Drucksache - DS/2005/III  

 
 
Betreff: Zufahrt zur Halbinsel Stralau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese, AnitaLeese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.11.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Aus welchen Gründen wurde beim Neubau der Kynastbrücke darauf verzichtet, in beide Fahrtrichtungen (hier Richtung Halbinsel Stralau) eine Fahrradverkehrsanlage (Radweg) einzurichten, obwohl das Bezirksamt auf der Halbinsel Stralau die Projektidee des autoarmen Wohnens verfolgt?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die nunmehr einzige Zuwegung zur Halbinsel Stralau, die provisorisch errichtete Straße zwischen alter Kynaststraße sowie Glasbläserallee, insbesondere bei Regenwetter stark überschwemmt ist?

 

  1. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um bei starkem Regenwetter eine sichere Zu- sowie Abfahrt von der Halbinsel Stralau zu gewährleisten?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      30.11.10

Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice                                                                      - 3260 -

Stadtraträtin

 

 

 

 

Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 24.11.2010 beantworte ich wie folgt:

 

1. Aus welchen Gründen wurde beim Neubau der Kynastbrücke darauf verzichtet, in beide Fahrtrichtungen (hier Richtung Halbinsel Stralau) eine Fahrradverkehrsanlage (Radweg) einzurichten, obwohl das Bezirksamt auf der Halbinsel Stralau die Projektidee des autoarmen Wohnens verfolgt?

Seitens der für Brückenbauten zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde keine Bestellung für eine andere Brückenaufteilung/- breite als vorhanden gewesen ausgelöst. Eine andere Brückenbreite/- aufteilung hätte eine Kostenbeteiligung des Landes Berlin ausgelöst. Hierfür war das Land nicht bereit.

 

Es war ursprünglich vorgesehen, den Radverkehr auf dem Radweg auf der Ostseite der Brücke im Zweirichtungsverkehr zu führen. Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung lassen die Markierung eines Radfahrstreifens auf der 6 m breiten Fahrbahn nicht zu, damit der Begegnung von LKW und PKW auf der Brücke gerechnet werden muss.

 

2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die nunmehr einzige Zuwegung zur Halbinsel Stralau, die provisorisch errichtete Straße zwischen alter Kynaststraße sowie Glasbläserallee, insbesondere bei Regenwetter stark überschwemmt ist?

Dem Bezirksamt ist bekannt, dass es bisher ein Ereignis gegeben hat, wo die provisorische Umfahrungsstraße für die Kynaststraße  halbseitig überflutet war. An diesem Tag ging ein außergewöhnlich andauernder Starkregen nieder.

 

3. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um bei starkem Regenwetter eine sichere Zu- sowie Abfahrt von der Halbinsel Stralau zu gewährleisten?

Die Umfahrungsstraße besitzt im Seitenbereich eine Entwässerungsmulde, welche ausreichend erscheint. Es sind keine Maßnahmen vorgesehen, da grundsätzlich eine sichere Zufahrt gegeben ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Jutta Kalepky

Dez BWI

 

 
 

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