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Drucksache - DS/0706/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, für eine ausreichende Personalausstattung der Elterngeldstelle Sorge zu tragen und bis dahin verwaltungsintern anzuordnen, dass Elterngeldanträge vor Betreuungsgeldanträgen vorrangig zu bearbeiten sind.
Der BVV ist bis zur Sommerpause zu berichten.
Begründung:
Ab August 2013 tritt das Betreuungsgeldgesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Eltern die Ihr Kind zu Hause betreuen, die Herdprämie beantragen. Zuständig für die Bewilligung des Betreuungsgeldes ist die Elterngeldstelle des Jugendamtes. Um zu vermeiden, dass es - wie in anderen Bezirken schon jetzt – aufgrund der zu erwartenden Betreuungsgeldanträge zu unverhältnismäßig hohen Bearbeitungszeiten der Elterngeldanträge kommt, ist die Elterngeldstelle personell entsprechend zu untersetzen. Bis dahin sind Elterngeldanträge vorrangig zu bearbeiten und Betreuungsgeldanträge im Zweifel zurückzustellen, damit es nicht zu einer Verzögerung bei der Bewilligung der Elterngeldanträge kommt.
BVV 15.05.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Jugendhilfeausschuss, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung ff.
Jugendhilfeausschuss 28.05.2013 Von der einbringenden Fraktion zurückgezogen. |
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