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Drucksache - DS/1852/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
A Schulbesuch von Kindern aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien
B Personalsituation im Bezirksamt
a) im Schulamt b) im Gesundheitsamt und insbesondere hier im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst c) im Jugendamt in erster Linie für die Bearbeitung von Anliegen der Flüchtlinge zuständig und wie hat sich deren Arbeitsbelastung im Vergleich zu 2014 entwickelt? Welches zusätzliche Personal wird benötigt, um eine ordnungsgemäße Versorgung künftig sicherzustellen?
C Gesundheitsversorgung
D Unterbringung
E Allgemeine Fragestellungen
a) einen Rechtsanspruch auf Unterbringung in einer Kindertagesstätte haben b) im Grundschulalter sind c) die im Oberschulalter sind sowie d) die älter als 60 Jahre alt sind?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 22. Oktober 2015 Abt. Familie, Gesundheit und Personal
Fraktion der CDU Herrn Timur Husein Große Anfrage DS / 1852 / IV Wie ist Friedrichshain-Kreuzberg kurz- und mittelfristig auf den dauerhaften Zuzug von Flüchtlingen bzw. Asylbewerbern vorbereitet?
Wir fragen das Bezirksamt:
A Schulbesuch von Kindern aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien
Anbei die Übersichten der Anzahl der Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse und Schüler/innen nach Schulen im Bezirk: In den Lerngruppen werden maximal 12 Schüler/innen pro Klasse beschult.
Zum Ende des Schuljahres 2014/15 (16.07.2015):
Zu Beginn des Schuljahres 2015/16 (16.09.2015):
Es ist geplant, bedarfsgerecht an weiteren Schulstandorten (Grundschulen und weiterführende Schulen) im Bezirk zusätzliche Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse einzurichten. Zur Zeit sind 20 zusätzliche Lerngruppen im Gespräch.
Aus Sicht des Jugendamtes scheint sich ein erhöhter Bedarf an Schulplätzen abzuzeichnen für Jugendliche aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien, die über keine abgeschlossenen Schulbildung verfügen, nach deutschem Recht aber nicht mehr schulpflichtig sind. Viele dieser Jugendlichen sind sehr bestrebt, schnellst möglich Deutsch zu lernen und einen Schulabschluss nachzuholen. Hierfür müssen entsprechende Kapazitäten geschaffen werden. Die Zahl der zu erwartenden Kinder und Jugendlichen ist schwer zu schätzen. Hier kommt es auf die Zahl der flüchtenden bzw. asylsuchenden Menschen insgesamt und den Anteil der schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen an. Die entsprechenden Lehrkräfte können nach Informationen der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung nach Beantragung durch die Schulaufsicht kurzfristig bereitgestellt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können in Kooperation zwischen den Familienzentren, den Flüchtlingsunterkünften und den Kitas die Kinder mit Tagesbetreuungsplätzen versorgt werden. Der Bedarf besteht in den meisten Fällen für Kinder ab drei Jahre. Höhere Bedarfe an Kitaplätzen sind abhängig von der Benennung weiterer Standorte für Einrichtungen der Flüchtlingshilfe und deren Belegung u.a. durch Familien mit Kindern im vorschulischen Alter.
Für das Jahr 2014 und aktuell gilt: wenn Kinder und deren Sorgeberechtigte im Schul- und Sportamt zur Vermittlung in eine Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse vorstellig werden und alle benötigten Unterlagen vorlegen können sowie die schulärztliche Untersuchung bereits erfolgt ist, kann die Vermittlung, nach Maßgabe freier Plätze, zum nächsten Schultag erfolgen. Die Bereitstellung eines Schulplatzes hängt von individuellen Faktoren der Kinder ab, die bei der Vermittlung eines Schulplatzes berücksichtigt werden, z.B. erfolgte schulärztliche Untersuchung, schulische Vorbildung, vorhandene deutsche Sprachkenntnisse. Sofern keine freien Schulplätze zu Verfügung stehen, werden diese umgehend beantragt und in Absprache zwischen Schul- und Sportamt, Schulaufsicht und der jeweiligen Schule kurzfristig eingerichtet. In der Zwischenzeit kann es zu Wartezeiten bei der Schulplatzvermittlung kommen, die im laufenden Schulbetrieb (keine Ferien) eine Wartefrist von maximal zwei Wochen
B Personalsituation im Bezirksamt
a) im Schulamt b) im Gesundheitsamt und insbesondere hier im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst c) im Jugendamt
in erster Linie für die Bearbeitung von Anliegen der Flüchtlinge zuständig und wie hat sich deren Arbeitsbelastung im Vergleich zu 2014 entwickelt? Welches zusätzliche Personal wird benötigt, um eine ordnungsgemäße Versorgung künftig sicherzustellen?
