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Drucksache - DS/1903/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und sich gegenüber der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass der Hausverwaltung ex ante sofort (Fälltermin 4.10.2010) untersagt wird, den Wein in der Boppstraße 11, Hinterhaus, an der Brandwand des Fabrikgebäudes Boppstraße 10 zu entfernen, bis folgende Bedingungen abschließend geklärt sind:
§ Prüfung, ob der Erhaltungszustand lokaler Population (hier: der Sperling – Gefahr der Verdrängung durch Mauersegler nach Entfernung des ihn schützenden Weins - und die Fledermaus) gefährdet ist § Prüfung, ob der Wein als geschützte Lebensstätte verschiedener Tier- und Pflanzenarten erhalten werden muss § Prüfung, ob die Entfernung des Weines bauliche Schäden an der Brandwand verursacht und bauaufsichtliche Konsequenzen zu ziehen wären
Das BA wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Lösung des Problems auch durch die Annahme der Initiative der Mieter/innen der Boppstraße 11 vollständig möglich wäre. Das BA wird deshalb beauftragt, vermittelnd zwischen den beteiligten Hausverwaltungen sowie den Mieter/innen unter Einbeziehung der Naturschutzverbände tätig zu werden und nötigenfalls ein Mediationsverfahren in Gang zu setzen, um eine ökologisch verträgliche Lösung zu erarbeiten. Bei allen Schritten der Lösungsfindung sollen die Naturschutzverbände beteiligt werden.
Begründung: Im Verbund Brandwand/Wilder Wein (Lebensstätte im Sinne des BNatG) leben u.a. der Haussperling und Fledermäuse neben anderen Insekten- und Vogelarten. In einem vom Bezirk in Auftrag gegebenen Gutachten der BUBO – Arbeitsgemeinschaft Freilandbiologie kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Verbund von Wand und Weinbewuchs als „geschützte Lebensstätte“ zu bewerten ist, die ganzjährig geschützt ist und die nicht ohne naturrechtliches Verfahren beseitigt werden darf. Ein solches Verfahren hat noch nicht stattgefunden. Das Gutachten des Sachverständigen wurde von der zuständigen Sachbearbeiterin bei der Oberen Naturschutzbehörde – nach unserem Kenntnisstand selbst keine Biologin – ohne Inaugenscheinnahme zurückgewiesen. Die dafür notwendigen weiter gehenden Begutachtungen insbesondere der an diesem Ort lebenden Haussperlinge und Fledermäuse müssen vor der Beseitigung des Weinbewuchses erfolgen, da ansonsten ein etwaiger stadtökologischer Schaden nur noch konstatiert, aber nicht mehr verhindert werden kann. Zu bedenken ist auch, dass der Weinbewuchs die in diesem Fall seit Jahren nicht gepflegte Brandwand schützt und eine Entfernung u.U. bauliche Schäden verursachen könnte. Der Hausverwaltung des Gebäudes in der Boppstr. 10 geht es vorrangig um die Verhinderung des Zuwachsens der Fenster im 5. Stock sowie des Dachs des Gewerbegebäudes im Hof mit Brandwand zur Boppstr. 11. Die Lösung ist bereits von den Mietern angeboten worden: Sie würden das regelmäßige Freischneiden von Fenstern und Dach der betroffenen Brandwand gewährleisten. Zurzeit sträubt sich vor allem die Hausverwaltung der Boppstr. 11 gegen eine einvernehmliche Lösung.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und sich gegenüber der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass der Hausverwaltung ex ante sofort (Fälltermin 4.10.2010) untersagt wird, den Wein in der Boppstraße 11, Hinterhaus, an der Brandwand des Fabrikgebäudes Boppstraße 10 zu entfernen, bis folgende Bedingungen abschließend geklärt sind:
§ Prüfung, ob der Erhaltungszustand lokaler Population (hier: der Sperling – Gefahr der Verdrängung durch Mauersegler nach Entfernung des ihn schützenden Weins - und die Fledermaus) gefährdet ist § Prüfung, ob der Wein als geschützte Lebensstätte verschiedener Tier- und Pflanzenarten erhalten werden muss § Prüfung, ob die Entfernung des Weines bauliche Schäden an der Brandwand verursacht und bauaufsichtliche Konsequenzen zu ziehen wären
Das BA wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Lösung des Problems auch durch die Annahme der Initiative der Mieter/innen der Boppstraße 11 vollständig möglich wäre. Das BA wird deshalb beauftragt, vermittelnd zwischen den beteiligten Hausverwaltungen sowie den Mieter/innen unter Einbeziehung der Naturschutzverbände tätig zu werden und nötigenfalls ein Mediationsverfahren in Gang zu setzen, um eine ökologisch verträgliche Lösung zu erarbeiten. Bei allen Schritten der Lösungsfindung sollen die Naturschutzverbände beteiligt werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
23.02.11
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
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