherplatz (Grünfläche AGB als Erweiterungsfläche für Landeszentralbibliothek)
  • Kreutziger Straße 22
  • Lasdehner Straße 22
  • Luckenwalder Straße 7
  • Obentrautstraße 31
  • Oderstraße 29-31

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

UVKI 06.09.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 14.09.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 
 

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