Drucksache - DS/2128/III  

 
 
Betreff: Interkulturelle Öffnung im Jobcenter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Sengül, ErsoySengül, Ersoy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.02.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (offen)     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Wie ist der Stand der Umsetzung der Interkulturellen Öffnung im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg?

 

2.       Wie viel Prozent der MitarbeiterInnen haben an einer Weiterbildung in diesem Kontext teilgenommen? Ist die Teilnahme verpflichtend oder freiwillig?

 

3.       Gibt es Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Konzepts zur Interkulturellen Öffnung des Jobcenters?

 

Nachfragen:

 

1.       Wie beurteilt das Bezirksamt die Umsetzung des Konzepts?

 

 

 



Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                 23.02.2011

Abt. Gesundheit, Soziales und Beschäftigung              -2644



GesSozDez

 

 

anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.

 

 

1. Wie ist der Stand der Umsetzung der Interkulturellen Öffnung im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg?

 

Das eigentliche "Projekt der interkulturellen Öffnung der Jobcenter", von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in 2007 für 2 Jahre finanziert, wurde zum 31.12.2008 beendet. Aus Restmitteln des Projektes wurden in 2009 jedoch noch Qualifizierungen für Mitarbeiter/innen des JC in Form zweier Workshops á 15 Teilnehmende für jeweils 2 Tage durchgeführt.

 

Die innerhalb des Projektes entwickelten Ideen und Vorschläge werden seither kontinuierlich weiterverfolgt. Zuständig ist hier die bisherige Beauftragte für Migrations-angelegenheiten des Jobcenters, Fr. Overbeck. Durch die rechtliche Neuordnung des SGB II zum 01.01.2011 werden die Aufgaben der Beauftragten für Migrationsangelegenheiten innerhalb der neu im Gesetz verankerten Tätigkeit einer Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) weitergeführt. Fr. Overbeck wurde von der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Friedrichshain-Kreuzberg zur Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt bereits in der ersten Sitzung der Trägerversammlung am 03.01.2011 per Beschluss bestellt. Dadurch ist eine kontinuierliche Fortführung der begonnenen interkulturellen Öffnung gewährleistet.

Es zeigt sich, dass die interkulturelle Öffnung des Jobcenters ein "lebendiges System" ist, welches als Querschnittsaufgabe in alle Geschäftsbereiche des Jobcenters hineinwirkt. Die Stellung der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt wurde durch die direkte Zuordnung dieser Aufgabe zur Geschäftsführung des Jobcenters zusätzlich gestärkt.

 

Was wurde erreicht? Eine nicht abschließende Darstellung:

 

·         In einer Liste werden Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (MA) mit Fremdsprachenkenntnissen erfasst, die in Notfällen bei einem Sprachmittlungsbedarf zur Verfügung stehen.

 

·         In Kooperation mit dem AWO-Begegnungszentrum (Migrationsberatung) boten MA der Arbeitsvermittlung und des Leistungsbereiches des JC "Sprechstunden" mit türkischer Übersetzung an.

 

·         Ein muttersprachliches Infoblatt, welches den Kundinnen/Kunden mit Migrationshintergrund ausgehändigt wird, verbessert die Kommunikation bei der Vermittlung in Deutsch-Kurse. Das Infoblatt liegt in 9 Sprachen vor.

 

·         In sieben unterschiedlichen Sprachen steht eine Information des Jugendamtes zur Kita-Anmeldung zur Verfügung.

 

·         Es gibt mehrsprachliche Checklisten in der Eingangszone. Diese sind zweisprachig (deutsch + Fremdsprache). MA wissen, was sie ankreuzen müssen, Lerneffekt auf Seiten der Kunden mit Migrationshintergrund.

 

·         Auf den Damentoiletten wurden Prospekthalter angebracht. Informationen (in mehreren Sprachen) stehen über folgende Themen zur Verfügung a) Häusliche Gewalt b) Zwangsehe c) Zwangsprostitution.

 

·         Mehrsprachigkeit von Informationsmaterial und schriftlichen Hilfen, z. B. Antragserläuterungen, Ausfüllhilfen

 

·         Zusammenarbeit mit der Migrationsbeauftragten des Bezirks und der anderen JC (regelmäßiger Informationsaustausch)

 

·         Nutzung eines speziell für Menschen mit Migrationshintergrund (MH) entwickelten Kompetenzfeststellungsverfahrens.

 

·         2-mal jährlich findet eine Zusammenkunft der Integrationskursträger des Bezirks unter Leitung der BCA des JC in enger Zusammenarbeit mit dem BAMF statt.

 

·         Die bezirklichen Migrationsfachdienste finden sich halbjährlich unter Leitung der BCA zum Erfahrungsaustausch zusammen.

 

·         Das JC B FH-KB verfügt gegenüber anderen Verwaltungen über einen hohen Anteil von MA mit Migrationshintergrund. In Auswahlgesprächen zur Personalgewinnung wird in besonderes Augenmerk auf Bewerberinnen/Bewerber mit Migrationshintergrund gelegt.

 

·         Die BCA leitet die mtl. tagende "Arbeitsgruppe Migration". Die Mitglieder fungieren als Multiplikatorinnen/Multiplikatoren in den Teams der Arbeitsvermittlung und des Leistungsbereiches. Weiterhin gibt es ein Netz von Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartnern, die nicht regelmäßig an der Arbeitsgruppe teilnehmen.

 

·         Die BCA stellt den MA via Intranet migrationsspezifische Informationen zur Verfügung. Die Themenauswahl bestimmt sich dabei durch den Bedarf anfragender MA.

 

·         "Info-Tage Migration" als Ganztagsveranstaltungen 2006, 2008 und 2010 dienten den MA dazu, das breite Spektrum der Angebote an Beratung und Förderung außerhalb des JC zu vermitteln.

 

2. Wie viel Prozent der MitarbeiterInnen haben an einer Weiterbildung in diesem Kontext teilgenommen? Ist die Teilnahme verpflichtend oder freiwillig?

 

Eine konkrete Prozentzahl kann nicht genannt werden. Weiterbildung und Erwerb von migrationsspezifischen Kenntnissen ist Bestandteil aller Schulungsangebote die das JC B FH-KB intern durchführt. Schulungen werden teilweise durch die BCA selbst, teilweise durch anerkannte und kundige "Fachleute" durchgeführt. Sofern diese "Migrations-Module" Bestandteil fachlicher Fortbildungen sind, sind sie verpflichtend. So erhält jede/jeder neu-eingestellte MA die laut Schulungsplan vorgesehenen entsprechenden Unterweisungen. Sofern es zusätzliche Schulungsangebote sind, z. B. die in 2009 aus Restmitteln des Projektes finanzierten Workshops oder z. B. die Teilnahme am "Info-Tag Migration" ist die Teilnahme freiwillig.

 

3. Gibt es Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Konzepts zur Interkulturellen Öffnung des Jobcenters?

 

Die allgemeinen Rahmenbedingung beeinflussen natürlich auch die Arbeit des JC B FH-KB. Probleme liegen jedoch vorwiegend in der mangelnden interkulturellen Öffnung der Gesellschaft und weniger in Struktur und Organisation des JC B FH-KB.

 

 

Nachfragen:

 

1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Umsetzung des Konzepts?

 

Der Prozess der interkulturellen Öffnung im Jobcenter wurde und wird auch weiterhin seitens des Bezirksamtes ausdrücklich unterstützt. „Interkulturelle Öffnung“ passiert aber nicht allein durch die Initiierung von Maßnahmen. Sie muss im Alltag gelebt werden. Und hierbei ist das Jobcenter auf einem guten Weg.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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