Drucksache - DS/1779/IV  

 
 
Betreff: Baerwaldbad - und wie weiter?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schmidt-Stanojevic, JuttaSchmidt-Stanojevic, Jutta
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Vereinbarungen im Hinblick auf die Sanierung des Bades wurden bei Abschluss des Erbbaurechtsvertrages mit dem TSB geschlossen?

 

  1. Welche Zusatzvereinbarungen wurden mit dem TSB bezüglich des Schwimmangebotes für Vereine und Schulen geschlossen?

 

  1. Inwiefern ist der Abschluss dieses Erbbaurechtsvertrages ausgabenneutral für den Bezirk?

 

Nachfrage:

 

    1. Welches Finanzierungskonzept hat der TSB bei Abschluss des Erbbaurechtsvertrages dem Bezirksamt vorgelegt?

 

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                                        26.06.2015

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Bezirksstadtrat                                         

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Welche Vereinbarungen im Hinblick auf die Sanierung des Bades wurden bei Abschluss des Erbbaurechtsvertrages mit dem TSB geschlossen?

 

Die Vereinbarungen im Hinblick auf die Sanierung des Bades ergeben sich aus dem §6 Abs. 1 des Erbbaurechtsvertrages. Demnach ist der Erbbauberechtigte verpflichtet, die baulichen Anlagen zu erhalten und Instandsetzungsarbeiten nach den bauaufsichtsamtlichen, denkmalschutzrechtlichen und sonstigen behördlichen Vorschriften und Auflagen nach den anerkannten Regeln der Baukunst sorgfältig und dauerhaft ausführen zu lassen.

 

 

  1. Welche Zusatzvereinbarungen wurden mit dem TSB bezüglich des Schwimmangebotes für Vereine und Schulen geschlossen?

 

r die Schwimmangebote der Schulen wurde ein Vertrag (vom 18.10.2013) über die Bereitstellung von Wasserflächen zwischen den Berliner Bäderbetrieben, dem TSB und dem Bezirksamt abgeschlossen.

r die Vereine  hat das Schul- und Sportamt keine Vereinbarungen zur Nutzung des Bades getroffen. Wenn  diesbezügliche Vereinbarungen bestehen, sind diese ausschließlich zwischen dem TSB und den Vereinen getroffen worden.

 

 

  1. Inwiefern ist der Abschluss dieses Erbbaurechtsvertrages ausgabenneutral für den Bezirk?

 

Der Verein zahlt als Erbbauberechtigten an den Bezirk einen monatlichen Erbbauzins in Höhe von  2.785 ?. Insofern ist der Erbbaurechtsvertrag mit dem TSB e.V. (aktuell TSB Wasserratten e.V.) für den Bezirk als Grundstückeigentümer ausgabenneutral.

Nachfrage

 

  1. Welches Finanzierungskonzept hat der TSB bei Abschluss des Erbbaurechtsvertrages dem Bezirksamt vorgelegt?

 

Zum Abschluss des Erbbaurechtsvertrages hat der TSB e.V. eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorgelegt.

 

Diese war Bestandteil eines Nutzungs- und Betreiberkonzeptes für das Baerwaldbad, welches im Rahmen des ExWoSt-Forschungsfeldes "Sportstätten und Stadtentwicklunh", Modellprojekt Quartiersbad Baerwaldstraße in Kooperation mit dem TSB e.V. entwickelt wurde.

 

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung stellt die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Die Einnahmen sollten sich aus Mitgliedsbeiträgen bzw. Mieten speisen; für die Ausgaben wurden Betriebs- und Personalkosten kalkuliert. Am Ende der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung stand ein Einnahmeplus in Höhe von ca. 50.500 EUR. Ausgeklammert wurden bei der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben die erforderlichen Investitionen. Sie wurden lediglich aufgelistet und mit ca. 450.000 EUR beziffert.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 
 

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