Drucksache - DS/1208/IV  

 
 
Betreff: Beratung für Flüchtlingsfamilien über Schul- und Bildungsabschlüsse
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVorsteherin
Verfasser:1. Müller, Götz
2. Husein, Timur
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
04.06.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Integrationsausschuss - Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit Vorberatung
11.06.2014 
Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses - Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit vertagt   
03.09.2014 
Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses - Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit      
Ausschuss für Schule Vorberatung
25.06.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
17.09.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
19.11.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
07.01.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.01.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS1208_Beratung für Flüchtlingsfamilien  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass minderjährige Kinder von Flüchtlingen, für die die Schulaufsicht keine Schulpflicht festgestellt hat, eine individuelle und fachliche Begutachtung und Beratung unter Berücksichtigung ihrer Sprachkompetenzen erhalten, damit ihnen sämtliche möglichen Wege des Schul- und Bildungssystems aufgezeigt werden, um zu einem für sie adäquaten Abschluss zu gelangen.

 

Hierzu ist entweder eine personelle und fachliche Unterstützung der regionalen Schulaufsichtsbehörden vorzusehen und/oder eine zentrale Zuständigkeit der Senatsschulverwaltung ggf. in Kooperation mit einem Träger zu begründen, die für die Betroffenen mit entsprechend qualifiziertem Personal die Beratung und Begutachtung übernimmt.

 

Begründung:

 

Flüchtlingskinder, die meist aufgrund ihres Alters nicht mehr unter die Schulpflicht fallen, erhalten in den seltensten Fällen einen Schulplatz oder eine individuelle Beratung über ihre Bildungschancen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die regionalen Schulaufsichtsbehörden mit der Erstellung von Bildungs- und Sprachprognosen eine Aufgabe übernehmen mussten, für die sie fachlich und quantitativ nicht hinreichend aufgestellt sind und im Vordergrund die Feststellung der Schulpflicht steht.

 

Durch entsprechende qualifizierte Begutachtung der individuellen Ausgangslagen und Erstellung fundierter Prognosen und eine darauf angepasste Beratung über die offen stehenden Möglichkeiten könnte vermieden werden, dass einer Vielzahl von Flüchtlingskindern der Weg zu einer besseren Bildung und/oder zu einem Abschluss verwehrt bleibt. Diese Aufgabe können die Schulaufsichtsbehörden in den Bezirken mit ihrer jetzigen Ausstattung nicht leisten, so dass diese personell für diese Aufgabe zu verstärken sind und/oder der Senatsverwaltung hierfür ggf. in Kooperation mit einem Träger zentral die Verantwortung zu übertragen ist.

 

BVV 04.06.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Integrationsausschuss - Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit, Ausschuss für Schule (federführend).

 

 

Schule 07.01.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 28.01.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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