a) Im Schul- und Sportamt ist derzeit eine Kollegin, zusätzlich zu Ihrem Aufgabengebiet, mit der Aufgabe der Vermittlung von Kindern in Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse betraut. Die Arbeitsbelastung ist in diesem Bereich aufgrund der gestiegen Zahl zu vermittelnder Schüler/innen stetig gestiegen, so dass das eigentliche Arbeitsgebiet dieser Mitarbeiterin derzeit teilweise von anderen Kolleg/innen mit abgedeckt werden muss. Die allen Berliner Bezirken zusätzlich bereitgestellte Stelle "Mitarbeiter/in Schülerbetreuung und Schulorganisation für Schüler/innen nicht deutscher Herkunft" wird voraussichtlich zum Ende des Jahres 2015 besetzt sein.
c) RSD
Anfang 2014 war für die Bearbeitung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Bezirk noch eine Stelle ausreichend. Darüber hinaus waren für die Familien, für die unser Jugendamt im Rahmen der sog. "Geburtstagsregelung" zuständig ist, 2014 noch 0,5 Stellen ausreichend. Diese Personalanteile mussten jetzt erhöht werden auf 2,0 Stellen für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und für den Zuständigkeitsbereich der Geburtstagsregelung auf 0,75. Für beide Bereiche wurde nur auf die gestiegenen Fallzahlen der letzten Monate reagiert. Der zusätzliche Mehrbedarf durch die aktuellen Flüchtlingszahlen bleibt damit noch unberücksichtigt. Der derzeitige Mehrbedarf von 1,25 Stellen wird vom Regionalen Sozialpädagogischen Dienst erbracht. Unabhängig davon sind aber alle RSD-Kolleginnen und Kollegen zunehmend mit der Unterstützung und Beratung von geflüchteten Familien sowie EU-Zuwanderern beschäftigt. Viele der Familien benötigen Beratung, Hilfen zur Erziehung, auch im Kinderschutz oder Therapien für die traumatisierten Kinder und Jugendlichen.
HzE Die Bereitstellung und Vermittlung erforderlicher Hilfen zur Erziehung und Leistungen wie z.B. die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge konnte 2014 noch mit 0,5 Stellen im Bereich HzE sichergestellt werden. Steigende Bedarfe, enorm zugenommener Aufwand für Suche und Vermittlung von stationären Unterbringungen im Betreuten Jugendwohnen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auf Grund fehlender Kapazitäten und die Entwicklung zielgruppenspezifischer Angebote zur Unterbringung von Flüchtlingskindern und vor allem Jugendlichen in "Gastfamilien" oder deren Unterstützung durch Paten und ähnliches erfordert momentan einen Mehrbedarf von weiteren 0,5 Stellen.
WiHi Nachfolgend sind auch die MA der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zunehmend beansprucht. So ist im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge von Januar bis August 2015 um 35 % gestiegen. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen, die mit dieser Thematik in Teilen ihrer Arbeitszeit betraut waren, musste aus diesem Grund von 5 auf 8 erhöht werden.
11+16 Im Weiteren nehmen die koordinierenden und steuernden Aufgaben im Bereich Jugend- und Familienförderung stetig und in hoher Geschwindigkeit zu, da die Träger der Einrichtungen von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Familienzentren und Kitas sich in hohem Maße engagieren und zunehmend in Kooperation mit Flüchtlingseinrichtungen gehen. Da auch unübersichtlich viele kleine, kurzfristige Förderprogramme aufgelegt werden, gilt es hier, ein hohes Antragsvolumen zu bewältigen. Dies sprengt die derzeitigen Kapazitäten, sowohl bei der fachlichen Steuerung, als auch im nachgeordneten Haushaltsbereich.
