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Drucksache - DS/1890/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass für Berlin einheitlich geregelt wird, dass Empfangende von Leistungen nach SGB II und XII keine Gebühren für den elektronischen Personalausweis zahlen müssen.
Begründung:
Der elektronische Personalausweis wird zum 01.11.2010 eingeführt und 28,80 Euro kosten. Eine solche Summe ist aus dem gegenwärtigen Regelsatz nach SGB II und XII nicht zu finanzieren. Der Bundesgesetzgeber hat eine Gebührenbefreiung als Kann-Bestimmung vorgesehen. Im Interesse gleichwertiger Lebensbedingungen für Empfangende von Leistungen nach SGB II und XII in Berlin ist es erforderlich, diese Gebührenbefreiung einheitlich zu regeln und zugleich eine berlinweite Lösung für den Umgang mit den bestehenden Kosten zu finden.
Änderung ÄR 28.09.2010
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass für Berlin einheitlich geregelt wird, dass Empfangende von Leistungen nach SGB II, VIII und XII keine Gebühren für den elektronischen Personalausweis zahlen müssen.
Begründung:
Der elektronische Personalausweis wird zum 01.11.2010 eingeführt und 28,80 Euro kosten. Eine solche Summe ist aus dem gegenwärtigen Regelsatz nach SGB II, VIII und XII nicht zu finanzieren. Der Bundesgesetzgeber hat eine Gebührenbefreiung als Kann-Bestimmung vorgesehen. Im Interesse gleichwertiger Lebensbedingungen für Empfangende von Leistungen nach SGB II und XII in Berlin ist es erforderlich, diese Gebührenbefreiung einheitlich zu regeln und zugleich eine berlinweite Lösung für den Umgang mit den bestehenden Kosten zu finden.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Text siehe Anlage !
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse Jobcenter und PHI (ff).
25.01.2011 PHI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
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