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Drucksache - DS/0644/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg spricht sich dafür aus, dass die East-Side-Gallery als zusammenhängendes Denkmal dauerhaft der Berliner und der Weltöffentlichkeit zur Verfügung steht und weiterhin als erlebbare Stätte der Mahnung und Erinnerung an die deutsche Teilung und den Willen der Deutschen nach Freiheit und Wiedervereinigung dient.
Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg spricht sich deshalb für die Umsetzung der Abgeordnetenhaus-Drucksache 17/0866 aus. Darin heißt es u.a.: Eine endgültige gemeinsame verkehrliche Erschließung erfolgt ohne weiteren Mauerdurchbruch unter Berücksichtigung des Vergleichsvorschlages des Verwaltungsgerichts durch Nutzung des vorhandenen Durchbruchs, der für die gewerblich gastronomische Zwischennutzung geschaffen wurde. Eine endgültige gemeinsame verkehrliche Erschließung erfolgt hinter der Mauer parallel zur Mühlenstraße durch die bereits vorhandene große Maueröffnung in östlicher Richtung. Eine endgültige gemeinsame verkehrliche Erschließung erfolgt über die Spree durch Anpassung der Planungen für die sog. Brommy-Brücke (Sackgasse ohne Mauerdurchbruch)
Die BVV begrüßt den begonnenen Dialog zur Zukunft des Planungsraumes obere Stadtspree, um die Beteiligung der Stadtgesellschaft mit einem Höchstmaß an Transparenz und Akzeptanz sicherzustellen.
Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg begrüßt es, dass Investoren neue Wohnungen in unserem Bezirk bauen, wo die Wohnungssituation angespannt ist. Jeder Neubau einer Wohnung entlastet den Wohnungsmarkt insgesamt. Deshalb ist das Baurecht der Investoren an der East-Side-Gallery zu achten.
Schließlich spricht sich die BVV Friedrichshain-Kreuzberg dafür aus, dass die East-Side-Gallery in die Obhut der Stiftung Berliner Mauer kommt, um weiteren Schaden von ihr abzuwenden.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Resolution wird abgelehnt. |
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