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Drucksache - DS/1872/III
Wir
fragen das Bezirksamt:
Beantwortung durch BezStR’in Frau
Kalepky: 1. Wann
sollten nach der ursprünglichen Planung des Immobilienservices die Bauarbeiten
an der Graefe-Schule beginnen um eine Fertigstellung zum Schulbeginn am
23.08.2010 gewährleisten zu können? Am Standort sind umfangreiche
Sanierungsmassnahmen in den Jahren 2010 bis 2012 geplant. In 2010 wurde mit dem Innenausbau der Schulgebäude
begonnen. Nach
ursprünglicher Planung vom 8. Februar 2010 sollten die Baumassnahmen in der
Schule am 19. April 2010 beginnen. Die Fertigstellung war zum 20. August 2010
geplant. 2. Wann
sind die Verträge mit den an diesem Bauvorhaben beteiligten Firmen geschlossen worden und wann wurde
mit dem Umbau/der Sanierung tatsächlich begonnen? Die
ersten Verträge mit den beteiligten Firmen wurden am 9. Juni 2010 geschlossen. Mit
dem Umbau/der Sanierung wurde am 14. Juni 2010 begonnen. 3. Warum
war man trotz der Verzögerung des Baubeginns weiter der Ansicht, den Zeitplan
einhalten zu können, und dies obwohl alle Beteiligten in der Sondersitzung des
Schulausschusses am 10. September 2010 wortreich die Ansicht vertraten, zu
Bauverzögerungen könne es bei Altbauten immer kommen, da mit Baumängeln zu
rechnen sei, die in der Regel erst bei den Arbeiten selbst entdeckt würden? Die
Inbetriebnahme der Schule war auf Grund der förderbedingten Laufzeit (bis
2012) zum Schuljahresbeginn (23.08.2010) von vornherein nur für einen beschränkten
Betrieb geplant, der zu gewährleisten war. 4. Welche Baumängel
wurden während der Bauarbeiten entdeckt? °
Haus B: Hohlräume in den tragenden
Wänden (umfangreiche
Abstützarbeiten folgten) festgestellt
17.06.2010 komplett
verrosteter Heizstrang festgestellt
07.07.2010 ° Haus A: auf Grund defekter
Standrohre/Fallrohre wurde
Mauerwerkssanierung erforderlich festgestellt
05.08.2010 defekter
Lüftungsstrang von einer Chemieabzugsanlage 5. Wann zeichnete
sich im Bezirk erstmals ab, dass die Fertigstellung zum Schuljahresbeginn
schwierig wird? Es gab bis zum 23. August keine
Anzeichen dafür. 6. Wie hat das
Bezirksamt auf diese Nachricht reagiert? Die Schule wurde wie bereits bekannt
am 24.August geschlossen. 7. Teilt
das Bezirksamt die Einschätzung, dass es von Beginn an nur einen schleppenden Fortschritt der
Arbeiten gegeben hat - und wenn ja, warum war Nein, es gab keinerlei Anlass dafür. 8. Teilt
das Bezirksamt die Aussagen der Dezernentin Kalepky im Tagesspiegel vom 20.09.2010 S. 10, dass es von allen
Beteiligten Fehleinschätzungen gegeben habe und dass es Aufgabe der anderen
Ressorts sei, auf ihren jeweiligen Baustellen nach dem Rechten zu sehen? Das
Schulamt ist im Rahmen aller Planungsprozesse mit eingebunden. Die Ausführungsplanung obliegt der
Kontrolle durch das Baumanagement (vom Immobilenmanagement) bzw. dem damit
beauftragten Architekturbüro resp. Architekten. Nach baufachlicher Einschätzung
des beauftragten Architekten gab es keine Hinweise auf Mängel. Zu
Ihren Fragen 9 und 10 9. Wurde auf der
Baustelle der Graefe-Schule und wenn ja, wann vor dem 24.08.2010 durch das
zuständige Schulressort nach dem Rechten gesehen? Es
ist nicht die Aufgabe des zuständigen Schulressorts als Bauherrin auf der Baustelle
nach dem Rechten zu sehen. Sie wird als Bauherrin von der baufachlichen Dienststelle, die für
die Durchführung verantwortlich ist, ggf. informiert. Bis zum Beginn der Bauausführung fanden
kontinuierliche Abstimmungsrunden mit dem Immobilienservice, dem Schulamt, dem
Architekten und Vertretern der Schule am Standort Graefestraße statt (so
am 26.03., 20.04., 06.05.2010). Am 31.5.2010 wurde der Bauablaufplan an alle
Beteiligten übersandt. Danach sollten die Schwerpunktarbeiten, die für die
Aufnahme des Schulbetriebes unerlässlich sind bis zum 23.08.2010 soweit fertig
gestellt sein, dass der Unterrichtsbetrieb erfolgen kann. Darüber hinaus fanden kontinuierliche
Leitungssitzungen des Schulamtes und dem Immobilienservice statt. Bauverzögerungen
waren zu diesen Terminen nicht bekannt. 10. Wenn ja, warum kam man zu
einer anderen Einschätzung am 24.08.2010? Wenn nein, warum nicht, wenn dies
doch Aufgabe des jeweiligen Ressorts sein soll oder sollte? (siehe
Frage 9) 11. Wurden andere Baustellen
durch das Schulressort besichtigt, wenn ja, welche
und aus welchem Grund? Das
zuständige Schulressort besichtigt keine Baustellen, sondern ist nur im Rahmen
der Bauherrenfunktion aktiv. 12. Wurde
die Baustelle der Graefe-Schule durch den Immobilienservice vor Ort Mit der Baustellenüberwachung wurde
durch den Immobilienservice ein Architekturbüro
beauftragt. Der Immobilienservice, vertreten durch die zuständige
Projektleitung, hat die Baustelle wöchentlich kontrolliert, letztmalig am 19.