ND Aktuell besteht ein weiterer Bedarf in den Notdiensten, auch sie sind derzeit überwiegend mit der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beschäftigt. Daher haben wir auch hier einen erhöhten Bedarf an Personal.
Eine genaue Zahl lässt sich aufgrund immer weiter steigenden Zahlen schwer ermitteln, ebenso, welche Stellen davon in Zukunft dauerhaft benötigt werden und welche evtl. nur temporär. Die Einschätzung der momentanen Situation ergibt folgendes Bild an Personalmehrbedarf:
b) Das Gesundheitsamt ist nicht explizit für die Versorgung von Flüchtlingen zuständig. Aufgrund der überwiegend subsidiären und sozialkompensatorischen Ausrichtung richten sich die Beratungs- und Untersuchungsangebote aber insbesondere auch an Klientinnen und Klienten ohne Krankenversicherung oder mit geringen Einkommen, unabhängig von der Nationalität und Herkunft. Die meisten Sprechstundenangebote - insbesondere im Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung - stellen offene Angebote dar und werden somit auch von Flüchtlingen aufgesucht. Es existieren im Gesundheitsamt jedoch in keinem Bereich entsprechende Zuständigkeitsregelungen, nach denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in erster Linie für die Bearbeitung von Anliegen der Flüchtlinge zuständig sind. Die anfallende Arbeit wird unter den Beschäftigten aufgeteilt. Seit 2014 ist eine deutliche Zunahme der Arbeitsbelastung in allen Bereichen des Gesundheitsamts zu verzeichnen.
Im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) betrifft dies im Wesentlichen die Zuzugsuntersuchungen. Die Belastungen werden sich in diesem Fachbereich aktuell noch einmal deutlich erhöhen, da zum einen der KJGD Steglitz-Zehlendorf die Untersuchungen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der Einrichtung am Tempelhofer Ufer wegen Arbeitsüberlastung an den KJGD Friedrichshain-Kreuzberg übergeben und zum anderen eine Einrichtung ebenfalls für unbegleitete minderjährigen Flüchtlinge in der Müllenhoffstraße neu eröffnet hat. Beides sind Ersteinrichtungen mit entsprechend deutlich höherem ärztlichem Aufwand als bei Zuzugsuntersuchungen. Darüber hinaus ist der KJGD zuständig für die 3 Wohnheime im Bezirk, in denen Familien mit Säuglingen und Kleinkindern untergebracht sind (Blücherstr., Zeughofstr., Stallschreiberstr.). Diese sind jeweils einer Sozialarbeiterin zugeordnet. Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJPD) arbeitet grundsätzlich subsidiär und versorgt Kinder und Jugendliche, bei denen eine Betreuung im Rahmen der krankenkassenfinanzierten Behandlung aus den unterschiedlichsten Gründen derzeit nicht möglich ist. Darunter fallen selbstverständlich auch Kinder und Jugendliche mit einer Flüchtlingsgeschichte. Eine schwerpunktmäßige Versorgung dieser Personen kann jedoch durch den KJPD im voraussichtlich erforderlichen Umfang nicht geleistet werden. Einerseits ist die Akutversorgung in KJPDs nicht möglich. So fehlt zum Beispiel die Möglichkeit Medikamente zu verordnen. Dies ist den niedergelassenen Kinderpsychiatern und Institutsambulanzen der Kliniken vorbehalten. Andererseits ist der KJPD derzeit personell und auch inhaltlich weder auf eine Art " Screening", noch auf die weiterführende Diagnostik oder gar regelhafte therapeutische Betreuung großer Zahlen minderjähriger Flüchtlinge und Asylbewerber eingerichtet. Der zahnärztliche Dienst (ZÄD) ist mit dem Thema bisher überwiegend im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen (hier der sogn. Willkommensklassen und in Kitas) konfrontiert. Mit einer zeitlichen Verschiebung ist damit zu rechnen, dass die Beratungsnachfrage auch im ZÄD insgesamt erheblich anwachsen wird. Aufgrund der Erfahrungen im Rahmen der "Kinderschutz"-Betreuung sind Beratungen mit dem Hintergrund einer Zielerreichung (Durchführung der Zahnsanierung) bei Familien mit Migrationshintergrund extrem zeitaufwändig (Sprach- und Sachverständnis, mehrfache Nachsorge). Erschwerend kommt hinzu, dass Gesundheits-Vorsorge (geschweige denn Zahngesundheitsvorsorge) für den Großteil der Flüchtlingsfamilien in der Fluchtphase nicht zum Alltag gehörte.
