Drucksache - DS/1880/IV  

 
 
Betreff: Aktuelle Situation im Erhaltungsgebiet Weberwiese
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Richter, ClaudiaRichter, Claudia
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Wie wird der "Aufstellungsbeschluss für die Ausweisung eines Erhaltungsgebietes "Weberwiese"  gem. § 172.", DS 1589; Februar 2015, gegenüber den von der Firma Taekker Immobilienverwaltung GmbH, verwalteten Häusern/Wohnungen umgesetzt?
     
  2. Hat das Bezirksamt davon Kenntnis, dass Taekker eine größere Zahl von Wohnungen unsaniert leer stehen lässt, aber gleichzeitig auch Wohnungen des Gebiets zu horrenden Preisen zum Kauf im Internet anbietet?
     
  3. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt eingeleitet oder bereitet es vor, dieses rechtwidrige Verhalten zu stoppen?

 

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                       

Bezirksstadtrat                                                                                   

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie wird der "Aufstellungsbeschluss für die Ausweisung eines Erhaltungsgebietes "Weberwiese" gem. § 172.", DS 1589; Februar 2015, gegenüber den von der Firma Taekker Immobilienverwaltung GmbH, verwalteten Häusern/Wohnungen umgesetzt?

 

Der genannte Aufstellungsbeschluss wird umgesetzt, indem die Entscheidung über die Zulässigkeit von Bauvorhaben über einen Zeitraum vom bis zu 12 Monaten zurückgestellt werden kann, oder indem eine vorläufige Untersagung ausgesprochen werden kann. Bisher sind von der Firma Taekker noch keine Bauanträge gestellt worden. Das Bezirksamt ist jedoch durch Anschreiben der Firma an die Mieter informiert, dass umfangreiche Sanierungsmaßnahmen geplant sind.

 

2. Hat das Bezirksamt davon Kenntnis, dass Taekker eine größere Zahl von Wohnungen unsaniert leer stehen lässt, aber gleichzeitig auch Wohnungen des Gebiets zu horrenden Preisen zum Kauf im Internet anbietet?

 

Ja, das Bezirksamt ist darüber informiert.

 

3. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt eingeleitet oder bereitet es vor, dieses rechtwidrige Verhalten zu stoppen?

 

Um den rechtswidrigen Leerstand der Wohnungen zu stoppen, sind Verfahren nach der Zweckentfremdungsverbotsverordnung anhängig. (Zuständigkeit Wohnungsamt)

 

Das Angebot zum Verkauf von Wohnungen zu horrenden Preisen an sich stellt kein rechtswidriges Verhalten dar.

 

r den tatsächlichen Verkauf der Wohnungen müssen jedoch die Häuser umgewandelt sein in Wohneigentum. Das Bezirksamt geht davon aus, dass dies bereits vor Inkrafttreten der Umwandlungsverordnung erfolgt ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 
 

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