Drucksache - DS/1872/III  

 
 
Betreff: Boris Becker statt Jutta Kalepky !? Schulchaos in Friedrichshain-Kreuzberg: Wer trägt die Verantwortung?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:1. Hehmke, Andy
2. Dahl, John
 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.09.2010 
Festakt zur Verleihung der Bezirkmedaille und öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg gegenstandslos   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
06.10.2010 
Öffentliche Sondersitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wann sollten nach der ursprünglichen Planung des Immobilienservices die Bauarbeiten an der Graefe-Schule beginnen um eine Fertigstellung zum Schulbeginn am 23.08.2010 gewährleisten zu können?

 

  1. Wann sind die Verträge mit den an diesem Bauvorhaben beteiligten Firmen geschlossen worden und wann wurde mit dem Umbau/ der Sanierung tatsächlich begonnen?

 

  1. Warum war man trotz der Verzögerung des Baubeginns weiter der Ansicht den Zeitplan einhalten zu können und dies obwohl alle Beteiligten in der Sondersitzung des Schulausschusses am 10.09.2010 wortreich die Ansicht vertraten, zu Bauverzögerungen könne es bei Altbauten immer kommen, da mit Baumängeln zu rechnen sei, die in der Regel erst bei den Arbeiten selbst entdeckt würden? 

  2. Welche Baumängel wurden während der Bauarbeiten wann entdeckt?

  3. Wann zeichnete sich im Bezirksamt erstmals ab, dass die Fertigstellung zum Schuljahresbeginn schwierig wird?

  4. Wie hat das Bezirksamt auf diese Nachricht reagiert?

  5. Teilt das Bezirksamt die Einschätzung, dass es von Beginn an nur einen schlep-penden Fortschritt der Arbeiten gegeben hat und wenn ja, warum war dies so?

 

  1. Teilt das Bezirksamt die Aussagen der Dezernentin Kalepky im Tagesspiegel vom 20.09.2010 S. 10, dass es von allen Beteiligten Fehleinschätzungen gegeben habe und dass es Aufgabe der anderen Ressorts sei, auf ihren jeweiligen Baustellen nach dem Rechten zu sehen?

 

  1. Wurde auf der Baustelle der Graefe-Schule und wenn ja wann vor dem 24.08.2010 durch das zuständige Schulressort nach dem Rechten gesehen?

 

  1. Wenn ja, warum kam man zu einer anderen Einschätzung als am 24.08.2010?

    Wenn nein, warum nicht, wenn dies doch Aufgabe des jeweiligen Ressorts sein soll oder sollte?

 

  1. Wurden andere Baustellen durch das Schulressort besichtigt, wenn ja welche und aus welchem Grund?

 

  1. Wurde die Baustelle der Graefe-Schule durch den Immobilienservice vor Ort kontrolliert und wenn ja, wann und durch wen, wenn nein warum nicht?

 

  1. Wer hat an der am 20.08.2010 stattgefundenen Besprechung in der Graefe-Schule teilgenommen?

 

  1. Was wurde dort verabredet?

 

  1. Ist es richtig, dass durch die Gesellschaft für Betriebsmedizin und Betriebsberatung mbH (GBB) erhebliche Sicherheitsrisiken an der Graefe-Schule festgestellt wurden und was war die Empfehlung der GBB?

 

  1. Warum kam der Immobilienservice zu einem anderen Ergebnis als die GBB und gab die Schule für den Schulbetrieb frei?

 

  1. Wie ist das Controlling des Baufortschritts im Immobilienservice geregelt und gibt es ein Frühwarnsystem?

 

  1. Wie ist die Kommunikation mit den anderen Abteilungen als Fachvermögensträger geregelt?

 

  1. Wie kam es, dass es nicht zu einem früheren Zeitpunkt zu der Entscheidung kam, wegen der verzögerten Fertigstellung des Vorhabens den Schulbetrieb zum Schuljahresbeginn vorerst an einem anderen Standort aufzunehmen?

