Drucksache - DS/2141/III  

 
 
Betreff: Sportorientierte Angebote im Rahmen der Jugendhilfe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.02.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (offen)     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Ist es zutreffend, dass freie Träger der Jugendhilfe, die im Rahmen ihres Leistungsangebotes Sportflächen des Bezirkes für kostenlose Angebote nutzen, bereits jetzt auf Grundlage der SPAN diese gebührenfrei nutzen können?

 

2.       Ist es weiterhin zutreffend, dass für diese Art der Nutzung dennoch eine Kostenbeteiligung (als Betriebskostenumlage) fällig wird?

 

3.       Gibt es Möglichkeiten, auf die Erhebung dieser letztgenannten Kostenbeteiligung zu verzichten?

 

Nachfragen

 

1.       Wenn ja, welche und warum hat das BA dies nicht bereits auf den Weg gebracht?

 

2.       Bis wann kann sichergestellt werden, dass eine solche Kostenbeteiligung nicht mehr stattfindet und welche bislang ausstehenden Entscheidungen dazu sind vom wem genau zu treffen?

 

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                        28.2.2011

Bezirksstadtrat FinKuBiSp

 

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

1. Ist es zutreffend, dass freie Träger der Jugendhilfe, die im Rahmen ihres Leistungsangebotes Sportflächen des Bezirkes für kostenlose Angebote nutzen, bereits jetzt auf Grundlage der SPAN diese gebührenfrei nutzen können?

 

So ist es. Die Frage der Anwendung der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) für Jugendeinrichtungen wurde bereits in der Sportamtsleiter-Sitzung am 10.9.2010 behandelt, um ein einheitliches berlinweites Votum herbeizuführen, wie bei der Vergabe von Sportstätten an „Freie Träger“ zu verfahren ist. In Anwesenheit von Vertretern der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurde der folgende Beschluss gefasst:

 

Hallennutzungen durch Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft sind grundsätzlich entgeltpflichtig, es sei denn, die in Nr. 23 (3) Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) genannten Voraussetzungen liegen vor. Für die dort genannte anteilige oder vollständige Übernahme der Betriebskosten gibt es keine Pauschale.

 

Um das näher zu erläutern, hier der Wortlaut dieser Vorschrift:

 

r sportliche Nutzungen können die Sportanlagen, unbeschadet der Regelung in Nummer 24 Abs. 2 für sonstige Nutzende, entgeltfrei überlassen werden, wenn

a) dies im öffentlichen Interesse des Landes Berlin liegt,

b) die Nutzung nicht auf Erwerb gerichtet ist,

c) der Besuch und die Teilnahme unentgeltlich gestattet werden,

d) die Nutzenden in diesem Zusammenhang keine sonstigen Einnahmen erzielen und

e) die mit der Nutzung verbundene Unterhaltung und Bewirtschaftung ganz oder teilweise von den Nutzenden durch Eigenleistungen und/oder Übernahme der Kosten getragen werden.

 

Das öffentliche Interesse nach Buchstabe a) wird durch die Sportförderung bei der hier in Rede stehenden Nutzung vorausgesetzt. Zu den Buchstaben b), c) und d) muss bei der Beantragung der Sportstätte eine entsprechende verbindliche Erklärung des Freien Trägers vorgelegt werden.

 

Die Antragsteller müssen aber immer nach Nr. 1 Abs. 3 SPAN eine Einrichtung der Jugend- oder Jugendsozialarbeit sein.

 

Der Fachbereich Sport hat dieses Ergebnis nebst Erläuterung dem Direktor des Jugendamtes mit Schreiben vom 22.9.2010 mitgeteilt.

 

 

2. Ist es weiterhin zutreffend, dass für diese Art der Nutzung dennoch eine Kostenbeteiligung (als Betriebskostenumlage) fällig wird?

 

Dies war bislang – zum Bedauern der Sportförderung- der Fall. Es ist nach den Regelungen der SPAN von Fall zu Fall nach Auswertung der Infrastrukturkostenträger (IKT) für jede einzelne Sportstätte ein Betriebskostenanteil als Stundensatz zu errechnen. Die Höhe der Bewirtschaftungskosten von Sporthallen ist leider sehr schwierig zu ermitteln, da sie überwiegend Teil eines großen Schulkomplexes oder einer Sportanlage mit mehreren Sportstätten sind. Zudem wäre zur Ermittlung der Betriebskosten für Schulturnhallen noch eine Zuarbeit durch das Schulamt unabdingbar, um einerseits eine Fehlinterpretation der IKT`s aus dem Schulbereich zu vermeiden und andererseits mit revisionssicheren Ergebnissen bei der Rechnungslegung zu arbeiten.

 

 

3. Gibt es Möglichkeiten, auf die Erhebung dieser letztgenannten Kostenbeteiligung zu verzichten?

 

Aus den vorgenannten Gründen war es das Interesse des Fachbereichs Sportförderung diese ungleiche Relation zwischen Ertrag und Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Eine Ausnahmeregelung, also der Verzicht auf die Erhebung der Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten, ist nach Nr. 34 der SPAN möglich. Der Fachbereich Sportförderung hatte dem Jugendamt empfohlen, eine entsprechende BA-Vorlage einzubringen. Durch diesen BA-Beschluss würde die Sportförderung in die Lage versetzt, von der Nr. 23 Abs. 3 Buchstabe e) SPAN abzuweichen und auf die Erhebung eines Kostenanteils für die durch die Nutzung verbundene Unterhaltung und Bewirtschaftung der Sportanlage zu verzichten.

Das Bezirksamt hat in der Sitzung der BVV am 23. Februar 2011 einhellig auf eine Klarstellung der insoweit missverständlichen DS 2025/III hingewirkt, die in ihrer geänderten Fassung nunmehr als Unterstützung des Anliegens der Sportförderung bewertet werden kann.

Nachfragen:

 

1. Wenn ja, welche und warum hat das BA dies nicht bereits auf den Weg gebracht?

 

Ich verweise auf die Beantwortung zu Frage 3.

 

 

2. Bis wann kann sichergestellt werden, dass eine solche Kostenbeteiligung nicht mehr stattfindet und welche bislang ausstehenden Entscheidungen dazu sind vom wem genau zu treffen?

 

Das Bezirksamt wird nun nach dem Beschluss der zweckentsprechend geänderten DS 2025/III durch die BVV am 23.02.2011 von der Betriebskostenbeteilung absehen. Meine nach Nr. 34 SPAN erforderliche Zustimmung zu diesem Verzicht erteile ich hiermit sowohl in meiner Eigenschaft als Dezernent für Haushalt als auch für Sport.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Stöß

Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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