Drucksache - DS/2142/III  

 
 
Betreff: Lifteinbau in das VHS-Gebäude Am Wassertor
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Seid, BarbaraSeid, Barbara
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.02.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (offen)     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

(1)         Welche gesetzlichen Bestimmungen gibt es, die verhindern, dass öffentliche Gebäude barrierefrei gestaltet werden können?

(2)         Welche Alternativen sieht das Bezirksamt, um alte Gebäudekomplexe trotzdem barrierefrei zu gestalten?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      25.02.11

Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice                                                                      - 3260 –

Stadtrat

 

 

 

Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 22.02.2011 beantworte ich wie folgt:

 

1.          Welche gesetzlichen Bestimmungen gibt es, die verhindern, dass öffentliche Gebäude barrierefrei gestaltet werden können?

 

Antwort:

Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die verhindern, dass öffentliche Gebäude barrierefrei gestaltet werden können, lediglich finanzielle Restriktionen.

Allerdings könnten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Ausnahmen von den Anforderungen des § 51 Absatz 1-4 BauOBln (Barrierefreies Bauen) bei Umbauten und Umnutzung bei rechtmäßig bestehenden baulichen Anlagen zugelassen werden, wenn die Anforderungen:

-          wegen schwieriger Geländeverhältnisse,

-          wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs oder

-          wegen ungünstiger vorhandener Bebauung

nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können.

 

1.          Welche Alternativen sieht das Bezirksamt, um alte Gebäudekomplexe trotzdem barrierefrei zu gestalten?

 

Antwort:

Grundsätzlich ist es möglich, falls der finanzielle Aufwand getätigt wird, jedes Gebäude barrierefrei zu gestalten (Abwägung Kosten- Nutzen erforderlich).

 

Der Bereich Baumanagement sieht, um Kosten zu sparen, bei manchen Bauvorhaben zumindest den barrierefreien Zugang des Erdgeschosses vor, z.B. in Form eines Schräg-Treppenliftes oder auch eine Anrampung im Außenbereich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Hans Panhoff 

Dez BWI

 

 
 

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