Drucksache - DS/1380/IV  

 
 
Betreff: Straßenfeste und Veranstaltungen im öffentlichen Raum
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:1. Schwarze, Julian
2. Weeger, Andreas
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Vorberatung
21.10.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt erledigt   
18.11.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.11.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Kultur- und Kiezfeste ermöglichen  
VzK_Straßenfeste final  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Kiez- und Kulturfeste auf öffentlichen Straßen, die das Zusammenleben der Bürger*innen stärken bzw. Initiativen in den Kiezen fördern und dabei einen nicht-kommerziellen Charakter haben, sollen in Friedrichshain-Kreuzberg zukünftig ohne große Hürden möglich sein. Anträge hierzu sind wohlwollend durch das Bezirksamt zu prüfen. Die Hürden bei der Antragstellung sind so gering wie möglich zu halten. Von nicht zwingend gesetzlich vorgesehenen Auflagen ist, soweit möglich, abzusehen.

 

Entsprechend der lang geübten Praxis in anderen Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung soll der zuständige Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt zukünftig regelmäßig über alle eingegangenen Anträge für die Genehmigung von Straßenfesten und Veranstaltungen im öffentlichen Raum informiert werden. Hierzu wird dem Ausschuss rechtzeitig vor den Ausschusssitzungen eine Liste mit möglichst aktuellen Angaben zu Ort, Zeitraum, erwarteter Besucher*innenzahl, Veranstaltungszweck und Veranstalter*in der beantragten Veranstaltungen aus dem Erfassungssystem des Ordnungsamtes zugeleitet. So entsteht dort auch kein relevanter Mehraufwand für die Verwaltung. Die Information des Ausschusses soll so frühzeitig erfolgen, dass Auflagen und Bescheide vom Ausschuss nicht nur im Nachgang diskutiert werden können und eine parlamentarische Einflussnahme auf das Verwaltungshandeln noch möglich ist.

 

Begründung:

 

Im letzten Jahr häufen sich die Vorfälle, in denen in Friedrichshain-Kreuzberg gerade die nachbarschaftlich organisierten, nicht vollständig durchkommerzialisierten Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit so vielen Auflagen belegt werden, dass sie am Ende nicht stattfinden können. Jüngstes Beispiel ist die Nacht der singenden Balkone, die aufgrund der nicht zu bewältigenden Auflagenflut abgesagt wurden. Ob und wie sich diese originelle Kiez-Veranstaltung weiterentwickelt, bleibt abzuwarten. Nicht-kommerziellen Feste aus der Nachbarschaft für die Nachbarschaft stärken den sozialen Zusammenhalt und fördern Integration sowie gegenseitiges Verständnis. Sie helfen, ein anonymes Nebeneinander in ein kreatives und friedliches Miteinander zu verwandeln, für das Friedrichshain-Kreuzberg weit über seine Grenzen hinaus stand und steht.

 

Diese Tradition - sich zu organisieren, um gemeinsam schönes, kreatives, lebendiges, buntes und amüsantes Kiezleben zu gestalten - muss aktiv geschützt und gefördert werden. Sie ist geradezu identitätsstiftend für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und darf nicht durch die möglichst penible Auslegung aller zu findenden Vorschriften unterbunden werden. Veranstaltungen der Einwohner*innen für die Einwohner*innen im öffentlichen Raum restriktiv zu behandeln und damit bürgerschaftliches Engagement auszubremsen kann und darf nicht das Ziel bezirklichen Verwaltungshandelns sein. Die Entscheidung darüber, was im öffentlichen Raum stattfinden kann und was nicht, ist keine rein verwaltungstechnische Angelegenheit. Sie ist zutiefst politisch und formt das Gesicht sowie das Wesen des Bezirks und repräsentiert seine Bevölkerung, genauso wie es dazu beiträgt eine gemeinsame Identität zu begründen und zu erhalten.

 

 

 

WiO 18.11.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Entsprechend der lang geübten Praxis in anderen Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung soll der zuständige Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt zukünftig regelmäßig über alle eingegangenen Anträge für die Genehmigung von Straßenfesten und Veranstaltungen im öffentlichen Raum informiert werden. Hierzu wird dem Ausschuss rechtzeitig vor den Ausschusssitzungen eine Liste mit möglichst aktuellen Angaben zu Ort, Zeitraum, erwarteter Besucher*innenzahl, Veranstaltungszweck und Veranstalter*in der beantragten Veranstaltungen aus dem Erfassungssystem des Ordnungsamtes zugeleitet. So entsteht dort auch kein relevanter Mehraufwand für die Verwaltung. Die Information des Ausschusses soll so frühzeitig erfolgen, dass Auflagen und Bescheide vom Ausschuss nicht nur im Nachgang diskutiert werden können und eine parlamentarische Einflussnahme auf das Verwaltungshandeln noch möglich ist.

 

 

BVV 26.11.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Entsprechend der lang geübten Praxis in anderen Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung soll der zuständige Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt zukünftig regelmäßig über alle eingegangenen Anträge für die Genehmigung von Straßenfesten und Veranstaltungen im öffentlichen Raum informiert werden. Hierzu wird dem Ausschuss rechtzeitig vor den Ausschusssitzungen eine Liste mit möglichst aktuellen Angaben zu Ort, Zeitraum, erwarteter Besucher*innenzahl, Veranstaltungszweck und Veranstalter*in der beantragten Veranstaltungen aus dem Erfassungssystem des Ordnungsamtes zugeleitet. So entsteht dort auch kein relevanter Mehraufwand für die Verwaltung. Die Information des Ausschusses soll so frühzeitig erfolgen, dass Auflagen und Bescheide vom Ausschuss nicht nur im Nachgang diskutiert werden können und eine parlamentarische Einflussnahme auf das Verwaltungshandeln noch möglich ist.

 

 

BVV 24.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 24.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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