Drucksache - DS/1910/III  

 
 
Betreff: Stand der Umsetzung des Programm 60 plus
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:WAS - BWAS - B
Verfasser:Waldukat, Rita 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.09.2010 
Festakt zur Verleihung der Bezirkmedaille und öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

Ausgehend von der Tatsache, dass im Jobcenter ausreichende Gelder für diese Programm geplant sind,

 

1.       hat das Bezirksamt Informationen darüber, für wie viele Personen der Jahrgänge 1949 und 1950 Anträge an das Jobcenter als Anschlussfinanzierung an ÖBS gestellt wurden?

2.       welche Informationen hat das Bezirksamt über die Bearbeitungszeit für die  Ausstellung der Bescheide?

3.       wie viele Anträge wurden bisher positiv beschieden und bei wie vielen Anträgen wurden Personen mit Migrationshintergrund berücksichtigt?

 

Zusatzfrage:

4.       Ist das Bezirksamt darüber informiert, dass Ablehnungsbescheide über diese Förderung für den Jahrgang 1950 mit der Begründung erfolgen, dass

„... die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne die Förderung voraussichtlich innerhalb der nächsten 24 Monate möglich ist“?

 

 

Beantwortung durch BezStR Herr Mildner-Spindler:

 

Frage 1:

Der Beantwortung möchte ich als erstes die Feststellung vorweg schicken, dass das Programm 60+ originär nichts mit der Organisation des öffentlichen Beschäftigungssektors in Berlin zu tun hat.

Insofern lassen sich die Fragen in dieser Form zum Teil nicht beantwortet; ich will es trotzdem versuchen.

Die Frage eines lässt sich aufgrund der Kurzfristigkeit nicht beantworten; wenn Invalide Zahlen erwarten werden. Weil dafür bedürfte es einer händischen Auszählung. Das können wir gerne tun, wenn es wirklich (sozusagen) einen Bedarf gibt und die Beantwortung dieser Frage zu irgendetwas beitragen kann.

 

Frage 2:

Wenn alle Anträge mit positiver Stellungnahme und vollständigen Unterlagen, sowie Unterschriften der zuständigen Bereichsleitung, an das zuständige Team gehen, wird innerhalb weniger Tage der Bescheid erstellt. Problematisch ist in den meisten Fällen, bei denen es zu Rückfragen beim Träger kommt, dass Informationen dann nicht wieder rechtzeitig das Jobcenter erreichen, so das eine, bei vorliegen aller Unterlagen, kurzfristige Bearbeitung möglich ist. Eine valide durchschnittliche Bearbeitungsdauer müsste anhand der händisch auszuzählenden Bewilligungen (siehe Frage eins) dann ermittelt werden.

 

Frage 3:

Da fast alle Verlängerungsanträge für die BEZ über 60 im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg über die Landesgruppefinanzierung gelaufen sind, ist davon auszugehen, dass so gut wie alle bewilligten BEZ Verlängerungsbescheide als Dauerfälle bis zum erreichen des Rentenalters zuzuordnen sind. Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand sind derzeit nicht mehr als 17 bewilligte Anträge auf Dauerförderung in dem Bereich 60 und älter. Wir hatten nach einer Übersicht Anfang des Jahres einen Stand, dass es zwischen 60 und 70 Personen sind, die in den letzten zwei Jahren im Bereich die BEZ gefördert wurden; die Jahrgang 1949/1950 sind, also jetzt das 60. Lebensjahr erreicht haben. Das heißt also etwa ein Drittel ist bewilligt worden.

 

Zusatzfrage 4:

Die Prüfung nach einer Vermittelbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten 24 Monate ist bei allen Beschäftigungszuschussanträgen zwingend. Das Alter als Alleinstellungsmerkmal hebt dieses nicht auf. Es gibt nach Auskunft des Jobcenters bei über 60 jährigen immer wieder Fälle, das sechzigjährige und älter mit entsprechender Qualifikation und einer Förderung über Eingliederungszuschuss für Ältere in Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt kommen. Insofern ist das einerseits vorgeschrieben, eine solche Prüfung zu machen und auf der anderen Seite ist es dann in der Einzelperson begründet, wenn ein Bescheid mit einer solchen Begründung dann auch ablehnend erteilt wird.

 

BV Waldukat

dann möchte ich die ergänzende Frage stellen: Ausgehend davon, dass die Bearbeitungszeit der Bescheide nach Informationen von Trägern einen bis drei Monate dauert, es verschiedene Ablehnungen gibt; gerade für diese Arbeitsklasse. Ist das Bezirksamt bereit bei der nächsten Zusammenkunft mit dem Jobcenter auf dieses Problem aufmerksam zu machen?

 

BezStR Herr Mildner-Spindler

Das Bezirksamt braucht derartige appellative Fragen und Aufforderungen nicht. Ich, als Vorsitzender der Trägervertretung für das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, führe regelmäßig (wöchentlich) ein jour fix mit der Geschäftsführung des Jobcenters durch, auf welchem wir den Fortgang der unterschiedlichsten Programme, Beschäftigungsmöglichkeiten, die Situation im Jobcenter, Bearbeitungszeiten usw. besprechen.

 

 
 

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