Drucksache - DS/1617/IV  

 
 
Betreff: EA042 - Dragonerareal
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.03.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

Anlass der Einwohnerfragen ist die städtebauliche Entwicklung des Geländes der ehemaligen Dragonerkaserne am Mehringdamm in Berlin-Kreuzberg, das aktuell von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vermutlich zum Höchstpreis verkauft wurde. Offizielle und verifizierbare Informationen liegen nicht vor.

Im Oktober 2014 hatte der gemeinnützige Verein Upstall Kreuzberg e.V. beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einen Förderantrag für ein öffentliches und kooperatives Beteiligungs- und Planungsverfahren zur sozialen und nachhaltigen Stadtentwicklung des Grundstücks der ehemaligen Dragonerkaserne in Berlin-Kreuzberg gestellt. Dabei folgte der Verein dem 5. Projektaufruf der Nationalen Stadtentwicklungspolitik - Städtische Energien / Zusammenleben in der Stadt - für den Förderzeitraum 2015 bis 2017.
Der Projektantrag wurde vom Ausschuss für Stadtentwicklung einstimmig als Beschlussvorlage für die BVV Friedrichshain-Kreuzberg angenommen. Das Bezirksamt ist demnach von der BVV beauftragt worden, den Projektantrag von Upstall Kreuzberg e.V. zu unterstützen. Dazu haben bereits erste Gespräche mit Herrn Baustadtrat Hans Panhoff stattgefunden.

Leider wurde indessen der Förderantrag zur finanziellen Unterstützung des öffentlichen und kooperativen Beteiligungs- und Planungsverfahrens vom BBSR nicht bewilligt.

Der vorgeschlagene Beteiligungs- und Planungsprozess hat die politische Unterstützung der Mehrheit der Fraktionen in der BVV gefunden und soll weiterhin Grundlage der gemeinnützigen Vereinsarbeit sein. Ich möchte als Bürger Kreuzbergs und Vorstandsvorsitzender von Upstall Kreuzberg die folgenden Fragen stellen, um die Möglichkeiten ausloten, ob das von Upstall Kreuzberg e.V. initiierte, öffentliche und kooperative Beteiligungs- und Planungsverfahrens vom Bezirk weiterhin aktiv mitgetragen und gestaltet wird.

 

  1. Wie genau stellt sich das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nach der Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses zur Einleitung eines Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan VI-92 (DS/1363/IV_VzK vom 01.12.2014) das öffentliche und kooperative Planungs- und Beteiligungsverfahren für die städtebaulichen Entwicklung des Dragonerareal vor?
     
  2. Der Förderantrag für ein öffentliches und kooperatives Planungs- und Beteiligungsverfahren zur städtebaulichen Entwicklung des Dragonerareals, der im Oktober 2014 vom gemeinnützigen Verein Upstall Kreuzberg e.V. beantragt und von der BVV inhaltlich unterstützt wurde (DS/1384/IV vom 29.10.2014), ist vom BBSR, dem Fördergeber "Nationale Stadtentwicklung", nicht bewilligt worden. Wie genau und in welchem Zeitrahmen wird dieses Beteiligungsverfahren, das auf Beschlüssen der BVV inhaltlich aufbaut, dennoch und ggf. ohne Drittmittelfinanzierung vom Bezirksamt durchgeführt?
     
  3. Für den Fall, dass das Stadtplanungsamt zur Zeit die Auslobung eines Wettbewerbsverfahrens zur städtebaulichen Entwicklung des Dragonerareals vorbereitet:
    Wie lauten die spezifischen Ziele für eine soziale und nachhaltige Stadtentwicklung, insbesondere in Hinsicht auf eine Wohn- und Mischnutzung des Geländes, und wie genau wird sichergestellt, dass die Öffentlichkeit bei der gemeinsamen Zielfindung beteiligt wird?

 

 

 

 

Beantwortung: Herr Panhoff

 

Herr Fudickar: Ganz kurz zur Einleitung: Das Areal, das heute im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages verkauft wurde an den Investor und da bezieht sich jetzt auch die Frage drauf, es geht um die städtebauliche Entwicklung.

 

zu Frage 1: Hinsichtlich des Aufstellungsbeschlusses befinden wir uns im Moment noch in der Anzeigephase bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die ja dem zustimmen muss, dass wir dort überhaupt in ein B-Plan-Verfahren einsteigen können. Es gibt da auch einen . ja, so eine Art Zwischenmitteilung, möchte ich es mal nennen,  wo hinsichtlich des Verfahrens noch mal Unterlagen angefordert sind, insbesondere vom Umweltamt um zu klären, ob man das im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch macht oder dann doch ein vollumfängliches Verfahren. Mir ist beides recht. Also wir warten jetzt die Antwort ab, im Grundsatz ist aber durchaus gesagt worden, dass die von uns skizzierten Planungsabsichten soweit in Ordnung sind. Also inhaltlich ist eigentlich da kein Widerspruch zu befürchten. Wir haben jetzt oder warten eigentlich jetzt jeden Tag darauf, dass wir die Mitteilung bekommen, wie es dann weitergeht mit dem Verfahren und dann würden wir uns auch auf den Weg machen, hier in der BVV dann einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss vorzulegen.