Anliegen von Flüchtlingen an den FB Prävention, Gesundheitsförderung und -hilfe für Erwachsene bestanden bisher nur im Rahmen von Kriseninterventionen mit und ohne Einweisung in die psychiatrische Klinik und Beratung von Helfern zu Fragen psychischer Störungen und/oder Behandlungsmöglichkeiten. Die Einschränkung auf diese Fragestellungen ergibt sich aus der Notwendigkeit der Finanzierung weitergehender Hilfen, die sonst durch unseren Dienst vermittelt werden. Über die gesetzlichen Kernaufgaben hinausgehende Aufgaben bestehen aktuell nicht, wären personell aber auch nicht zu bewältigen. Zusätzliches Personal wurde nicht in Aussicht gestellt. Der konkrete Personalmehrbedarf für das Gesundheitsamt lässt sich derzeit noch nicht abschätzen und ist abhängig von den weiteren Entwicklungen.
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendamtes haben ein mindestens ein 2-tägiges Diversity-Sensibilisierungstraining absolviert und arbeiten weiter an der Entwicklung interkultureller Kompetenzen. Das größere Problem stellt aber der ungedeckte Bedarf an Sprachmittlern dar. Es stehen zwar einige Integrationslots/innen, Stadtteilmütter und der Gemeindedolmetschdienst zur Verfügung, letzterer kostet aber Geld, über das weder das Jugendamt, noch die Träger der Einrichtungen ausreichend verfügen. Insgesamt reichen die Kapazitäten des GDD zum Dolmetschen nicht aus, schon gar nicht, um ad hoc Beratungssituationen bewältigen zu können. Arabisch-sprachige Fachkräfte und Sprachmittler werden überall händeringend gesucht! Die Mitarbeiter/innen des Schul- und Sportamtes sind interkulturell sensibilisiert, aber nicht gesondert geschult. Eine Unterstützung durch Sprachmittler steht nicht zur Verfügung. Im Jahr 2013 wurden alle Beschäftigten des Gesundheitsamts im Rahmen eines extern begleiteten Projekts zur interkulturellen Öffnung interkulturell fortgebildet und sensibilisiert. Darüber hinaus nehmen die Beschäftigten fortlaufend an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen teil. Sprachmittlerinnen stehen zurzeit für Türkisch, Rumänisch, Bulgarisch, Ungarisch und Thai zur Verfügung. Durch die Sprachkompetenzen des Personals werden darüber hinaus weitere Sprachen abgedeckt, so im Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Englisch, Spanisch und Französisch, im KJGD Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch und Türkisch, im FB Prävention, Gesundheitsförderung und -hilfe für Erwachsene Englisch, Russisch, Italienisch, Spanisch und Armenisch. Bei Bedarf werden Sprachmittler/-innen über den Gemeindedolmetschdienst hinzugezogen (Haushaltsbeschränkungen limitieren die Möglichkeiten). Es besteht ein dringender Bedarf für Sprachmittlung in Arabisch.
