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Drucksache - DS/2064/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, keine bezirkseigenen Grundstücke in Friedrichshain-West an die WBM zu veräußern oder in anderer Form zu übertragen beziehungsweise zu tauschen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, der WBM mitzuteilen, dass es keinerlei Verhandlungsgrundlage für Grundstücksveräußerungen beziehungsweise Grundstücksübertragungen gibt, solange die WBM Beschlüsse der BVV, die sich auf Neubauvorhaben der WBM in Friedrichshain-West beziehen, ignoriert beziehungsweise missachtet.
Begründung:
Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) plant in Friedrichshain-West ein umfangreiches Neubauprogramm. Allerdings weigert sich die WBM beharrlich die Beschlüsse der BVV Friedrichshain-Kreuzberg, die sich auf die Neubauvorhaben der WBM in Friedrichshain-West beziehen, anzuerkennen. Im Gegenteil: Statt wie angekündigt die Verhandlungen an dem, von der WBM auf Druck der Bürger*innen initiierten Runden Tisch, abzuwarten, versucht sie über die systematische Einreichung von Bauvorbescheidsanfragen, unilateral Fakten zu schaffen, um den Prozess zu beschleunigen. Dieses Vorgehen ignoriert beziehungsweise missachtet die Beschlüsse der BVV sowie den Willen der Bürger*innen in Friedrichshain-Kreuzberg und sabotiert eine Konsenslösung für die Neubauvorhaben der WBM in Friedrichshain-West zwischen Bezirk, Bürger*innen und WBM, wie sie im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens möglich gewesen wäre.
BVV 24.02.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, keine bezirkseigenen Grundstücke in Friedrichshain-West an die WBM zu veräußern oder in anderer Form zu übertragen beziehungsweise zu tauschen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, der WBM mitzuteilen, dass es keinerlei Verhandlungsgrundlage für Grundstücksveräußerungen beziehungsweise Grundstücksübertragungen gibt, solange die WBM Beschlüsse der BVV, die sich auf Neubauvorhaben der WBM in Friedrichshain-West beziehen, ignoriert beziehungsweise missachtet.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.05.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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