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Drucksache - DS/1880/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Planen, Bauen und Umwelt Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie wird der "Aufstellungsbeschluss für die Ausweisung eines Erhaltungsgebietes "Weberwiese" gem. § 172.", DS 1589; Februar 2015, gegenüber den von der Firma Taekker Immobilienverwaltung GmbH, verwalteten Häusern/Wohnungen umgesetzt?
Der genannte Aufstellungsbeschluss wird umgesetzt, indem die Entscheidung über die Zulässigkeit von Bauvorhaben über einen Zeitraum vom bis zu 12 Monaten zurückgestellt werden kann, oder indem eine vorläufige Untersagung ausgesprochen werden kann. Bisher sind von der Firma Taekker noch keine Bauanträge gestellt worden. Das Bezirksamt ist jedoch durch Anschreiben der Firma an die Mieter informiert, dass umfangreiche Sanierungsmaßnahmen geplant sind.
2. Hat das Bezirksamt davon Kenntnis, dass Taekker eine größere Zahl von Wohnungen unsaniert leer stehen lässt, aber gleichzeitig auch Wohnungen des Gebiets zu horrenden Preisen zum Kauf im Internet anbietet?
Ja, das Bezirksamt ist darüber informiert.
3. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt eingeleitet oder bereitet es vor, dieses rechtwidrige Verhalten zu stoppen?
Um den rechtswidrigen Leerstand der Wohnungen zu stoppen, sind Verfahren nach der Zweckentfremdungsverbotsverordnung anhängig. (Zuständigkeit Wohnungsamt)
Das Angebot zum Verkauf von Wohnungen zu horrenden Preisen an sich stellt kein rechtswidriges Verhalten dar.
Für den tatsächlichen Verkauf der Wohnungen müssen jedoch die Häuser umgewandelt sein in Wohneigentum. Das Bezirksamt geht davon aus, dass dies bereits vor Inkrafttreten der Umwandlungsverordnung erfolgt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat
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