  2. Lassen die presseöffentlich geäußerten Einschätzungen der beiden zuständigen Dezernentinnen darauf schließen, dass es zu diesem Thema fachlich völlig gegensätzliche Einschätzungen gab und gibt? Wie ist dies zu erklären?

 

  1. In welcher Weise hat das BA als Kollegialorgan den Vorfall bisher besprochen und ausgewertet?

 

  1. War die von der Schuldezernentin verfügte Einstellung des Schulbetriebs gerechtfertigt, um Gefahren für die Gesundheit der Schüler/innen und Lehrer/innen abzuwenden oder folgt das Bezirksamt der Einschätzung der Bauabteilung, die noch im Sonderausschuss äußerte, dass trotz aller Einschränkungen die Freigabe für den Schulbetrieb aus baufachlicher Sicht durchaus vertretbar war?

 

  1. Kann die BVV davon ausgehen, dass das Bezirksamt bis heute zu einer einheitlichen Einschätzung gelangt ist und diese einheitlich nach außen vertritt und wenn ja, wie lautet diese Einschätzung?

 

  1. Wie lange werden die Arbeiten in der Graefetraße noch voraussichtlich dauern, bis der Schulbetrieb an diesem Standort aufgenommen werden kann?

 

  1. Ist die Tatsache, dass die Graefestraße auch mehr als einen Monat nach Schuljahresbeginn immer noch nicht für die Schulnutzung freigegeben ist, ein Indiz dafür, dass die Freigabe zum 23.08.2010 nie hätte erfolgen dürfen?

    Wenn nein, warum bleibt der Immobilienservive bei seiner Auffassung, die er im Sonderausschuss vertreten hat, obwohl der Schulbetrieb immer noch nicht aufgenommen wurde?

 

  1. Ist es richtig, dass die Turnhalle der Graefe-Schule im Rahmen der Sendung „Becker macht Schule“ mit Boris Becker saniert werden soll?

 

  1. Um welchen Fernsehsender handelt es sich dabei? Gibt es bereits eine konkrete Zusage? Welche Bedingungen sind daran geknüpft?

 

  1.  Wann hatte die Baustadträtin im August 2010 Urlaub?

 

  1. Ist es zutreffend, dass die Baustadträtin nach einem Bericht der BZ vom 17.08.2010 ihren Urlaub unterbrach, um die Dichtigkeit des Daches des Hochbunkers am Anhalter-Bahnhof zu überprüfen?

 

  1. Wenn ja, warum unterbrach die Baustadträtin ihren Urlaub hierfür und für eine Sondersitzung des Umweltausschusses zum Thema Baumfällungen im Volkspark-Friedrichshain, nicht aber wegen der erheblichen Probleme an der Graefe-Schule?

 

  1. Hält das Bezirksamt dies für die richtige Schwerpunktsetzung?

 

  1. Ist es zutreffend, dass zwei Wochen vor Schulbeginn sowohl die Bau- als auch die Schulstadträtin im Urlaub weilten und ist es ferner zutreffend, dass zeitgleich die Schulamtsleiterin im Urlaub und die Leitung des Immobilienservices durch Krankheit verweist war?

 

  1. Hält das Bezirksamt eine derartige Urlaubsplanung im Angesicht dieser größten Schulstrukturreform Berlins für Gelungen?

 

  1. Welche Konsequenzen zieht das Bezirksamt aus dem Desaster und was würde das Bezirksamt anders als im vergangenen August machen, wenn es im Rahmen von Bauarbeiten an einem Schulstandort oder anderswo zu einer ähnlichen Entwicklung kommt?

 

  1. Warum wurden solche Konsequenzen nicht schon nach den Erfahrungen aus der Baumaßnahme Hallesches Ufer gezogen?

 

 

Beantwortung durch BezStR’in Frau Kalepky:

 

 

1.      Wann sollten nach der ursprünglichen Planung des Immobilienservices die Bauarbeiten an der Graefe-Schule beginnen um eine Fertigstellung zum Schulbeginn am 23.08.2010 gewährleisten zu können?

