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Drucksache - DS/1910/III
Ich frage das Bezirksamt: Ausgehend von der Tatsache,
dass im Jobcenter ausreichende Gelder für diese Programm geplant sind, 1.
hat das Bezirksamt
Informationen darüber, für wie viele Personen der Jahrgänge 1949 und 1950
Anträge an das Jobcenter als Anschlussfinanzierung an ÖBS gestellt wurden? 2.
welche Informationen hat
das Bezirksamt über die Bearbeitungszeit für die Ausstellung der Bescheide? 3.
wie viele Anträge wurden
bisher positiv beschieden und bei wie vielen Anträgen wurden Personen mit
Migrationshintergrund berücksichtigt? Zusatzfrage: 4.
Ist das Bezirksamt
darüber informiert, dass Ablehnungsbescheide über diese Förderung für den
Jahrgang 1950 mit der Begründung erfolgen, dass „... die Aufnahme
einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne die Förderung
voraussichtlich innerhalb der nächsten 24 Monate möglich ist“? Beantwortung durch
BezStR Herr Mildner-Spindler: Frage
1: Der
Beantwortung möchte ich als erstes die Feststellung vorweg schicken, dass das
Programm 60+ originär nichts mit der Organisation des öffentlichen
Beschäftigungssektors in Berlin zu tun hat. Insofern
lassen sich die Fragen in dieser Form zum Teil nicht beantwortet; ich will es
trotzdem versuchen. Die
Frage eines lässt sich aufgrund der Kurzfristigkeit nicht beantworten; wenn
Invalide Zahlen erwarten werden. Weil dafür bedürfte es einer händischen
Auszählung. Das können wir gerne tun, wenn es wirklich (sozusagen) einen Bedarf
gibt und die Beantwortung dieser Frage zu irgendetwas beitragen kann. Frage
2: Wenn
alle Anträge mit positiver Stellungnahme und vollständigen Unterlagen, sowie
Unterschriften der zuständigen Bereichsleitung, an das zuständige Team gehen,
wird innerhalb weniger Tage der Bescheid erstellt. Problematisch ist in den
meisten Fällen, bei denen es zu Rückfragen beim Träger kommt, dass
Informationen dann nicht wieder rechtzeitig das Jobcenter erreichen, so das
eine, bei vorliegen aller Unterlagen, kurzfristige Bearbeitung möglich ist.
Eine valide durchschnittliche Bearbeitungsdauer müsste anhand der händisch
auszuzählenden Bewilligungen (siehe Frage eins) dann ermittelt werden. Frage
3: Da
fast alle Verlängerungsanträge für die BEZ über 60 im Jobcenter
Friedrichshain-Kreuzberg über die Landesgruppefinanzierung gelaufen sind, ist
davon auszugehen, dass so gut wie alle bewilligten BEZ Verlängerungsbescheide
als Dauerfälle bis zum erreichen des Rentenalters zuzuordnen sind. Nach
gegenwärtigem Erkenntnisstand sind derzeit nicht mehr als 17 bewilligte Anträge
auf Dauerförderung in dem Bereich 60 und älter. Wir hatten nach einer Übersicht
Anfang des Jahres einen Stand, dass es zwischen 60 und 70 Personen sind, die in
den letzten zwei Jahren im Bereich die BEZ gefördert wurden; die Jahrgang
1949/1950 sind, also jetzt das 60. Lebensjahr erreicht haben. Das heißt also
etwa ein Drittel ist bewilligt worden. Zusatzfrage
4: Die
Prüfung nach einer Vermittelbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb
der nächsten 24 Monate ist bei allen Beschäftigungszuschussanträgen zwingend.
Das Alter als Alleinstellungsmerkmal hebt dieses nicht auf. Es gibt nach
Auskunft des Jobcenters bei über 60 jährigen immer wieder Fälle, das
sechzigjährige und älter mit entsprechender Qualifikation und einer Förderung
über Eingliederungszuschuss für Ältere in Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt
kommen. Insofern ist das einerseits vorgeschrieben, eine solche Prüfung zu
machen und auf der anderen Seite ist es dann in der Einzelperson begründet,
wenn ein Bescheid mit einer solchen Begründung dann auch ablehnend erteilt
wird. BV
Waldukat dann
möchte ich die ergänzende Frage stellen: Ausgehend davon, dass die
Bearbeitungszeit der Bescheide nach Informationen von Trägern einen bis drei
Monate dauert, es verschiedene Ablehnungen gibt; gerade für diese
Arbeitsklasse. Ist das Bezirksamt bereit bei der nächsten Zusammenkunft mit dem
Jobcenter auf dieses Problem aufmerksam zu machen? BezStR
Herr Mildner-Spindler Das
Bezirksamt braucht derartige appellative Fragen und Aufforderungen nicht. Ich,
als Vorsitzender der Trägervertretung für das Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg, führe regelmäßig (wöchentlich) ein jour fix mit der
Geschäftsführung des Jobcenters durch, auf welchem wir den Fortgang der
unterschiedlichsten Programme, Beschäftigungsmöglichkeiten, die Situation im
Jobcenter, Bearbeitungszeiten usw. besprechen. |
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