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Drucksache - DS/0943/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, welche Räume sich an den durch die Landesebene unterfinanzierte Schulen des Bezirkes anderweitig nutzen lassen und welche Nutzungsmöglichkeiten es gibt, um so das Defizit des Bezirkes durch zu große Schulgebäude auszugleichen. Hierzu möge das Schulamt eine Auflistung erstellen, welche Schulen wie stark im Defizit liegen und wie viele Quadratmeter bzw. Räume entsprechend nicht finanziert sind. Die Auflistung sollte die möglichen Räume, ihre Größe, Lage und weitere Aspekte, die Rückschlüsse auf ihre Nutzungsmöglichkeiten zulassen enthalten. Wünsche und Empfehlungen von Schulleitern oder Schulamt entsprechend der Nutzungspräferenzen der nicht finanzierten Räume z.B. zur Kompatibilität mit Schwerpunkten der Schule können zusätzlich vermerkt werden. Weiterhin möge das Bezirksamt eine Auflistung mit Begründungen erstellen, welche Nutzungsmöglichkeiten bereits für Flächen in öffentlichen Gebäude diskutiert wurden, welche Nutzungen sich für Schulen anbieten und welche ausgeschlossen werden können. Die Auflistung sollte stetig weiter aktualisiert werden, da es auch in Zukunft Bedarf geben wird öffentliche Gebäude anderweitig zu nutzen, um Defizite durch nicht finanzierten Flächenüberschuss auszugleichen. Begründung: Die Bezirke erhalten für den Unterhalt ihrer Schulen gemäß der von Landesebene festgelegten Musterraumordnung Finanzmittel für Schulgebäude. Diese Finanzmittel entsprechen vereinfacht der Schüleranzahl und deren festgelegtem Raumbedarf. Leider ist es bisher nicht möglich Schulgebäude entsprechend der vorhandenen Schülerzahl wachsen und schrumpfen zu lassen, sowie Altbauten gemäß vorliegender Musterraumpläne umzubauen, wodurch überzählige Räume und leerstehende Gebäude zu bezirklichen Defiziten führen. Diese rechnerischen Defizite durch zu große Gebäude müssen durch Kürzungen bei weiteren öffentlichen Aufgaben ausgeglichen werden. Damit nicht leerstehende Gebäude oder nicht finanzierte Räume zu Kürzungen im Sozial- oder Jugendbereich bzw. allgemein den öffentlichen Aufgaben führen, muss auch in Zukunft stets über weitere Nutzungsmöglichkeiten der Schulgebäude nachgedacht werden. Auch Schulneubauten müssen vor ihrer vollständigen Belegung mit ausreichend Schülern anderweitig genutzt werden, um rechnerische Defizite auszugleichen. Zusätzlich gibt es weitere öffentliche Gebäude, bei denen über die Vergabe an z.B. weitere soziale oder kulturelle Einrichtungen, Vereine mit sportlichem oder weiterbildendem Hintergrund diskutiert werden kann. Die Liste der Nutzungsmöglichkeiten sollte daher in Zukunft weiterhin gepflegt und ergänzt werden.
CC-0
BVV 27.11.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Ausschuss für Schule (federführend).
Schul 22.01.2014 Zurückgezogen |
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