Klares Nein, schon die bisherigen Regelaufgaben konnten aufgrund der wachsenden Stadt Berlin nicht ausreichend bearbeitet werden. Zurzeit werden daher von allen Jugendämtern Anträge für zusätzliches Personal und zusätzliche Transfermittel an Sen Fin gestellt, die auch von SenBJW unterstützt werden. Inwieweit dies erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten Im Schul- und Sportamt wird eingeschätzt, dass bei erfolgreicher Stellenbesetzung der Stelle "Mitarbeiter/in Schülerbetreuung und Schulorganisation für Schüler/innen nicht deutscher Herkunft" zum Ende des Jahres 2015 das aktuelle Arbeitspensum bewältigt werden kann. Bei weiter steigenden Zahlen zu vermittelnder Schüler/innen bzw. Flüchtlingen und Asylsuchenden wird für die Aufgabenerledigung zusätzliches Personal notwendig sein. Zusagen des Senats über die Bereitstellung von zusätzlichem Personal sind hier nicht bekannt.
C Gesundheitsversorgung
Wie viele davon sind männlich, wie viele weiblich? Wie lässt sich der allgemeine Gesundheitszustand der Flüchtlinge und Asylbewerber beschreiben und gibt es Unterschiede je nach Herkunftsland?
Im Bereich Hygiene und Umweltmedizin erfolgt keine gesonderte Erfassung entsprechender personenbezogener Daten. Somit liegen auch keine Informationen zum Gesundheitszustand von Flüchtlingen vor.
Valide Daten zur Fragestellung sind auch für einzelne Leistungsangebote des Zentrums (STI, HIV, einige soziale Beratungen) nicht zu ermitteln, da diese anonym durchgeführt werden und somit Angaben zur Person nicht erhoben werden. Die Angaben über das Geschlecht können somit keinem Aufenthaltsstatus zugeordnet werden. Die im Tagesbetrieb erhobenen statistischen Daten (Senatsstatistik) fragen aus Gründen der potenziellen Diskriminierung den Aufenthaltsstatus und die Nationalität nicht ab. In der Schwangerenberatung wird die Muttersprache (zwecks Sprachmittlung erfasst) und lässt indirekt Schlüsse auf die Nationalität zu. Der Aufenthaltsstatus kann darüber nur angenommen werden und ist nicht verlässlich.
Zunahme der Neuzugänge von 2014 auf 2015 um 48% (Daten hochgerechnet bis Ende 2015) Die Anzahl der medizinischen bzw. der sozialen Schwangerenbetreuungen sind um 64 % bzw. 48 % angestiegen. Dabei hat der Anteil der Patientinnen aus dem Westbalkan, dem arabischen Kulturkreis und den afrikanischen Ländern zugenommen.
Auch im KJGD wird bzgl. der Fragestellung keine eigene Statistik erhoben. Für die Einschulungsuntersuchungen (ESU) existiert ein entsprechendes Erhebungsmerkmal. Das erhobene Merkmal Migrationshintergrund lässt keine validen Rückschlüsse zu. Die überwiegende Mehrzahl der minderjährigen Flüchtlinge ist männlich. Der Gesundheitszustand war - bis auf auffällige Karies - im Allgemeinen gut. Eine Aufschlüsselung nach Herkunftsland ist nicht möglich.
In der Hörberatungsstelle wurden im Jahr 2014 79 Kinder aus Flüchtlingsfamilien (52 Jungen, 27 Mädchen) untersucht. Dies entspricht einem Anteil an allen 2014 untersuchten Kindern von 2,8 %. 42 Kinder wurden im Rahmen des Neugeborenen-Hörscreenings untersucht. Bei 10 Kindern wurde eine bleibende bzw. versorgungspflichtige Hörstörung festgestellt. Aus der Diagnose einer bleibenden Hörstörung resultiert i.d.R. ein dauerhaftes Betreuungsverhältnis mit einem erhöhter Diagnostik- und Beratungsaufwand. Der Anteil der hörbehinderten Kindern aus Flüchtlingsfamilien gemessen an der Zahl der Kinder, bei denen 2014 eine bleibende Schwerhörigkeit neu festgestellt wurde, betrug 12 %. 2015 wurden bis jetzt 72 Kinder aus Flüchtlingsfamilien untersucht bzw. angemeldet (44 Jungen, 28 Mädchen), dies entspricht einem Anteil an der Gesamtklientel von 3,5 %. Davon wurden 34 Kinder gescreent, bei 9 Kindern wurde eine Hörbehinderung festgestellt. Problematisch ist die fehlende Möglichkeit zur Versorgung der hörbehinderten Kinder mit Hörhilfen, solange kein regulärer Krankenversicherungsschutz besteht.
