Drucksache - DS/1890/III  

 
 
Betreff: Hartz-IV- und Grundsicherungsempfangende von Gebühren für den elektronischen Personalausweis befreien
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEstellv. Vorsteher
Verfasser:Jösting-Schüßler, LotharBorchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.09.2010 
Festakt zur Verleihung der Bezirkmedaille und öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.11.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
18.01.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
25.01.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.01.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS1890_VzK Hartz-IV- und Grundsicherungsempfangende  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass für Berlin einheitlich geregelt wird, dass Empfangende von Leistungen nach SGB II und XII keine Gebühren für den elektronischen Personalausweis zahlen müssen.

 

 

 

Begründung:             

 

Der elektronische Personalausweis wird zum 01.11.2010 eingeführt und 28,80 Euro kosten. Eine solche Summe ist aus dem gegenwärtigen Regelsatz nach SGB II und XII nicht zu finanzieren. Der Bundesgesetzgeber hat eine Gebührenbefreiung als Kann-Bestimmung vorgesehen. Im Interesse gleichwertiger Lebensbedingungen für Empfangende von Leistungen nach SGB II und XII in Berlin ist es erforderlich, diese Gebührenbefreiung einheitlich zu regeln und zugleich eine berlinweite Lösung für den Umgang mit den bestehenden Kosten zu finden.

 

 

Änderung ÄR 28.09.2010

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass für Berlin einheitlich geregelt wird, dass Empfangende von Leistungen nach SGB II, VIII und XII keine Gebühren für den elektronischen Personalausweis zahlen müssen.

 

 

 

Begründung:             

 

Der elektronische Personalausweis wird zum 01.11.2010 eingeführt und 28,80 Euro kosten. Eine solche Summe ist aus dem gegenwärtigen Regelsatz nach SGB II, VIII und XII nicht zu finanzieren. Der Bundesgesetzgeber hat eine Gebührenbefreiung als Kann-Bestimmung vorgesehen. Im Interesse gleichwertiger Lebensbedingungen für Empfangende von Leistungen nach SGB II und XII in Berlin ist es erforderlich, diese Gebührenbefreiung einheitlich zu regeln und zugleich eine berlinweite Lösung für den Umgang mit den bestehenden Kosten zu finden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text siehe Anlage !

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse Jobcenter und PHI (ff).

 

25.01.2011 PHI

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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