 

   Am Standort sind umfangreiche Sanierungsmassnahmen in den Jahren 2010 bis 2012  geplant. In 2010 wurde mit dem Innenausbau der Schulgebäude begonnen.

   Nach ursprünglicher Planung vom 8. Februar 2010 sollten die Baumassnahmen in der Schule am 19. April 2010 beginnen. Die Fertigstellung war zum 20. August 2010 geplant.

 

 

2.      Wann sind die Verträge mit den an diesem Bauvorhaben beteiligten Firmen    geschlossen worden und wann wurde mit dem Umbau/der Sanierung tatsächlich begonnen?

 

         Die ersten Verträge mit den beteiligten Firmen wurden am 9. Juni 2010          geschlossen.

         Mit dem Umbau/der Sanierung wurde am 14. Juni 2010 begonnen.

 

 

3.      Warum war man trotz der Verzögerung des Baubeginns weiter der Ansicht, den Zeitplan einhalten zu können, und dies obwohl alle Beteiligten in der Sondersitzung des Schulausschusses am 10. September 2010 wortreich die Ansicht vertraten, zu Bauverzögerungen könne es bei Altbauten immer kommen, da mit Baumängeln zu rechnen sei, die in der Regel erst bei den Arbeiten selbst entdeckt würden?

 

         Die Inbetriebnahme der Schule war auf Grund der förderbedingten Laufzeit

         (bis 2012) zum Schuljahresbeginn (23.08.2010) von vornherein nur für einen          beschränkten Betrieb geplant, der zu gewährleisten war.

 

 

4.      Welche Baumängel wurden während der Bauarbeiten entdeckt?

        

         °   Haus B: Hohlräume in den tragenden Wänden

                       (umfangreiche Abstützarbeiten folgten)         festgestellt 17.06.2010

                  komplett verrosteter Heizstrang         festgestellt 07.07.2010

         °   Haus A:      auf Grund defekter Standrohre/Fallrohre

                  wurde Mauerwerkssanierung

                  erforderlich         festgestellt 05.08.2010

                  defekter Lüftungsstrang von einer

                  Chemieabzugsanlage

 

 

5.      Wann zeichnete sich im Bezirk erstmals ab, dass die Fertigstellung zum          Schuljahresbeginn schwierig wird?

 

         Es gab bis zum 23. August keine Anzeichen dafür.

 

 

6.      Wie hat das Bezirksamt auf diese Nachricht reagiert?

 

         Die Schule wurde wie bereits bekannt am 24.August geschlossen.

 

 

7.      Teilt das Bezirksamt die Einschätzung, dass es von Beginn an nur einen    schleppenden Fortschritt der Arbeiten gegeben hat - und wenn ja, warum war
dies so?

 

         Nein, es gab keinerlei Anlass dafür.

 

 

8.      Teilt das Bezirksamt die Aussagen der Dezernentin Kalepky im    Tagesspiegel vom 20.09.2010 S. 10, dass es von allen Beteiligten Fehleinschätzungen gegeben habe und dass es Aufgabe der anderen Ressorts sei, auf ihren jeweiligen Baustellen nach dem Rechten zu sehen?

 

   Das Schulamt ist im Rahmen aller Planungsprozesse mit eingebunden. Die    Ausführungsplanung obliegt der Kontrolle durch das Baumanagement (vom Immobilenmanagement) bzw. dem damit beauftragten Architekturbüro resp. Architekten. Nach baufachlicher Einschätzung des beauftragten Architekten gab es keine Hinweise auf Mängel.

 

 

Zu Ihren Fragen 9 und 10

 

9.      Wurde auf der Baustelle der Graefe-Schule und wenn ja, wann vor dem          24.08.2010 durch das zuständige Schulressort nach dem Rechten          gesehen?