Die statistische Erfassung im FB Prävention, Gesundheitsförderung und -hilfe für Erwachsene erfolgt allgemein mit dem Merkmal Migrationshintergrund Ja/Nein. Daraus lässt sich jedoch der Aufenthaltsstatus nicht ableiten, sodass keine validen Angaben diesbezüglich gemacht werden können. Im Jahr 2014 erfolgte die Versorgung von ca. 3050 Klientinnen und Klienten, davon hatten ca. 20 % (ca. 600 Kl.) einen Migrationshintergrund. Die Zahlen für das Jahr 2015 bis September weichen davon nicht signifikant ab (3044 Kl., ca. 600 Kl. mit Migrationshintergrund).
In allen ärztlichen, seuchenhygienischen und sozialen Belangen, die Tuberkulose betreffend, ist das Zentrum für tuberkulosekranke und -gefährdete Menschen beim Gesundheitsamt Lichtenberg für ganz Berlin zuständig. Bezirkliche Daten liegen nicht vor. Die Daten zur Prävalenz von Masern sind nicht valide, da nur teilweise für Flüchtlinge erhoben und in der Gesamtheit dem Gesundheitsamt nicht zugänglich. Zuständige Behörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Die Erfassung des Impfstatus erfolgt regelhaft in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Dem Gesundheitsamt sind keine Aussage zur Impfungsquote unter Flüchtlingen und Asylbewerbern möglich, da keine entsprechende Datenerfassung erfolgt und zumeist keine Impfdokumente vorliegen. Bei der großen Masernepidemie 2015 waren natürlich auch Flüchtlinge betroffen, ohne dass dies mangels entsprechender Datenerfassung valide nachweisbar ist. Es kann kulturell bedingt von einer großen Impfbereitschaft der entsprechenden Klientel ausgegangen werden. Das Gesundheitsamt, insbesondere der KJGD, sieht die dringende Notwendigkeit, Flüchtlinge sofort und in großem Umfang zu impfen und wäre hierzu auch stärker bereit, jedoch scheitert es daran, dass zu geringe Mittel für Impfstoffe zur Verfügung stehen. Die Einrichtung einer zentralen Impfstelle im Land Berlin ist in Planung. Sowohl der Bereich Hygiene und Umweltmedizin als auch der Kinder- und Jugendgesundheitsdient sowie das Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung führen im Rahmen Ihrer Tätigkeit regelmäßig Impfberatungen durch. Die bezirklichen Amtsärzte haben gemeinsam mit dem Senat eine Arbeitsgruppe gegründet, um ein adäquates Vorgehen zu erarbeiten.
Bzgl. der Angaben zur Tuberkulose gab es keine Antwort vom BA Lichtenberg, die zentral für Berlin zuständig sind.
Kontakte seitens des Gesundheitsamts besteht zu der Malteser Migrantenmedizin, über dessen Angebote die Flüchtlinge beraten werden. Von einer nennenswerten Arzneimittelversorgung in den Unterkünften selbst ist dem Gesundheitsamt nichts bekannt.
Jug > EFB Nein. Das können die EFBs mit derzeitiger Personalausstattung überhaupt nicht leisten. Der Bedarf an Erziehungs- und Familienberatung ist so, dass schon jetzt 1/3 der Ratsuchenden wegverwiesen werden muss. Auch die freie EFB "Interkulturelle Familienberatung beim ANE e.V." arbeitet zurzeit mit sehr verminderter Personalkapazität. Für die Therapie von traumatisierten Menschen ist muttersprachliche Kompetenz erforderlich. Auch niedergelassene Therapeuten und Vereine haben hier keine ausreichenden spezifischen Kapazitäten. Der kommende Bedarf wird aber nicht nur in Traumatherapie gesehen. Er ist auch bei allgemeinen Erziehungs- und Familienproblemen verstärkt zu erwarten, da "Entwurzelung", Ortsveränderung, Kulturveränderung auch ohne Traumatisierung schon ausreichende Schwellensituationen sind, die eine hohe psychische Belastung darstellen, Konflikte mit sich bringen oder Unsicherheiten verstärken. Ohne zusätzliches Fachpersonal mit entsprechender Sprach- und Kulturkompetenz oder zumindest entsprechender Dolmetscherbegleitung kann diese Aufgaben nicht in Angriff genommen werden. Vor allem von Kitas sowie Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienförderung und stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung werden Bedarfe laut in Hinblick auf Unterstützung und Schulung im Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen.
