Drucksache - DS/2014/IV  

 
 
Betreff: Kontrolliert das Ordnungsamt verstärkt Spätis?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:1. Riester, Paula
2. Schwarze, Julian
Riester, Paula
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.12.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Inwiefern treffen die Medienberichte zu, dass das Ordnungsamt verstärkt sog. Spätis kontrolliert?

 

  1. Welche Veränderungen in den Kontrollschwerpunkten des Ordnungsamtes hat es in den letzten Monaten gegeben?

 

  1. Hat das Bezirksamt einen Beschluss gefasst, die Spätis im Bezirk stärker zu kontrollieren?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Inwiefern treffen Medienberichte zu, dass das Ordnungsamt verstärkt sogenannte  Spätis kontrolliert?

 

Das Ordnungsamt ist gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben des ASOG Bln für die Feststellung und Ahndung von Verstößen gegen die Bestimmungen des Berliner Ladenöffnungsgesetzes zuständig. Die Aufgabe erfüllt der Innendienst des Ordnungsamtes auf freiwilliger Basis nur in Ausnahmefällen bei einer massiven Beschwerdelage, die keinen Zeitverzug zulässt. Die eigentlichen Kontrollaufgaben erfüllt das Landeskriminalamt im Auftrag des Ordnungsamtes. Aufgrund der Personalsituation im Land Berlin finden Kontrollen vor allem dort statt, wo es Anwohner*innenbeschwerden gibt. An dieser Praxis hat sich meiner Kenntnis nach nichts geändert.

 

Allerdings ist eine deutliche Steigerung der festgestellten Ordnungswidrigkeiten in 2015 um bisher etwa 30% gegenüber 2014 auf 91 festzustellen. Da weder mir noch dem Ordnungsamt eine höhere Kontrollfrequenz bekannt ist, wird es sich vermutlich um das Ergebnis von Anzeigen handeln, die lärmgeplagte Anwohner*innen bei Verstößen gegen das Ladenöffnungsgesetz gestellt haben und die von der herbeigerufenen Polizei festgestellt wurden. Solche Feststellungen werden dann vom zuständigen Ordnungsamt geahndet.

 

  1. Welche Veränderungen in den Kontrollschwerpunkten des Ordnungsamtes hat es in den letzten Monaten gegeben?

 

Wie bereits ausgeführt in der Antwort zu Frage 1 werden bei der Kontrolle der Ladenöffnungszeiten mit Ausnahme der Zeit vor dem 1. Mai (Myfest-Gebiet) keine Schwerpunkte festgelegt, sondern es wird auf die Beschwerdelage eingegangen.

 

  1. Hat das Bezirksamt einen Beschluss gefasst, die Spätis im Bezirk stärker zu kontrollieren?

 

Ein solcher Beschluss wurde im Bezirksamt nicht gefasst. Auch eine dahingehende Vereinbarung o.ä. gibt es nicht.

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

Dr. Peter Beckers
Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

 
 

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