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Drucksache - DS/1269/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 29.08.2014Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste -2601 SozBeschBüD Dez
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass auf der so genannten Cuvrybrache eine Favela ähnliche Siedlung entstanden ist?
Ja, dies ist dem Bezirksamt bekannt und wie unten ausgeführt, ist das Bezirksamt hier auch tätig.
2. Wie viele Menschen halten sich in dieser Siedlung auf (geordnet nach Nationalität und Alter)?
Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor. Unserem Kenntnisstand nach, verfügt auch der Eigentümer über keine entsprechenden Angaben.
3. Welche Maßnahmen gedenkt das Bezirksamt zum Schutz dieser Menschen zu ergreifen?
Gesundheitsamt
Bei der Cuvry-Brache handelt es sich um ein Privatgrundstück. Beschwerden von Anwohnern und Gewerbetreibenden sind demzufolge an die vom Eigentümer beauftragte Grundstücksverwaltung zu richten, da der Eigentümer für die Umstände auf seinem Grundstück zuständig ist.
Im Rahmen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes ist das Gesundheitsamt aufgrund entsprechender Anwohnerbeschwerden bereits seit 12/2012 bezüglich der so gen. Cuvrybrache aktiv. Die durch den Eigentümer des Grundstücks beauftragte Verwaltung sorgt nach Aufforderung des Gesundheitsamts seit 01/2013 für eine 14-tägige Müllentsorgung und seit 07/2013 nach Feststellung eines Rattenbefalls durch das Gesundheitsamt für eine regelmäßige bedarfsorientierte Rattenbekämpfung durch eine Schädlingsbekämpfungsfirma. Das Gesundheitsamt überprüft im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die ordnungsgemäße Durchführung der Rattenbekämpfung auf dem Gelände durch Vorlage von Tilgungsbescheinigungen der vom Verwalter beauftragten Schädlingsbekämpfungsfirma und Kontrollbegehungen.
Am 27.08.14 führt das Gesundheitsamt erneut eine Ortsbesichtigung durch, um die Umsetzung und Eignung der bisherigen Maßnahmen zu überprüfen, mögliche Sicherungsmängel gemäß der Schädlings-Verordnung festzustellen und ggf. weitergehende Maßnahmen gegenüber der beauftragten Grundstücksverwaltung anzuordnen.
Jugendamt
Für die auf der Brache lebenden Familien, in der Mehrheit Sinti- und Roma-Familien, stellt die Obdachlosigkeit den einzigen oder in der Regel einen der Hauptgründe für eine eventuelle Kindeswohlgefährdung dar.
Es war dem Bezirksamt in der Vergangenheit gelungen, für eine Reihe von obdachlosen Familien Unterkunftsmöglichkeiten zu beschaffen. Trotz intensiver Bemühungen ist der Bezirk jedoch inzwischen außerstande, für weitere Familien Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Das Jugendamt ist verpflichtet, Kinder oder Jugendliche in Obhut zu nehmen, wenn eine dringende Gefahr für ihr Wohl keine andere Alternative lässt. Bei einem Verfahren nach § 1666 BGB sind jedoch dauerhafte Trennungen der Kinder von den Eltern, sofern sie die Notlage nicht selbst abwenden können, nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfe, begegnet werden kann. Damit bestehen keine Handlungsoptionen, um die festgestellte Kindeswohlgefährdung abzuwenden.
Wie vom Kinder- und Jugendnotdienst belegt ist, entlassen darüber hinaus fast alle Jugendämter, die im Rahmen der Geburtstagsregelung zuständig werden, durch den Notdienst in Obhut genommene Kinder anschließend wieder zu ihren Eltern und Familien in unveränderte Lebenssituationen.
Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung in einem Schreiben vom Juni des Jahres auf diese Situation und die fehlenden Handlungsoptionen hingewiesen.
Frau Senatorin Kolat führt dazu in ihrem Antwortschreiben aus, dass eine regelhafte Inobhutnahme aller betroffenen Kinder gegen den Willen ihrer Eltern keine nachhaltige Option ist, im Einzelfall aber zu überprüfen ist. Es bleibt zu hoffen, dass die von Frau Senatorin Kolat in ihrem Antwortschreiben in Aussicht gestellten EU-Mittel längerfristig andere Handlungsalternativen und angemessene Unterstützung für die betroffenen Familien in unserem Bezirk ermöglichen.
Die Familien werden weiterhin durch aufsuchende Sozialarbeit , die finanziell aus Mitteln des Jugendamtes mitgetragen werden, unterstützt, um sie auf bestehende Hilfsangebote in der Stadt hinzuweisen. Angebote, die Kinder zu beschulen, werden von einer Reihe von Familien gerne angenommen.
Sozialamt
Die Leiterin des Sozialamts hat im Juli mit dem zuständigen Polizeiabschnitt ein Gespräch geführt. Es ist vereinbart worden, dass im Falle einer Räumung der Cuvry- Brache die Sozialen Wohnhilfen der Bezirke vorab informiert werden und durch die Einsatzkräfte vor Ort an die Betroffenen auf der Cuvry Brache eine Übersicht zu den im Land Berlin geltenden Zuständigkeitsregelungen verteilt wird. Die Zuständigkeit der Sozialen Wohnhilfen richtet sich nach dem Geburtsdatum des Haushaltsvorstandes, wenn es bisher noch keine zuständigkeitsbegründende polizeiliche Meldung in Berlin gab. Sollte dies der Fall sein, ist der Bezirk zuständig, wo die Person zuletzt polizeilich gemeldet war.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
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