Drucksache - DS/1623/IV  

 
 
Betreff: Aktuelle Planung zur Abgabe des Antrages für ein Cannabisabgabe-Modellprojekt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Zinn, JessicaZinn, Jessica
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.03.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wurden inzwischen Sponsoren für die Finanzierung der Erstellung eines Antrages oder Partner für eine kostenfreie Erstellung des Antrages für ein Modellprojekt zur Abgabe von Cannabisprodukten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gefunden?

 

  1. Steht bisher fest, ob und wenn ja welche einzelnen Abschnitte oder inhaltlichen Aspekte des Antrages an die Opiumstelle des BfArM von anderen Personen als dem Gesundheitskoordinator geschrieben werden?

 

  1. Welche inhaltlichen Festlegungen oder Vorstellungen zur Umsetzung der kontrollierten Abgabe von Cannabis im Rahmen des Modellprojektes (wie z.B. zur Beschaffung der Cannabisprodukte, der Anzahl, Lage und Gestaltung der Abgabestellen, der Auswahl der lizensierten Abgabestellen, der Auswahl und Anzahl der Probanden, untersuchter Forschungsaspekte, juristischer Argumentation, Polizeiverhalten bei Umsetzung ö.ä.) werden zur Zeit im Bezirksamt diskutiert?

 

Nachfrage:
 

  1. Wann gibt es das nächste Treffen des "Projektbeirates Modellprojekt Cannabisabgabe" zur Festlegung oder Diskussion der Inhalte eines Antrages für ein Modellprojekt an das BfArM?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                                             31. März 2015

Abt. Familie, Gesundheit und Personal

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

DS/1623/IV Vorbemerkung:

Eine Vorlage zur Kenntnisnahme zur DS/807/IV - Zwischenbericht - ist gefertigt und wird in Kürze der BVV vorgelegt werden.

 

Frage 1:

Wurden inzwischen Sponsoren für die Finanzierung der Erstellung eines Antrages oder Partner für eine kostenfreie Erstellung des Antrages für ein Modellprojekt zur Abgabe von Cannabisprodukten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gefunden?

Zur Finanzierung der Antragstellung ist das Bezirksamt u. a. an die "Open Society Foundations" (OSF) herangetreten. Diese Stiftung signalisierte uns, dass wir einen Antrag auf Bewilligung von 25.000 US-$ stellen können. Der Deutsche Hanfverband signalisiert, dass ein Zuschuss geprüft werde.

Weitere Verhandlungen über Drittmittel sind bisher noch ergebnislos geblieben.

 

Frage 2:

Steht bisher fest, ob und wenn ja welche einzelnen Abschnitte oder inhaltlichen Aspekte des Antrages an die Opiumstelle des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte von anderen Personen als dem Gesundheitskoordinator geschrieben werden?

 

Es steht fest, dass inhaltliche Zuarbeiten zum Antrag durch Auftragnehmer erstellt werden. In welcher Form dies erfolgt, steht noch nicht fest.

Dem Bezirksamt liegt zur Zeit ein Angebot des Zentrums für interdisziplinäre Suchtforschung vor, das zwar wesentliche - aber nicht alle - Leistungen in Zusammenhang mit der Antragsgestaltung beinhaltet, aber mit den in Aussicht stehenden Drittmitteln nicht finanzierbar ist.

Zugleich bemüht sich das Bezirksamt um einen alternativen Weg in Form mehrerer Einzelgutachten (Rechtsgutachten, Betriebswirtschaftliches Konzept, Forschungskonzept, Konzept zur Suchtprävention), die schließlich zu einem Gesamtantrag verknüpft werden und mit den in Aussicht stehenden Drittmitteln finanzierbar sind (vgl. Frage 3).

 

Zu Frage 3:

Welche inhaltlichen Festlegungen oder Vorstellungen zur Umsetzung der kontrollierten Abgabe von Cannabis im Rahmen des Modellprojektes (wie z.B. zur Beschaffung der Cannabisprodukte,der Anzahl, Lage und Gestaltung der Abgabestellen, der Auswahl der lizensierten Abgabestellen, der Auswahl und Anzahl der Probanden, untersuchter Forschungsaspekte, juristischer Argumen-tation, Polizeiverhalten bei Umsetzung ö.ä.) werden zur Zeit im Bezirksamt diskutiert?

 

In erster Linie wird die Frage diskutiert, welche Inhalte zwingend in der Antragstellung des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte enthalten sein müssen. Um diese Fragen zu  beantworten, soll ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben werden. In Abhängigkeit von den Ergebnissen des Gutachtens werden die Anforderungen an die weiteren Antragsbestandteile konkretisiert, d. h. es wird auch festgelegt, welche Reichweite ein wissenschaftliches Konzept für das Modellprojekt haben muss. Damit sollte es möglich werden, wissenschaftliche Institutionen zur Abgabe von Angeboten zur Erstellung eines Forschungskonzeptes aufzufordern, deren Kosten erheblich unter dem ersten Angebot liegen.

Die Frage der juristischen Argumentation (einschl., "Polizeiverhalten bei Umsetzung", Registrierung der Teilnehmenden) soll ebenfalls durch das Rechtsgutachten beantwortet werden.

 

Die Frage der Anzahl der Teilnehmenden soll primär durch das zu vergebende Forschungskonzept beantwortet werden; Bestandteil eines solchen Konzeptes soll es u. a. sein, die für eine wissenschaftliche Untersuchung benötigte Anzahl der Teilnehmenden (Stichprobe) nach signifikanzstatistischen Kriterien zu ermitteln.

Die Frage der Anzahl, Lage und Gestaltung der Abgabestellen wird u. a. in Abhängigkeit von der Festlegung der Teilnehmendenzahl bestimmt; hierzu wird ein betriebswirtschaftliches Grobkonzept  benötigt. Für eine Abgabestelle wird vorrangig eine Räumlichkeit im Fachvermögen des Bezirksamtes gesucht. Die Auswahl hierfür ist begrenzt, da strenge sicherheitstechnische Richtlinien erfüllt werden müssen.

Ferner plant das Bezirksamt ein Konzept zur Suchtprävention zu erstellen, das sich auch an Minderjährige richtet, die nicht zum Teilnehmendenkreis des Modellversuches gehören werden.

 

Nachfrage:

 

Wann gibt es das nächste Treffen des "Projektbeirates Modellprojekt Cannabisabgabe" zur Festlegung oder Diskussion der Inhalte eines Antrages für ein Modellprojekt an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ?

 

Die nächste Sitzung ist laut Protokoll, das Ihnen vorliegt, im II. Quartal 2015 geplant. Der konkrete Termin wird jedoch erst festgelegt, wenn Entscheidungen zu treffen sind bzw. weitere Zwischenschritte erfolgt sind, die berichtet werden können.

 

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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