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Drucksache - DS/2142/III
Ich frage das Bezirksamt:
(1) Welche gesetzlichen Bestimmungen gibt es, die verhindern, dass öffentliche Gebäude barrierefrei gestaltet werden können? (2) Welche Alternativen sieht das Bezirksamt, um alte Gebäudekomplexe trotzdem barrierefrei zu gestalten?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 25.02.11 Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice - 3260 – Stadtrat
Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 22.02.2011 beantworte ich wie folgt:
1. Welche gesetzlichen Bestimmungen gibt es, die verhindern, dass öffentliche Gebäude barrierefrei gestaltet werden können?
Antwort: Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die verhindern, dass öffentliche Gebäude barrierefrei gestaltet werden können, lediglich finanzielle Restriktionen. Allerdings könnten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Ausnahmen von den Anforderungen des § 51 Absatz 1-4 BauOBln (Barrierefreies Bauen) bei Umbauten und Umnutzung bei rechtmäßig bestehenden baulichen Anlagen zugelassen werden, wenn die Anforderungen: - wegen schwieriger Geländeverhältnisse, - wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs oder - wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können.
1. Welche Alternativen sieht das Bezirksamt, um alte Gebäudekomplexe trotzdem barrierefrei zu gestalten?
Antwort: Grundsätzlich ist es möglich, falls der finanzielle Aufwand getätigt wird, jedes Gebäude barrierefrei zu gestalten (Abwägung Kosten- Nutzen erforderlich).
Der Bereich Baumanagement sieht, um Kosten zu sparen, bei manchen Bauvorhaben zumindest den barrierefreien Zugang des Erdgeschosses vor, z.B. in Form eines Schräg-Treppenliftes oder auch eine Anrampung im Außenbereich.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Dez BWI
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