August 2010. 13. Wer
hat an der am 20.08.2010 stattgefundenen Besprechung in der Graefe-Schule
teilgenommen? Die
Schulleitung zusammen mit dem beauftragten Architekten sowie Vertreter der
Lehrergewerkschaft und Lehrer. Der Brandschutzsachverständige nahm ebenfalls an
dem Rundgang teil. Alle
Beteiligten sind davon ausgegangen, dass der Betrieb am 23.August aufgenommen
werden kann. 14. Was wurde verabredet? Die Ergebnisse dieser Besprechung sind vom
Architekten in einem Protokoll festgehalten. Danach sollten die Nutzung
einzelner Flurbereiche, Treppenhäuser und Klassenräume entsprechend gesichert
und die für den Unterricht erforderlichen Klassenräume sollten grundgereinigt
werden. Die
Abgrenzung der Schulbereiche und des Baubetriebes durch Bauzäune wurde festgehalten. Bis zur
Fertigstellung der WC-Anlagen wurden wie vorher verabredet Sanitär-Container
aufgestellt. 15. Ist es richtig, dass durch
die Gesellschaft für Betriebsmedizin und Betriebsberatung
mbH (GBB) erhebliche Sicherheitsrisiken an der Graefe- Schule festgestellt
wurden und was war die Empfehlung der GBB? Von der Gesellschaft für Betriebsmedizin und
Betriebsberatung mbH wurden mit Protokoll vom 23.08.2010 (das ist der Tag der
Inbetriebnahme) erhebliche Sicherheitsrisiken notiert. Die GBB empfahl, bis
Abstellung der in ihren Augen bestehenden Mängel keinen Schulbetrieb
aufzunehmen. 16. Warum
kam der Immobilienservice zu einem anderen Ergebnis als die GBB und gab die Schule für den
Schulbetrieb frei? Im Gegensatz zu der
betriebsmedizinischen und betriebsberatenden Beurteilung
der GBB, nahm der
Immobilienservice eine baufachliche Einschätzung
vor. Frau Herrmann als zuständige Dezernentin hat aus Sicht der Schüler und Schülerinnen die Lage (zu
Recht) beurteilt und daraus ihr 17. Wie
ist das Controlling des Baufortschritts im Immobilienservice geregelt und
gibt es ein Frühwarnsystem? Es
gibt Steuerungsinstrumente beim Bau, die den gesamten Bauablauf bis zur
Fertigstellung abbilden: einmal den Bauablaufplan, der kontinuierlich
fortgeschrieben wird (und erst sein Ende hat, wenn die Baumaßnahme zu Ende ist)
und der Kostenrahmen, der den Beauftragungs- und Fertigstellungsprozess
abbildet. (Das sind übliche Steuerungselemente, die eingesetzt werden.) 18. Wie
ist die Kommunikation mit den anderen Abteilungen als Fachvermögensträger
geregelt? Zwischen den Fachvermögensträgern und dem Immobilienservice
finden turnusmäßig Abstimmungsrunden statt (mindestens 1x im Monat, darüber
hinaus nach Bedarf). 19. Wie
kam es, dass es nicht zu einem früheren Zeitpunkt zu der Entscheidung
kam, wegen der verzögerten Fertigstellung des Vorhabens den Schulbetrieb
zum Schuljahresbeginn vorerst an einem anderen Standort
aufzunehmen? Dem
Schulamt und dem Bauamt lagen keine frühzeitigen Informationen zu irgendeiner
Bauverzögerung vor, die es erforderlich gemacht hätten, einen Ersatzstandort
bereit zustellen. 20. Lassen
die Presseöffentlich geäußerten Einschätzungen der beiden zuständigen
Dezernentinnen darauf schließen, dass es zu diesem Thema fachlich völlig
gegensätzliche Einschätzungen gab und gibt? Wie ist dies zu erklären? Nein. 21. In
welcher Weise hat das BA als Kollegialorgan den Vorfall bisher besprochen
und ausgewertet? Das
Bezirksamt beschäftigt sich ausführlich und kritisch mit dem Vorgang. Zu Ihren Fragen 22 und 23 22. War
die von der Schuldezernentin verfügte Einstellung des Schulbetriebs
gerechtfertigt, um den Gefahren für die Gesundheit der Schüler/innen und
Lehrer/innen abzuwenden oder folgt das Bezirksamt der Einschätzung der
Bauabteilung, die noch im Sonderausschuss äußerte, dass trotz aller