Das heißt, dass wir dann auch einsteigen in die frühzeitige Beteiligungsphase und es gibt ja einen Beschluss hier aus der BVV der vorsieht, dass wir da, bevor wir überhaupt einen Aufstellungsbeschluss erlassen, zwei bis drei Fachgespräche durchführen. Die Themen muss man dann jeweils identifizieren, wobei ich denke, dass man aufsetzen kann auf dem, was wir bereits gemacht hatten mit dem vorherigen Eigentümer, also die Themen haben sich ja nicht im Wesentlichen geändert und Sie waren da ja auch beteiligt. Ich denke, dass wir da durchaus eine gewisse Kontinuität auch herstellen können.

 

zu Frage 2: Bedauerlicher Weise der Absage für Ihr Projekt, wobei ich verstanden habe, dass es nicht wegen der Qualität Ihres Antrages gescheitert ist, sondern einfach aufgrund der Tatsache, dass es in der gesamten Bundesrepublik Deutschland nur ein gutes Dutzend bewilligte Anträge gegeben hat bei wohl 300 Bewerbungen. Also ich nehme das jetzt mal so, dass das eher eine Finanzfrage war. Also wir können allerdings das Projekt in dem Umfang und auch in den finanziellen Umfang als Bezirk nicht durchführen. Wir hatten ja ein Gespräch dazu geführt, hatte ja auch gesagt, vielleicht können Sie noch mal gucken, ob man es ein bisschen runtergekocht bekommt, damit es handhabbarer wird für uns, dann schauen wir noch mal, was uns möglich ist zu übernehmen. Aber ich meine, jetzt auch nach der Entscheidung vom heutigen Tage, bedauerlicher Weise haben ja die Parteien von SPD und CDU den Verkauf des Dragonerareals zugestimmt im Haushaltsausschuss des Bundestags oder deren Vertreter, so dass das jetzt erst mal gesetzt ist. Sollten wir auf einen anderen Beschluss aus der BVV auch zurückgreifen, der vorsieht, dass der Eigentümer die Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens zu tragen hat, die aber von einem unabhängigen . ja, Träger durchgeführt wird. Vielleicht finden wir da einen Ansatzpunkt, dass Ihr Projekt oder Teile davon in einer etwas geänderten Konstellation dann doch durchgeführt werden kann.

 

zu Frage 3: Ihre dritte Frage nach einer Auslobung kann ich sehr schnell beantworten, wir haben keine Auslobung gestartet, sehen wir im Moment auch nicht vor. Also ich halte sehr viel davon, dass wir den begonnen Kurs, uns über die Grundzüge der Planung überhaupt erst mal zu verständigen, über die Nutzungsarten, die Nutzungsdichten, die städtebauliche Form, die Frage des Denkmalschutzes, der Erschließung usw. im Grundsatz hoffentlich soweit verständigen können, dass wir dann überhaupt die Parameter haben, um eben in eine städtebauliche Gestaltung einzusteigen, aber ich gehe mal davon aus, dass Sie das alles intensiv begleiten werden. Soweit erst mal vielen Dank.

 

Herr Fudickar: Ich hätte eine Nachfrage noch zum Stand des Aufstellungsbeschlusses zur B-Plan-Änderung. Wie rechtsicher ist das denn jetzt? Ist das im Amtsblatt veröffentlich? Also noch mal diese Unsicherheit, kommt es oder kommt es nicht, weil das ja doch ein entscheidendes planungsrechtliches Instrument ist.

 

zu Nachfrage 1: Also der rechtliche Vorgang ist der, dass wir dann, wenn wir von der Senatsverwaltung grünes Licht bekommen, ich dann eine Bezirksamtsvorlage einbringe. Die wird dann ganz normal, wie wir das hier handhaben, in den Stadtplanungsausschuss gehen, kann man dann vielleicht auch direkt machen und dann in die BVV mit Beschlussfassung, das wird nicht sehr lange dauern. Ich kann Ihnen aber politisch sagen, also ich bin da auch im Kontakt mit dem Staatssekretär und das, was in dem Aufstellungsbeschluss inhaltlich steht, ist auch mit der Senatsverwaltung soweit abgestimmt, dass sie da mitziehen und ich gehe auch davon aus, dass das Berliner Modell der Baulandentwicklung, der kooperativen Baulandentwicklung hier Anwendung findet, und zwar unabhängig von der Höhe des Kaufpreises.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: