Drucksache - DS/1989/III  

 
 
Betreff: Stadtumbau Ost - Ostkreuz West Festlegung einer Prioritätenliste für die Programmplanung Programmjahr 2011
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Stadtentwicklung, Personal und GleichstellungVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.11.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
07.12.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen & Stadtplanung und Bauen      
Schule Vorberatung
09.12.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
20.01.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, gemeinsam mit dem Ausschuss für Kultur und Bildung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
01.02.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.02.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
VzK Prioritäten StUO PJ2011  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Schule und Stadtplanung, Bauen ff. überwiesen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

20.01.11 Schule

Der Ausschuss empfiehlt dem federführenden Ausschuss Stadtplanung, der BVV zu empfehlen, die Vorlage des Bezirksamtes zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

StadtBau 01.02.11

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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