Drucksache - DS/1348/IV  

 
 
Betreff: Auswirkungen der Haushaltssperre
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Auswirkungen hat die Anfang des Monats verhängte Haushaltssperre auf die bezirkliche Verwaltung sowie auf die Einrichtungen des Bezirks in öffentlicher Trägerschaft?
     
  2. Welchen Betrag beabsichtigt das Bezirksamt mit dieser Maßnahme einzusparen?
     
  3. Ist ein ausgeglichener Jahresabschluss mit Hilfe der Haushaltssperre überhaupt noch erreichbar?

 

Nachfrage:

 

  1. Wäre die Haushaltssperre auch ohne die aus dem Ruder laufenden Kosten in Verbindung mit der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule verhängt worden?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      10.11.2014

Bezirksstadträtin für Finanzen, Facility Management,

Weiterbildung und Kultur

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Welche Auswirkungen hat die Anfang des Monats verhängte Haushaltssperre auf die bezirkliche Verwaltung sowie auf die Einrichtungen des Bezirks in öffentlicher Trägerschaft?

 

 

Von der Haushaltssperre betroffen sind die konsumtiven Sachausgaben der Ausgabefelder A02 bis A09 und die Ausgaben des T-Teils, soweit es sich nicht um Zielbudgets handelt.

Betroffen sind damit alle Ausgaben außer den Lehr- und Lernmitteln, Personalausgaben, Ausgaben für Pflichtleistungen aufgrund gesetzlicher Ansprüche (so genannter Z-Teil) und der Großteil der Transferausgaben.

 

Ausgaben dürfen nur geleistet werden, wenn die Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt unab­weisbar ist, bereits rechtliche Verpflichtungen eingegangen wurden bzw. gesetzliche An­sprüche erfüllt werden müssen und es bei Unterlassung der Maßnahme zu schwerwiegen­den Nachteilen käme. Von diesen Einschränkungen können auch die Einrichtungen in öf­fentlicher Trägerschaft betroffen sein. Die Beauftragten für den Haushalt in den Ämtern und Serviceeinheiten haben nach diesen Kriterien vor der Leistung einer Ausgabe zu entschei­den.

 

Dies gilt ebenso für Maßnahmen, die zu Ausgaben ab dem 1.1.2015 führen.

 

Darüber hinaus wird in den einzelnen Ämtern eine Auflistung der Maßnahmen erarbeitet, die auf Grund der Haushaltssperre nicht mehr durchgeführt werden können. Parallel dazu kann in den Fachausschüssen der BVV eine entsprechende Diskussion geführt werden.

 

2. Welchen Betrag beabsichtigt das Bezirksamt mit dieser Maßnahme einzusparen?

 

Wenn sich aufgrund der finanziellen Entwicklungen ein negativer Jahresabschluss abzeich­net, muss der Bezirk steuernde Maßnahmen ergreifen. Auf der Basis der Ergebnisse des ersten Halbjahres und der Prognose bis zum Jahresende ist ein negatives Jahresergebnis zu erwarten. Das prognostizierte Defizit beträgt 3,981 Mio. ?.

Mit der Haushaltssperre wird (grundsätzlich) das Ziel verfolgt, diesen Betrag einzusparen und somit ein Defizit zu verhindern.

 

3. Ist ein ausgeglichener Jahresabschluss mit Hilfe der Haushaltssperre überhaupt noch erreichbar?

 

Mit der relativ frühzeitigen und in ihrem Umfang außergewöhnlichen Haushaltssperre wird das Ziel verfolgt, einen ausgeglichenen Jahresabschluss zu erreichen.

 

Nachfrage:

 

1. Wäre die Haushaltssperre auch ohne die aus dem Ruder laufenden Kosten in Ver­bindung mit der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule verhängt worden?

 

Ja. Weitere Sachverhalte, die zu dem erwarteten Defizit führen, sind insbesondere die Über­schreitungen im Bereich Bewirtschaftungskosten Schule i. H. von 1.800.000 ? sowie ein erhöhter Zuschussbereich im Bereich Parkraumbewirtschaftung i. H. v. 1.045.000 ?

 

Darüber hinaus existiert eine Reihe von Produkten, bei denen die erstellten Ist-Mengen mit den zugewiesenen Planmengen abgeglichen und durch die Senatsverwaltung für Finanzen abgerechnet werden, wobei Untererfüllungen zu Negativnachbudgetierungen (der Abzug der Mittel erfolgt mit der Basiskorrektur) und Übererfüllungen analog zu einem Budget­nach­schlag führen.

 

Weitere finanzielle Risiken bestehen insbesondere im Bereich der Bewirtschaftungsausga­ben. Zum Beispiel sind Ansätze aufgrund erwarteter Einsparmaßnahmen reduziert worden, die im laufenden Haushaltsjahr nicht realisiert werden konnten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Jana Borkamp

Bezirksstadträtin

 

 
 

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