Drucksache - DS/2250/III  

 
 
Betreff: Sicherheit im Bezirk insbesondere auf den Bahnhöfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:MdBVV 
Verfasser:Glatzel, Edgar 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.05.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

1. wieviele Einsätze hatte das Ordnungsamt mit der Polizei seit dem 15.5.11?

2. wieviele weibliche und wieviele männliche Personen waren im Einsatz?

3. konnte das Ordnungsamt den Bedürfnissen der Einsatzanfragen nachkommen?

Nachfragen:

1. hat das BA auf Eigeninitiative die Orte und den Zeitpunkt bestimmt?

2. wie reagierte die anwesende Bevölkerung auf diese Maßnahmen?

3. hat das BA eine Kostenleistungsrechnung für diese Einsätze erhoben?

Ihre Anfrage mit den Fragen 1 bis 3 und den 3 Nachfragen bezieht sich auf die Sicherheit im Bezirk und insbesondere auf den Bahnhöfen. Das Ordnungsamt ist nicht die Sicherheitsbehörde.

 

Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage DS/2250/III des BV Herrn Glatzel, MdBVV

Sicherheit im Bezirk insbesondre auf Bahnhöfen

 

Ihre Anfrage mit den Fragen 1 bis 3 und den 3 Nachfragen bezieht sich auf die Sicherheit im Bezirk und insbesondere auf den Bahnhöfen. Das Ordnungsamt ist nicht die Sicherheitsbehörde.

 

Zitat aus § 3 Ordnungsdiensteverordnung:

 

"Die Dienstkräfte im Rahmen des allgemeinen Ordnungsdienstes der bezirklichen Ordnungsämter überwachen insbesondere die Einhaltung der bei der Nutzung der Straßen und öffentlichen Einrichtungen des Landes Berln sowie idie n Bezug auf Haus- und Nachbarschaftslärm geltenden rechtlichen Bestimmungen, soweit die Bezirksämter hierfür zuständig sind (…) Sie stellen Verstöße gegen die entsprechenden Vorschriften fest, verfolgen sich daraus ergebende Ordnungswiedrigkeiten und können diese durch Verwarnungen ahnden oder die Weiterbearbeitung durch dei hierfür zuständige Stelle veranlassen und ergreifen die gebotenen Gefahrenabwehrmaßnahmen

 

Das Ordnungsamt ist also für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Raum und hier im ruhenden Verkehr und Fließverkehr auf Gehwegen sowie die Verfolgung von nichtverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten nach Verwarnungsgeldkatalog der Ordnungsämter zuständig. Im Rahmen dieser übertragenen Aufgaben darf das Ordnungsamt auch gefahrenabwehrende Maßnahmen treffen, wie zum Beispiel die Umsetzung von Fahrzeugen veranlassen, die eine Gefährdung darstellen. Insofern richtet sich die Anfrage an einen nicht für die Sicherheit zuständigen Adressaten. Die für Sicherheit zuständige Behörde ist im Land Berlin die Polizei, auf Bahngelände die Bundespolizei.

 

Unabhängig von eigenständigen Zuständigkeiten gibt es natürlich auch gemeinsame Einsätze mit der Polizei zur Verfolgung oben genannter Ordnungswidrigkeiten, letztmalig am 21.5.2011 am Boxhagener Platz.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 
 

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