Ges > KJPD Bei der Betreuung von minderjährigen Flüchtlingen mit psychischen und Verhaltensauffälligkeiten und Traumatisierungen in Berlin ergeben sich erhebliche Probleme. Eine professionelle kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik bedarf mehrerer Termine mit dem Kind und dem sozialen Umfeld, welche oft im Rahmen der Erfordernisse der aktuellen Lebenssituation von Flüchtlingen und Asylbewerbern nur schwer sicher zu stellen sind. Hinzu kommt, dass die Kommunikation häufig über Sprachmittler erfolgen muss und somit die Diagnostik wesentlich zeitaufwendiger wird.
Häufig kommt es im Rahmen akuter Veränderungen der Lebenssituation zu Anpassungsschwierigkeiten von Kindern und Jugendlichen. Ob daraus ein tatsächlicher psychiatrisch/psychotherapeutischer Behandlungsbedarf entsteht und wie die Behandlung aussehen sollte, lässt sich oft erst im zeitlichen Verlauf einiger Monate bestimmen. Andererseits werden gegebenenfalls bestehende Schwierigkeiten in der "Ankunftseuphorie" bagatellisiert und negiert, sodass in diesem Zeitraum das Risiko "etwas zu übersehen" besteht. Dazu kommt die Frage der kulturellen Normen, welche den Hintergrund für diagnostisches und therapeutisches Vorgehen bilden. Die Einschätzung, was als pathologisch gilt und was nicht, differiert in unterschiedlichen Kulturkreisen unter Umständen erheblich. Diese Frage stellt sich schon im Falle von mittel- und langfristig in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten als problematisch dar. Die psychotherapeutische Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen und allen anderen Störungsbildern, welche bei den asylsuchenden Minderjährigen zu erwarten sind, bedarf zum Schutz der Patienten eines möglichst stabilen, gesicherten und kooperativen Lebensumfeldes, sowie einer eigenen Motivation zur Therapie. Diese Voraussetzungen werden im Rahmen von laufenden Asylverfahren oft nicht erfüllt.
Sind die Voraussetzungen für eine Psychotherapie erfüllt, ergeben sich weitere Schwierigkeiten: Sind die Minderjährigen begleitet, muss eine psychotherapeutische Behandlung durch das LAGeSo finanziert werden. Die dafür notwendige Begutachtung durch das LAGeSo stellt ein Nadelöhr dar, da die Kapazitäten der Mitarbeiter/-innen zu gering sind. Kostenerstattungsverfahren für ambulante Psychotherapien über das Sozialamt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dauern derzeit zum Teil bis zu 1,5 Jahre. Kinder aus begleiteten Flüchtlingsfamilien sind damit deutlich benachteiligt gegenüber unbegleiteten ausländischen Minderjährigen. Im zweiten Fall greift bei Minderjährigkeit das KJHG. Dieses Procedere ist in der Praxis wesentlich unkomplizierter. Problematisch ist weiterhin, über die Krankenkasse oder das Sozialamt eine Sprachmittlung finanziert zu bekommen. Auch dies ist bei Psychotherapien über das KJHG einfacher. "Schnelle Lösungen" kann es im Aufgabenfeld der Kinder- und Jugendpsychiatrie unter diesen Gesichtspunkten nachvollziehbar nicht geben.
D Unterbringung
Verwaltungsgebäude Müllenhoffstraße 17 (4. und 5. OG) Erholungseinrichtung Konradshöhe in Vorbereitung
Folgende bezirkliche Liegenschaften bzw. Flächen wurden der Landeskoordinierungsstelle für Flüchtlinge bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales angeboten.
