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Drucksache - DS/1641/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Behörden können seit 2014 die Rückerstattung der Pauschalabgabe / Urheberrechtsabgabe für erworbene PCs bei der Zentralstelle für private Überspielrechte beantragen. Betroffen sind PCs, die ab dem 01. Januar 2014 PCs im Inland zu einem Preis erworben wurden, der die Vergütung gemäß § 54 UrhG für Verbraucher-PCs enthält. Zurückerstattet wird die Differenz zwischen der Vergütung für Verbraucher-PCs und der Vergütung für Business-PCs. Hierzu frage ich das Bezirksamt:
Die Piratenfraktion Friedrichshain-Kreuzberg entlässt diesen Antragstext in die Gemeinfreiheit (Public Domain) als CC-0 (http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode). Sie verzichtet weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Antragstext darf ohne weitere Erlaubnis kopiert, verändert, verbreitet und aufgeführt werden. Dies schliesst kommerzielle Zwecke explizit mit ein.
In der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung am 10.03.2016 wird berichtet, dass die Beschaffung von IT Hard- und Software aus den Rahmenverträgen des ITDZ erfolgt. Mit 12 monatiger Verzögerung hat das ITDZ nunmehr sein Antwortschreiben vom 27.03.2015 übermittelt hat. Im Ergebnis werden bei einem Bezug aus den Rahmenverträgen die verringerten Preise bezahlt, so dass ein Anspruch auf Rückerstattung nicht entsteht.
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