Einschränkungen die Freigabe für den Schulbetrieb aus baufachlicher Sicht
durchaus vertretbar war? Ja. Die Einstellung des Schulbetriebs durch die Dezernentin
als (Haupt)Verantwortliche war gerechtfertigt. Sie setzt die Prioritäten als
Bauherrin. 23. Kann
die BVV davon ausgehen, dass das Bezirksamt bis heute zu einer einheitlichen
Einschätzung gelangt ist und diese einheitlich nach außen vertritt
und wenn ja, wie lautet diese Einschätzung? (Ja, siehe Antwort zu Frage 22) 24. Wie
lange werden die Arbeiten in der Graefestraße noch voraussichtlich dauern bis der Schulbetrieb
an diesem Standort aufgenommen werden kann? Es ist vorgesehen, den Unterrichtsbetrieb nach den
Herbstferien aufzunehmen. Morgen wird es eine Vorortbegehung geben, um sie dort
noch einmal einen Überblick zu verschaffe. Beteiligt sind daran Baumanagement,
Immobilenservice und das Schulamt. Für
Haus A und B erfolgt die planmäßige Fertigstellung der Baumassnahmen im
Gebäudeinneren bis Mitte November 2010 (es werden Treppenhaustüren eingebaut,
was während der Unterrichtsinbetriebnahme erfolgen kann), im Außenbereich – wie festgelegt - in 2011. 25. Ist
die Tatsache, dass die Graefestraße auch mehr als einen Monat nach
Schuljahresbeginn immer noch nicht für die Schulnutzung freigegeben ist, ein
Indiz dafür, dass die Freigabe zum 23.08.2010 nie hätte erfolgen dürfen? Ja. Wenn nein, warum bleibt der Immobilienservice bei seiner
Auffassung, die er im Sonderausschuss vertreten hat, obwohl der Schulbetrieb
immer noch nicht aufgenommen wurde? (Die Frage erübrigt sich, siehe 16, baufachliche
Einschätzung) 26. Ist
es richtig, dass die Turnhalle der Graefe-Schule im Rahmen der Sendung
"Becker macht Schule" mit Boris Becker saniert werden soll? Diese
Aussage ist nicht richtig. Der Fernsehsender Sat 1 führt ein casting an
verschiedenen Schulen zu dem Projekt "Boris macht Schule" durch. Der
Schwerpunkt hierbei liegt bei der Maler mäßigen Instandsetzung von Klassenräumen
und Fluren sowie der Gestaltung der Pausen- und Freiflächen. Eine
Mängelbeseitigung der Sanitärbereiche erfolg im Rahmen der Bauunterhaltungsmittel
des Bezirksamtes. Schriftliche
Zusagen liegen dem Bezirksamt noch nicht vor. Der Presse habe ich entnommen, dass die Georg-Werth Schule
in die engere Auswahl genommen worden ist. 27. Um
welchen Fernsehsender handelt es sich dabei? Gibt es bereits eine konkrete
Zusage? Welche Bedingungen sind daran geknüpft? Sat1. 28. Wann
hatte die Baustadträtin im August 2010 Urlaub? Vom 9. bis zum 13.August und vom 17. bis zum 25.August 2010. 29. Ist
es zutreffend, dass die Baustadträtin nach einem Bericht der BZ vom 17.08.2010
ihren Urlaub unterbrach, um die Dichtigkeit des Daches des Hochbunkers
am Anhalter-Bahnhof zu überprüfen? Nein,
es gab keine Urlaubsunterbrechung. Zu der Frage 30 und 31: 30. Wenn
ja, warum unterbrach die Baustadträtin ihren Urlaub hierfür und für eine
Sondersitzung des Umweltausschusses zum Thema Baumfällungen im Volkspark
Friedrichhain, nicht aber wegen der erheblichen Probleme an der Graefe-Schule. Wie bereits gesagt, gab es keine
Urlaubsunterbrechung. Hätte es Warnsignale gegeben, hätte mein Stellvertreter im
BA jederzeit eingreifen können. Darüber hinaus war meine Erreichbarkeit in
Berlin per Telefon und E-mail gewährleistet. 31. Hält
das Bezirksamt dies für die richtige Schwerpunktsetzung? Die
Antwort erübrigt sich (siehe Frage 30). 32. Ist
es zutreffend, dass zwei Wochen vor Schulbeginn sowohl die Bau- als auch die
Schulstadträtin im Urlaub weilen und ist es ferner zutreffend, das zeitgleich
