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Drucksache - DS/1719/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Planen, Bauen und Umwelt Berlin, den 20.05.15 Bezirksstadtrat 3260
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie steht das Bezirksamt zu einer Bebauungsplanung, die alle geplanten Standorte des Nachverdichtungsprogramms der WBM umfasst (incl. Kraut- und Koppenstr.) und eine Prüfung der Stadt- und Anwohner*innen-verträglichkeit sowie eine umfassende Bürger*innen-Beteiligung zu Art und Umfang des gesamten Programms ermöglichen würde?
Nach gegenwärtiger Einschätzung liegen der Großteil der Neubaupotentiale im Geltungsbereich des § 34 Baugesetzbuch, der damit überwiegend die planungsrechtlich verbindliche Grundlage darstellt. Gem. § 34 BauGB wären die dargestellten Standorte überwiegend genehmigungsfähig. Soweit sich die Vorhaben nach Art und Maß der Nutzung einfügen, besteht kein Planerfordernis zur Durchführung einer Bauleitplanung. Allein die Sicherstellung der Kommunalen Infrastruktur stellt kein Planerfordernis im Sinne des BauGB dar, so dass zunächst keine Rechtsgrundlage zur Durchführung einer Bauleitplanung besteht. Mit der WBM besteht darüber Einigkeit, dass die notwendigen Bedarfe in der kommunalen Infrastruktur, insbesondere was die Kita- /Grundschul-/Grün- und Freiflächenplanung betrifft, systematisch mitgedacht werden. Die WBM wird sich künftig entsprechend der Erfordernisse an der Sicherstellung der Wohnfolgeeinrichtungen beteiligen. Die Neubaupotentiale im Friedrichshainer Westen wurde bereits bei der Erarbeitung der Wohnungsbaupotentialanalyse berücksichtigt, in die die Kita- und Schulverwaltung direkt einbezogen war und die Folgen bereits eingeschätzt werden konnten. Insgesamt stellt sich der Versorgungsgrad in diesem Teil des Bezirks wesentlich entspannter dar, als beispielsweise am Ostkreuz.
Die im Rahmenplan dargestellten Potentiale für eine Nachverdichtung sind zunächst als Studie zu verstehen, die einen Ausblick auf mögliche Neubauvorhaben widerspiegelt. Insofern liegt hier kein Neubauprogramm zur unmittelbaren Umsetzung vor. Nach Aussagen der WBM ist hier ein längerfristiger Zeitraum zu sehen, der vor allem nicht jeden Standort entsprechend Studie bebauen wird, sondern Block für Block einen Planungs- und Untersuchungsvorlauf erfordern wird. Hier sind dann neben den Fragen einer behutsamen Einpassung auch die Erfordernisse im Bereich der kommunalen Infrastruktur abzuprüfen. Auf dieser Grundlage könnte zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch gar keine Bebauungsplanung für alle geplanten Grundstücke aufgestellt werden. In Abstimmung mit der Senatsbauverwaltung ist für weitere Neubauvorhaben die Durchführung eines Wettbewerbs vorgesehen. Im Ergebnis ist zu prüfen, inwieweit zur Sicherstellung des Wettbewerbsergebnisses eine Bebauungsplanung begründet werden kann.
Zur Zeit liegen dem Bezirksamt 2 Bauvorbescheidsanfragen für die südliche Koppenstraße und die nördliche Krautstraße vor. Für beide Standorte gab es nach Aussagen der WBM im Vorfeld Gespräche mit Mietervertretern bzw. Mietersprechern. Sollte sich im Ergebnis der Voranfragen ein Genehmigungsfähigkeit abzeichnen, ist dazu seitens der WBM auch eine Bürgerinformation vorgesehen. Anmerkung:
Die Vorgaben des § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz zur frühen Bürgerbeteiligung sind der WBM bekannt und werden umgesetzt. Wie schon in den Neubauvorhaben der WBM in der Schmidstraße (Mitte) und der Eckertstraße (Friedrichshain) gehandhabt, wird es Bürgerinformationsveranstaltungen geben. Die Bürgerbeteiligung soll, wie im § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz vorgegeben, stattfinden, wenn das Projekt planerische Gestalt angenommen hat und die Realisierung hinreichend wahrscheinlich ist. In dieser Phase befindet sich bisher aber keiner der Standorte. Wenn der beschriebene Zeitpunkt erreicht ist, soll es -wie bisher gehandhabt- für das jeweilige Vorhaben eine Reihe von Veranstaltungen geben, bei denen auch die beauftragten Architekten und Landschaftsarchitekten anwesend sind. Bei diesen Veranstaltungen können sich alle Anwohner über das Vorhaben informieren und Ihre Anmerkungen und Wünsche kommunizieren.
2. Warum hält das Bezirksamt nicht wenigstens eine frühzeitige Bürger*innen- Informationsveranstaltung, in der gemäß der Inhalte der Schriftlichen Anfrage (SA/268/IV) über den derzeitigen Stand der Planungsabsichten der WBM informiert werden kann, für angezeigt?
Siehe Beantwortung zu Frage 1. Darüber hinaus wird das Bezirksamt mit der WBM über einen frühzeitigen Zeitpunkt einer Gesamtinformation sprechen. Dafür liegen aber derzeit noch keine Voraussetzungen vor, da es keine Klarheit darüber gibt, welche Standorte aus der Studie denn nun tatsächlich, und mit welchem zeitlichen Horizont realisiert werden sollen. Eins Diskussion über Standorte, die gar nicht zur Realisierung kommen, erscheint wenig sinnvoll. In diesem Zusammenhang sei noch einmal auf das geplante Gutachter- bzw. Wettbewerbsverfahren verwiesen, das ebenfalls mit öffentlicher Beteiligung durchgeführt werden soll. Im Ergebnis wird es dann sehr viel genauere Informationen geben.
3. Welche der im Rahmen des Neubauprogramms der WBM in Friedrichshain-West zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke befinden sich im Bezirkseigentum?
Der weit überwiegende Teil der Standorte befindet sich im Eigentum der WBM. Mit den in den beiden vorliegenden Bauvoranfragen vorgeschlagenen Neubauten, befindet sich ein Standort für einen Neubau auf einer bezirklichen Fläche, Kraut-/Ecke Neue Blumenstraße. In der Studie wurde Vorschläge gemacht, die ebenfalls bezirkliche Grundstücke betreffen: entlang der Mollstraße, an der nördlichen Koppenstraße, oder auch am Platz der Vereinten Nationen. Eine Prüfung, ob diese Standorte überhaupt zur Verfügung gestellt werden können, hat noch nicht stattgefunden. Von der WBM gibt es bisher auch noch keine Aussagen, ob diese Standorte überhaupt zur Realisierung kommen sollen. Sie sind zunächst als Ergebnis der gutachterlichen Untersuchung zu sehen und stellen, wie bereits erwähnt, kein abgestimmtes Neubauprogramm dar. Die WBM befindet sich hier noch am Anfang von grundsätzlichen Überlegungen zur weiteren Herangehensweise und hat bisher lediglich ihr Interesse am Erwerb dieser Grundstücke bekundet.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat
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