Drucksache - DS/0160/IV  

 
 
Betreff: Schulhelfer in Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese, AnitaLeese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.03.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Wie bewertet das Bezirksamt die aktuelle Situation hinsichtlich der Schulhelfer für SchülerInnen mit Behinderung im Bezirk?
 

2.       Welche Fragen werden mit der zuständigen Senatsverwaltung derzeit erörtert?
 

3.       Gibt es eine abgestimmte Position der Berliner Bezirke, wenn nein: warum nicht?


Nachfrage:
 

1.       Sieht das Bezirksamt in der derzeitigen Praxis der Gewährung von Schulhelferstunden sowie die Deckelung des Budgets durch die Senatsverwaltung einen Verstoß gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) (z.B. Art. 24 - Anspruch für die Bedürfnisse des Einzelnen auf angemessene Vorkehrungen, notwendige Unterstützung und individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen)?

 

 

 

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

 

Zu Frage 1: Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schulhelferstunden sind seit Jahren von der Senatsschulverwaltung festgelegt, so dass eine der Ausweitung der Stunden nicht erfolgen kann, obwohl die Anzahl der Kinder mit Anspruch auf Schulhelferstunden wächst. Die Stunden werden zu Beginn des Schuljahres von der Senatsschulverwaltung vergeben. Davon wird ein kleiner Anteil der Stunden für Nachrücker zunächst zurückgehalten und dann zeitnah verteilt. Schwierig wird es für das laufende Schuljahr, wenn die Kinder neu erkranken, zuziehen oder aus Kliniken in die Schulen zurückkehren und diese ebenfalls einen Anspruch auf eine Schulhilfe haben. Da anscheinend die Nachfrage nach Schulhelferstunden höher ist als das, was an Stunden zur Verfügung gestellt wird, kann man nur sagen, die Mittel reichen nicht aus. Und diese Mittel, die nicht ausreichen, die sind in der Tat Gegenstand von Diskussionen, allerdings weniger jetzt im Augenblick von der Senatsschulverwaltung, sondern so, wie mir gesagt wurde, wird das auch in der Abteilung Jugend sehr heftig diskutiert. Die Eltern, die dann von der Senatsschulverwaltung diese Mittel nicht bekommen, diese Stunden nicht bekommen, wenden sich dann nämlich an das Jugendamt und versuchen dann über andere rechtliche Grundlagen eben diese Mittel in der Einzelfallhilfe zu erhalten.

 

Zu Frage 2: Die Senatsverwaltung Schule erörtert zur Zeit keine Fragen mit den Jugendämtern und ich muss Ihnen sagen, dieser Fall auch noch nicht mit den Schulen, also sprich mit den Schulstadträten.

 

Zu Frage 3: Es gibt keine abgestimmte Position der Bezirke, da die Senatsverwaltung in dieser Frage weder die Schulämter noch die Jugendämter bisher so einbezieht, dass hieraus verbindliche Absprachen getroffen werden könnten. Einige Veränderungen wurden zuvor aufgrund der bezirklichen Intervention durch die Jugendämter vorgenommen, aber wirklich abgestimmt und ein eindeutiges Verfahren existiert nach wie vor nicht.

Ich bin ja derzeit in der Diskussion und ich nicht alleine mit der Frage der Inklusion. Das ist ja ein Konzept, was wir in den nächsten Jahren hier sehr heftig und sehr intensiv noch diskutieren werden, auch und nicht zuletzt gerade in Anbetracht der Ressourcen, die dort zusätzlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Ob sich daraus noch eine andere Möglichkeit der Erhöhung von Schulhelferstunden ergibt, das kann ich allerdings heute noch nicht beurteilen, weil die Inklusion in dieser Frage hoffentlich im Laufe des Jahres etwas mehr erörtert wird, aber im Augenblick ist es ein schwebendes Verfahren, weil das Abgeordnetenhaus der Senatsvorlage bisher nicht zugestimmt hat und wohl dieser Vorlage auch nicht zustimmen wird.

 

Zu Nachfrage 1: Ja, was soll ich dazu sagen. Also ich würde mal sagen aus Sicht der Betroffenen ja, aber aus Sicht der Senatsschulverwaltung ist es wohl nicht so, denn sonst hätte sie diese Frage auch anders beantwortet.

 

Frau Schmidt-Stanojevic: Wie bewertet das Bezirksamt denn die Tatsache, dass in den Schulen, wo Inklusion bereits stattfindet, die Lehrer über eine Überforderung klagen und Schulhelferstunden fehlen? Oder besser gesagt, der Förderbedarf von Schülern nur mit einem hohen Förderbedarf nicht erfüllt werden kann.

 

Zu Nachfrage 2: Diese Frage bewertet das Bezirk als sehr dringend, weil wir in der Tat einige Schulen haben, die diesen Weg, auch aus pädagogischen eigenen Antrieb vorangegangen sind und sich jetzt natürlich in der Situation befinden, dass eben das Inklusionskonzept nicht verabschiedet wurde und von daher eine gewisse Unsicherheit mit der Ausstattung der Ressourcen besteht. Das ist ein sehr misslicher Umstand, allerdings muss ich Ihnen auch sagen, bin ich nicht unglücklich, dass eben das Inklusionskonzept in dieser Form nicht verabschiedet wurde, weil es eben gerade nicht die Forderung der Schulen und der Inklusion befassten Stellen erfüllt, nämlich auch zusätzliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

 

 
 

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