 

         Es ist nicht die Aufgabe des zuständigen Schulressorts als Bauherrin auf der Baustelle nach dem Rechten zu sehen. Sie wird als Bauherrin von der    baufachlichen Dienststelle, die für die Durchführung verantwortlich ist, ggf. informiert.

 

Bis zum Beginn der Bauausführung fanden kontinuierliche Abstimmungsrunden mit dem Immobilienservice, dem Schulamt, dem Architekten und Vertretern der Schule am Standort Graefestraße statt (so am 26.03., 20.04., 06.05.2010).

Am 31.5.2010 wurde der Bauablaufplan an alle Beteiligten übersandt. Danach sollten die Schwerpunktarbeiten, die für die Aufnahme des Schulbetriebes unerlässlich sind bis zum 23.08.2010 soweit fertig gestellt sein, dass der Unterrichtsbetrieb erfolgen kann.

Darüber hinaus fanden kontinuierliche Leitungssitzungen des Schulamtes und dem Immobilienservice statt. Bauverzögerungen waren zu diesen Terminen nicht bekannt.

 

10.    Wenn ja, warum kam man zu einer anderen Einschätzung am 24.08.2010?

Wenn nein, warum nicht, wenn dies doch Aufgabe des jeweiligen Ressorts sein soll oder sollte?

 

         (siehe Frage 9)

 

 

11.    Wurden andere Baustellen durch das Schulressort besichtigt, wenn ja,          welche und aus welchem Grund?

 

         Das zuständige Schulressort besichtigt keine Baustellen, sondern ist nur im          Rahmen der Bauherrenfunktion aktiv.

 

 

12.    Wurde die Baustelle der Graefe-Schule durch den Immobilienservice vor Ort
kontrolliert und wenn ja, wann und durch wen? Wenn nein, warum nicht?

 

   Mit der Baustellenüberwachung wurde durch den Immobilienservice ein    Architekturbüro beauftragt. Der Immobilienservice, vertreten durch die zuständige Projektleitung, hat die Baustelle wöchentlich kontrolliert, letztmalig am 19. August 2010.

 

 

13.    Wer hat an der am 20.08.2010 stattgefundenen Besprechung in der Graefe-Schule teilgenommen?

 

         Die Schulleitung zusammen mit dem beauftragten Architekten sowie Vertreter der Lehrergewerkschaft und Lehrer. Der Brandschutzsachverständige nahm ebenfalls an dem Rundgang teil.

         Alle Beteiligten sind davon ausgegangen, dass der Betrieb am 23.August          aufgenommen werden kann.

 

 

14.    Was wurde verabredet?

 

Die Ergebnisse dieser Besprechung sind vom Architekten in einem Protokoll festgehalten. Danach sollten die Nutzung einzelner Flurbereiche, Treppenhäuser und Klassenräume entsprechend gesichert und die für den Unterricht erforderlichen Klassenräume sollten grundgereinigt werden.

         Die Abgrenzung der Schulbereiche und des Baubetriebes durch Bauzäune    wurde festgehalten. Bis zur Fertigstellung der WC-Anlagen wurden wie vorher verabredet Sanitär-Container aufgestellt.

 

 

15.    Ist es richtig, dass durch die Gesellschaft für Betriebsmedizin und          Betriebsberatung mbH (GBB) erhebliche Sicherheitsrisiken an der Graefe-         Schule festgestellt wurden und was war die Empfehlung der GBB?

 

Von der Gesellschaft für Betriebsmedizin und Betriebsberatung mbH wurden mit Protokoll vom 23.08.2010 (das ist der Tag der Inbetriebnahme) erhebliche Sicherheitsrisiken notiert. Die GBB empfahl, bis Abstellung der in ihren Augen bestehenden Mängel keinen Schulbetrieb aufzunehmen.

 

 

16.    Warum kam der Immobilienservice zu einem anderen Ergebnis als die    GBB und gab die Schule für den Schulbetrieb frei?

