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Drucksache - DS/1687/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Berliner Senat aufzufordern, die Berliner Innenstadt, einschließlich seiner Ortsteile Friedrichshain und Kreuzberg, als angespannten Wohnungsmarkt anzuerkennen.
Begründung:
Der Berliner Stadtforscher Sigmar Gude fordert vom Senat, den Innenstadtbereich als angespannten Wohnungsmarkt anzuerkennen. Gerichte könnten dann gegen Neuvermietungen vorgehen, die mehr als 20 Prozent über dem Mietspiegel liegen. Zum Innenstadtbereich zählt er Mitte, Kreuzberg, Friedrichshain, Prenzlauer Berg, Nord-Neukölln, Wilmersdorf, Charlottenburg und Schöneberg. Der Wohnraum werde dort immer knapper, weil zum einen zu wenig gebaut werde und zum anderen viele Wohnungen in Gewerbeflächen oder Ferien-Appartements umgewandelt würden. Der Senat definiere die Innenstadt nicht als angespannten Wohnungsmarkt, da in Berlin angeblich genügend Wohnungen leer stünden, so der Soziologe. Diese seien aber oft in schlechtem Zustand und könnten gar nicht vermietet werden. Im Hause Junge-Reyer werden diese Probleme nach wie vor beharrlich geleugnet. Doch mit ihrer Einschätzung vom "entspannten Berliner Wohnungsmarkt", der dafür sorge, "dass jeder eine bezahlbare Wohnung finden kann", steht Ingeborg Junge-Reyer zunehmend alleine da. Untersuchungen stellen erhebliche Mietanstiege bei Neuvermietungen fest. Seit Mitte der 90er Jahre wurden in vielen innerstädtischen Wohngebieten die einkommensschwächere Bevölkerung verdrängt. - Dagegen muss ein Damm gesetzt werden.
Vermieter können nach § 5 Wirtschaftsstrafrecht mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden, wenn sie Wohnungsmieten in Höhe von mehr als 20 Prozent über dem, was in der "Gemeinde" üblich ist, anbieten. Voraussetzung für die Strafverfolgung ist danach, dass im gesamten Stadtgebiet ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht, § 5 in der Praxis von Großstädten damit unwirksam.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird in die Ausschüsse Stadtplanung und Bauen / Umwelt und Verkehr ff. überwiesen.
13.04.10 StadtBau
Der AS für Stadtplanung und Bauen empfiehlt dem ff AS UMV, der BVV zu empfehlen, den Antrag anzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass dieser eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel einleitet, dass Mangellagen - auch "angespannter Wohnungsmarkt" - auch in Teilbereichen einer Stadt festgestellt werden können.
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Berliner Senat aufzufordern, die Berliner Innenstadt, einschließlich seiner Ortsteile Friedrichshain und Kreuzberg, als angespannten Wohnungsmarkt anzuerkennen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass dieser eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel einleitet, dass Mangellagen - auch "angespannter Wohnungsmarkt" - auch in Teilbereichen einer Stadt festgestellt werden können.
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Berliner Senat aufzufordern, die Berliner Innenstadt, einschließlich seiner Ortsteile Friedrichshain und Kreuzberg, als angespannten Wohnungsmarkt anzuerkennen.
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