Private Objekte:
Gelände der DB AG Containerbahnhof am S-Bahnhof Frankfurter Allee, Kapazität: 100 Männer, nutzbar ab Anfang November 2015; Träger: Stadtmission
Platzzahl und ggf. Ertüchtigungsbedarf unbekannt
? Keine Einrichtungen wurden bisher realisiert ? Die Gründe sind beim LaGeSo nachzufragen
Nachstehende Übersicht zeigt die im Bezirk in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Flüchtlingszahlen (Quelle: LaGeSo, Stand 15.09.2015)
E Allgemeine Fragestellungen
Die bezirkliche Volkshochschule hat in kürzester Zeit ihr Sprachkursangebot im Bereich der Deutschkurse für Flüchtlinge vervielfacht. Wöchentlich werden weitere zusätzliche Sprachkurse eingerichtet. Dies ist möglich, da in wenigen Wochen viele zusätzliche Unterrichtsräume akquiriert werden konnten (z.B. Bezirksmuseum Dachetage, Räume an beiden Standorten der Musikschule am Mariannenplatz und in der Zellestraße, Ferdinand-Feligrath-Schule, in den bezirklichen Bibliotheken, Komplettauslastung an beiden VHS-Standorten Frankfurter Allee und Wassertorstraße). Außerdem ist es der Programmbereichsleitung Deutsch als Fremdsprache der VHS kurzfristig gelungen, zahlreiche zusätzliche, qualifizierte Dozent*innen zu gewinnen.
Die Senatsverwaltung hatte den 12 Berliner Volkshochschulen im Juli dieses Jahres zusätzliche Mittel für Deutschsprachkurse für Flüchtlinge gewährt. Damit können die Honorare der Lehrkräfte beglichen und die Sprachkurse für Geflüchtete kostenfrei angeboten werden. Alle Teilnehmer*innen erhalten zudem ein Deutsch-Lehrwerk incl. Arbeitsbuch.
Bisher musste die Volkshochschule keine Interessent*innen für die Flüchtlingssprachkurse abweisen und konnte allen (unter Voraussetzung, dass ein entsprechender Status nachgewiesen wird) ein Angebot unterbreiten. Aktuell sind noch Plätze in den Kursen frei, die im November starten. Zum Sprachkursangebot anderer (privater) Anbieter kann das Amt für Weiterbildung und Kultur keine Aussage treffen.
a) einen Rechtsanspruch auf Unterbringung in einer Kindertagesstätte haben b) im Grundschulalter sind c) die im Oberschulalter sind sowie d) die älter als 60 Jahre alt sind?
Hierzu können nur Schätzungen abgegeben werden auf der Grundlage der in den Sammelunterkünften untergebrachten Familien mit Kindern im Vorschulalter. Mit Stand 2. September 2015 waren 82 Kinder unter 5 Jahre und 41 grundschulpflichtige Kinder in den 5 Einrichtungen des Bezirks untergebracht, vor allem in Kreuzberg. Es liegen allerdings keine Zahlen vor zu Familien mit Kindern in Hostels und anderen Notunterkünften.
Mit den 3 Kreuzberger Einrichtungen sind bereits Kontakte von nahe gelegenen Familienzentren und Kitas aufgenommen worden und dort, wo zusätzliche Finanzierungen akquiriert werden konnten, zum Teil schon intensiv Kooperationen entwickelt worden. In beiden Ortsteilen sind zusätzliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit ins Leben gerufen worden. Alle Kooperationen werden durch das koordinierende Fachpersonal des Jugendamtes jeweils unterstützt und begleitet, das mit diesen Aufgaben ebenfalls an Kapazitätsgrenzen stößt.
Nein, keine Kenntnis
Der Bedarf wird so hoch sein, wie Berlin Flüchtlinge zugewiesen bekommt. Für die Bezirke gilt dann die Geburtstagsregelung. Hier muss eine ganzstädtische Betrachtung vorgenommen werde. |
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