 

Im Gegensatz zu der betriebsmedizinischen und betriebsberatenden Beurteilung der GBB, nahm  der Immobilienservice eine baufachliche Einschätzung vor. Frau Herrmann als zuständige Dezernentin hat aus Sicht der Schüler und Schülerinnen die Lage (zu Recht) beurteilt und daraus ihr
Resümee geschlossen.

 

 

17.     Wie ist das Controlling des Baufortschritts im Immobilienservice geregelt           und gibt es ein Frühwarnsystem?

 

          Es gibt Steuerungsinstrumente beim Bau, die den gesamten Bauablauf bis zur Fertigstellung abbilden: einmal den Bauablaufplan, der kontinuierlich fortgeschrieben wird (und erst sein Ende hat, wenn die Baumaßnahme zu Ende ist) und der Kostenrahmen, der den Beauftragungs- und Fertigstellungsprozess abbildet. (Das sind übliche Steuerungselemente, die eingesetzt werden.)

         

 

18.     Wie ist die Kommunikation mit den anderen Abteilungen als           Fachvermögensträger geregelt?

 

Zwischen den Fachvermögensträgern und dem Immobilienservice finden turnusmäßig Abstimmungsrunden statt (mindestens 1x im Monat, darüber hinaus nach Bedarf).

 

 

19.     Wie kam es, dass es nicht zu einem früheren Zeitpunkt zu der           Entscheidung kam, wegen der verzögerten Fertigstellung des Vorhabens           den Schulbetrieb zum Schuljahresbeginn vorerst an einem anderen          Standort aufzunehmen?

 

          Dem Schulamt und dem Bauamt lagen keine frühzeitigen Informationen zu           irgendeiner Bauverzögerung vor, die es erforderlich gemacht hätten, einen           Ersatzstandort bereit zustellen.

 

 

 

20.     Lassen die Presseöffentlich geäußerten Einschätzungen der beiden zuständigen Dezernentinnen darauf schließen, dass es zu diesem Thema fachlich völlig gegensätzliche Einschätzungen gab und gibt? Wie ist dies zu erklären?

 

          Nein.

 

21.     In welcher Weise hat das BA als Kollegialorgan den Vorfall bisher           besprochen und ausgewertet?

 

          Das Bezirksamt beschäftigt sich ausführlich und kritisch mit dem Vorgang.

 

 

Zu Ihren Fragen 22 und 23

 

22.     War die von der Schuldezernentin verfügte Einstellung des Schulbetriebs gerechtfertigt, um den Gefahren für die Gesundheit der Schüler/innen und Lehrer/innen abzuwenden oder folgt das Bezirksamt der Einschätzung der Bauabteilung, die noch im Sonderausschuss äußerte, dass trotz aller Einschränkungen die Freigabe für den Schulbetrieb aus baufachlicher Sicht durchaus vertretbar war?

 

Ja. Die Einstellung des Schulbetriebs durch die Dezernentin als (Haupt)Verantwortliche war gerechtfertigt. Sie setzt die Prioritäten als Bauherrin.

 

23.     Kann die BVV davon ausgehen, dass das Bezirksamt bis heute zu einer           einheitlichen Einschätzung gelangt ist und diese einheitlich nach außen           vertritt und wenn ja, wie lautet diese Einschätzung?

 

          (Ja, siehe Antwort zu Frage 22)

 

 

24.     Wie lange werden die Arbeiten in der Graefestraße noch voraussichtlich     dauern bis der Schulbetrieb an diesem Standort aufgenommen werden           kann?

 

Es ist vorgesehen, den Unterrichtsbetrieb nach den Herbstferien aufzunehmen. Morgen wird es eine Vorortbegehung geben, um sie dort noch einmal einen Überblick zu verschaffe. Beteiligt sind daran Baumanagement, Immobilenservice und das Schulamt.