die Schulamtsleiterin im Urlaub und die Leitung des Immobilienservice durch
Krankheit verweist ist? Es ist richtig, dass 2 Wochen vor Schulbeginn die
Schulstadträtin und die Schulamtsleiterin in Urlaub waren. Unabhängig davon
waren die Schulstadträtin und die Schulamtsleiterin einmal wöchentlich im Amt
sowie per E-mail und telefonisch im ständigen Kontakt mit den zuständigen
Kolleginnen. Die
Vertretung der Schulstadträtin und der Schulamtsleiterin war für den gesamten
Zeitraum gesichert. Die Vertretung
im Schulamt oblag der Schulplanerin. Die Schulplanerin war in den gesamten
Prozess eingebunden und verfügt über die schulspezifischen Kenntnisse für die
laufenden Maßnahmen. Damit war in der gesamten Zeit die Ansprechbarkeit im
Schulamt gesichert. Ja, auch ich hatte, wie bereits unter Frage 28 ausgeführt,
Urlaub. Meine Vertretung im Bezirksamt ist mit dem aufgestellten Urlaubsplan im
BA durch Herrn Dr. Stöß gewährleistet gewesen. Die Vertretung der Leitung des Immobilienservice wegen
Krankheit war ebenfalls geregelt. 33. Hält
das Bezirksamt eine derartige Urlaubsplanung im Angesicht dieser größten
Schulstrukturreform Berlins für gelungen? Im
Bezirksamt gibt es Vertretungsreglungen. (siehe Antwort zu 32). 34. Welche
Konsequenzen zieht das Bezirksamt aus dem Desaster und was würde das Bezirksamt
anders als im vergangenen August machen, wenn es im Rahmen von Bauarbeiten an
einem Schulstandort oder anderswo zu einer ähnlichen Entwicklung kommt? Das
im vergangenen Jahr stark angestiegene Bauvolumen - 54 Mio Euro von ehemals 23 Mio Euro (einschliesslich der
KII-Projekte) - erfordert mittlerweile eine starke Externalisierung von
Bauaufgaben. Aufträge werden nach Außen gegeben. Gleichzeitig
müssen die an Dritte vergebenen Bauplanungsleistungen aber weiterhin
vom BA als Bauherr kontinuierlich kontrolliert und abgerechnet werden.
Das bedeutet bei einem Bauvolumen mit den sehr
unterschiedlichen Baumassnahmen (z.Zt. mehr als 50 Objekte im Hochbau, davon 36
Schulen) den Einsatz von Projektleitungen aus dem Bauressorts bei einem stark
reduzierten Personalkörper. Die Externalisierung der Aufgaben soll diesen
Zustand kompensieren, führt aber zu einer Doppelbelastung innerhalb des Erwähnen möchte ich, dass es gerade in letzter Zeit
bezüglich der Leistungen und Resultate des Immobilienservice - Baumanagement
grosses Lob durch das Bezirksamt gegeben hat. Trotzdem: In
Zukunft muss noch stärker darauf geachtet werden, dass die Planungsphase
von allen Beteiligten frühzeitig abgeschlossen wird. Die Entscheidung zur Realisierung
von Baumassnahmen und damit umzusetzendem Bauvolumen muss in ausgewogenem Verhältnis zur
Leistungskapazität des Ressorts stehen. Das wird auch ein Entscheidungskriterium in Zukunft sein. Die
außerhalb des Hauses mit Bauleitung und controlling beauftragten Büros müssen
gerade in der Anfangsphase bei der Abstimmung von Planungsentscheidungen der
Fachressorts/Bedarfsträgern noch stärker eingebunden werden. Damit die von
außen Kommenden auch wissen, welche Kriterien uns Schwerpunkte man legen muss
beim Warnsignal geben. Das im Baumanagement vorhandene Frühwarnsystem der Steuerungsmechanismen wird
zukünftig in noch kürzeren Zeitabständen mit mir abgestimmt werden. (bisher
Monatsrythmus) 35. Warum
wurden solche Konsequenzen nicht schon nach den Erfahrungen aus der
Baumassnahme Hallesches Ufer gezogen? Ein Vergleich ist in diesem Fall
unzulässig. Am Standort Hallesches Ufer gab es andere Probleme (Deckenstatik),
die die geplante Inbetriebnahme hinaus zögerten. |
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