Drucksache - DS/0657/IV  

 
 
Betreff: Tagespflegestellen im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.03.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                            11. April 2013

Abt. Familie, Gesundheit, Kultur und Bildung

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie viele Tagespflegestellen gibt es im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, die maximal 5 Kinder betreuen und wie sind diese finanziell gefördert?

 

Es gibt in unserem Bezirk 36 Tagespflegestellen die bis zu 5 Kinder betreuen.

Zusätzlich gibt es in ca. 40 (Kita- und Hort-) ergänzende Tagespflegeplätze.

 

Tagespflegepersonen wird monatlich eine Geldleistung gewährt, die sich aus festgelegten Tagessätzen zusammensetzt.

Sachkostenpauschale zur Erstattung der Kosten des Sachaufwandes der Kindertagespflege,

Entgelt zur Vergütung der Förderleistung und bedarfsabhängige kindbezogene Zuschläge.

 

Weitere finanzielle Leistungen siehe unter AV Kindertagespflege.

 

 

2. Inwiefern bezuschusst der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg angemietete Räume von Tagespflegepersonen und wie begründet es dies?

 

Wir übernehmen für alle Verbundpflegestellen die Warmmiete bis zu 850,00 ?. Die bisherige Warmmietobergrenze in Höhe von 750,00 ? wurde aufgrund der gestiegenen Mietpreise in unserem Bezirk um 100,00 ? auf 850,00 ? erhöht.

In unserem Bezirk liegen Warmmieten zwischen 450,00 ? - 1.000,00 ?. Wir bezahlen für 28 Verbundpflegestellen die komplette Warmmiete.

 

Grundsätzlich gewähren die meisten Berliner Jugendämter nur dort Mietkostenzuschüsse, wo ein großer Betreuungsplatzmangel herrscht und dort - wenn überhaupt - fast ausschließlich in Verbundpflegestellen.

 

Mietkostenzuschüsse für Tagespflegestellen mit bis zu 5 Kindern sind in ganz Berlin die große Ausnahme.

 

 

3. Wie viele Anträge von Tageseinzelpflegestellen auf Bezuschussung angemieteter Räume wurden in den Jahren 2011 und 2012 eingereicht und wie wurden diese vom Bezirksamt beschieden?

 

Es waren in diesem Zeitraum ca. 5 Anträge. Diese wurden abgelehnt.

 

Das Jugendamt hat seit Bestehen der Kindertagespflege im Bezirk festgelegt, dass bei Kindertagespflegen in extra angemieteten Räumen, mit 2 pädagogischen Fachkräften und 8 bis 10 Kindern, die Warmmiete, bis zu einer bestimmten Miethöhe übernommen wird.

 

Kindertagespflegestellen mit bis zu 5 Kindern, egal, wo die Betreuung stattfindet (in der eigenen Wohnung oder in extra angemieteten Räumen) erhalten keinen Mietzuschuss.

 

Die Entscheidung für Kindertagespflegestellen bis zu 5 Kindern keinen Mietzuschuss zu zahlen, ist aufgrund der finanziellen Lage des Bezirkes getroffen worden.

 

Die Ausführungsvorschrift zum Finanzierungsgrundsatz 13 - d ist eine "Kann - Bestimmung".

 

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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