Für Haus A und B erfolgt die planmäßige Fertigstellung der Baumassnahmen im Gebäudeinneren bis Mitte November 2010 (es werden Treppenhaustüren eingebaut, was während der Unterrichtsinbetriebnahme erfolgen kann), im Außenbereich  – wie festgelegt - in 2011.

 

 

25.     Ist die Tatsache, dass die Graefestraße auch mehr als einen Monat nach Schuljahresbeginn immer noch nicht für die Schulnutzung freigegeben ist, ein Indiz dafür, dass die Freigabe zum 23.08.2010 nie hätte erfolgen dürfen?

          Ja.

         

Wenn nein, warum bleibt der Immobilienservice bei seiner Auffassung, die er im Sonderausschuss vertreten hat, obwohl der Schulbetrieb immer noch nicht aufgenommen wurde?

(Die Frage erübrigt sich, siehe 16, baufachliche Einschätzung)

 

 

26.     Ist es richtig, dass die Turnhalle der Graefe-Schule im Rahmen der Sendung "Becker macht Schule" mit Boris Becker saniert werden soll?

 

          Diese Aussage ist nicht richtig. Der Fernsehsender Sat 1 führt ein casting an verschiedenen Schulen zu dem Projekt "Boris macht Schule" durch.

          Der Schwerpunkt hierbei liegt bei der Maler mäßigen Instandsetzung von           Klassenräumen und Fluren sowie der Gestaltung der Pausen- und           Freiflächen.

          Eine Mängelbeseitigung der Sanitärbereiche erfolg im Rahmen der           Bauunterhaltungsmittel des Bezirksamtes.

          Schriftliche Zusagen liegen dem Bezirksamt noch nicht vor.

Der Presse habe ich entnommen, dass die Georg-Werth Schule in die engere Auswahl genommen worden ist.

 

27.     Um welchen Fernsehsender handelt es sich dabei? Gibt es bereits eine           konkrete Zusage? Welche Bedingungen sind daran geknüpft?

          Sat1.

 

28.     Wann hatte die Baustadträtin im August 2010 Urlaub?

 

Vom 9. bis zum 13.August und vom 17. bis zum 25.August 2010.

 

29.     Ist es zutreffend, dass die Baustadträtin nach einem Bericht der BZ vom           17.08.2010 ihren Urlaub unterbrach, um die Dichtigkeit des Daches des           Hochbunkers am Anhalter-Bahnhof zu überprüfen?

 

          Nein, es gab keine Urlaubsunterbrechung.

 

Zu der Frage 30 und 31:

 

30.     Wenn ja, warum unterbrach die Baustadträtin ihren Urlaub hierfür und für eine Sondersitzung des Umweltausschusses zum Thema Baumfällungen im Volkspark Friedrichhain, nicht aber wegen der erheblichen Probleme an der Graefe-Schule.

 

          Wie bereits gesagt, gab es keine Urlaubsunterbrechung.

Hätte es Warnsignale gegeben, hätte mein Stellvertreter im BA jederzeit eingreifen können. Darüber hinaus war meine Erreichbarkeit in Berlin per Telefon und E-mail gewährleistet.

 

31.     Hält das Bezirksamt dies für die richtige Schwerpunktsetzung?

 

          Die Antwort erübrigt sich (siehe Frage 30).

 

32.     Ist es zutreffend, dass zwei Wochen vor Schulbeginn sowohl die Bau- als auch die Schulstadträtin im Urlaub weilen und ist es ferner zutreffend, das           zeitgleich die Schulamtsleiterin im Urlaub und die Leitung des Immobilienservice durch Krankheit verweist ist?

 

Es ist richtig, dass 2 Wochen vor Schulbeginn die Schulstadträtin und die Schulamtsleiterin in Urlaub waren. Unabhängig davon waren die Schulstadträtin und die Schulamtsleiterin einmal wöchentlich im Amt sowie per E-mail und telefonisch im ständigen Kontakt mit den zuständigen Kolleginnen.

          Die Vertretung der Schulstadträtin und der Schulamtsleiterin war für den gesamten Zeitraum gesichert.

Die  Vertretung im Schulamt oblag der Schulplanerin. Die Schulplanerin war in den gesamten Prozess eingebunden und verfügt über die schulspezifischen Kenntnisse für die laufenden Maßnahmen. Damit war in der gesamten Zeit die Ansprechbarkeit im Schulamt gesichert.

         

Ja, auch ich hatte, wie bereits unter Frage 28 ausgeführt, Urlaub. Meine Vertretung im Bezirksamt ist mit dem aufgestellten Urlaubsplan im BA durch Herrn Dr. Stöß gewährleistet gewesen.

Die Vertretung der Leitung des Immobilienservice wegen Krankheit war ebenfalls geregelt.

 

         

33.     Hält das Bezirksamt eine derartige Urlaubsplanung im Angesicht dieser           größten Schulstrukturreform Berlins für gelungen?

 

          Im Bezirksamt gibt es Vertretungsreglungen. (siehe Antwort zu 32).

 

 

34.     Welche Konsequenzen zieht das Bezirksamt aus dem Desaster und was würde das Bezirksamt anders als im vergangenen August machen, wenn es im Rahmen von Bauarbeiten an einem Schulstandort oder anderswo zu einer ähnlichen Entwicklung kommt?

 

          Das im vergangenen Jahr stark angestiegene Bauvolumen  - 54 Mio Euro von ehemals 23 Mio Euro (einschliesslich der KII-Projekte) - erfordert mittlerweile eine starke Externalisierung von Bauaufgaben. Aufträge werden nach Außen gegeben.

          Gleichzeitig müssen die an Dritte vergebenen Bauplanungsleistungen aber           weiterhin vom BA als Bauherr kontinuierlich kontrolliert und abgerechnet           werden.

 

Das bedeutet bei einem Bauvolumen mit den sehr unterschiedlichen Baumassnahmen (z.Zt. mehr als 50 Objekte im Hochbau, davon 36 Schulen) den Einsatz von Projektleitungen aus dem Bauressorts bei einem stark reduzierten Personalkörper. Die Externalisierung der Aufgaben soll diesen Zustand kompensieren, führt aber zu einer Doppelbelastung innerhalb des
Immobilienservice, weil die hoheitliche Aufgabe der Abrechung bleibt.

 

Erwähnen möchte ich, dass es gerade in letzter Zeit bezüglich der Leistungen und Resultate des Immobilienservice - Baumanagement grosses Lob durch das Bezirksamt gegeben hat.

 

 

Trotzdem:

          In Zukunft muss noch stärker darauf geachtet werden, dass die           Planungsphase von allen Beteiligten frühzeitig abgeschlossen wird.

 

          Die Entscheidung zur Realisierung von Baumassnahmen und damit

umzusetzendem Bauvolumen muss in ausgewogenem Verhältnis zur Leistungskapazität des Ressorts stehen. Das wird auch ein  Entscheidungskriterium in Zukunft sein.

 

Die außerhalb des Hauses mit Bauleitung und controlling beauftragten Büros müssen gerade in der Anfangsphase bei der Abstimmung von Planungsentscheidungen der Fachressorts/Bedarfsträgern noch stärker eingebunden werden. Damit die von außen Kommenden auch wissen, welche Kriterien uns Schwerpunkte man legen muss beim Warnsignal geben.

 

Das im Baumanagement vorhandene Frühwarnsystem  der Steuerungsmechanismen wird zukünftig in noch kürzeren Zeitabständen mit mir abgestimmt werden. (bisher Monatsrythmus)

 

 

35.     Warum wurden solche Konsequenzen nicht schon nach den Erfahrungen aus der Baumassnahme Hallesches Ufer gezogen?

 

          Ein Vergleich ist in diesem Fall unzulässig. Am Standort Hallesches Ufer gab es andere Probleme (Deckenstatik), die die geplante Inbetriebnahme hinaus zögerten.

 

 

         

 

 
 

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