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Drucksache - DS/1606/III
Sehr
geehrter Herr Dahl, Ihre o.g.
Anfrage beantworte ich wie folgt: 1.
Am 02.01.2010 wurde ein Anwohner des Görlitzer Parks
beim Durchqueren desselben von Drogendealern tätlich angegriffen. Was ist dem
Bezirksamt hierzu bekannt? Zu dem konkreten Vorfall sind dem
Bezirksamt nur die veröffentlichten Fakten bekannt. Zuständig ist die Polizei,
so dass eigene Ermittlungen oder Verfahren dazu nicht vom Bezirksamt
durchgeführt werden. 2.
Haben weitere Übergriffe dieser Art stattgefunden und
stehen auch diese in Zusammenhang mit der Drogendealerszene im Park? 3.
Wie beurteilt das Bezirksamt die generelle
Sicherheitslage im und um den Görlitzer Park auch im Zusammenhang mit der
Drogenszene? Zu 2. und 3.) Der Görlitzer Park und sein
unmittelbares Umfeld stellen einen Kriminalitätsschwerpunkt dar. Aus diesem
Grund werden von der Polizei dort in regelmäßigen Abständen Einsätze zur
Bekämpfung der Drogenkriminalität durchgeführt. Im Görlitzer Park sowie in dessen
Nahbereich wurden im Jahr 2009 191 Einsätze durchgeführt, 1005 Personen
überprüft und 281 Platzverweisungen ausgesprochen. Die Einsätze hatten 195
Freiheitsentziehungen und 249 Strafverfahren zur Folge. Drogendelikte spielten
dabei eine herausragende Rolle. Nachfrage: 1.
Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt bislang ergriffen
um die Sicherheitslage im und um den Görlitzer Park zu verbessern? 2. Was
kann/muss darüber hinaus getan werden, Zu 1. und 2.) Das Bezirksamt steht im Kontakt mit
dem zuständigen Polizeiabschnitt. Die Polizei ist für die Bekämpfung von
Kriminalität und Verfolgung von Straftaten zuständig. Aus den o.g. Zahlen ist
ersichtlich, dass die Polizei im Rahmen des täglichen Dienstes im Görlitzer
Park und im Umfeld präsent ist. Das Ordnungsamt verfolgt im
Görlitzer Park wie auch in anderen Bereichen des Bezirks Ordnungswidrigkeiten
zur Sicherung der allgemeinen Ordnung im öffentlichen
Raum wie z.B. illegale Abfallablagerung, Verstöße gegen das Hundegesetz und
Grünanlagengesetz usw., keine Straftaten. Wird während der Kontrollen
der Mitabeiter/innen des Ordnungsamtes eine Straftat festgestellt, wird die
Polizei benachrichtigt. Im Jahr 2009 wurden im Schnitt einmal monatlich
Schwerpunkteinsätze durch das Ordnungsamt im Görlitzer Park durchgeführt. Dabei
werden mindestens 5 Mitarbeiter/innen eingesetzt, die Verstöße nach dem
Grünanlagengesetz und Hundegesetz ahnden. Durchschnittlich kommt es dabei zu
8-10 Anzeigen, 2-3 Barzahlungen, 4-6 mündlichen Verwarnungen und wegen
Verweigerung von Personalien zu Anzeigen nach § 111 OWiG. Bei diesen Einsätzen werden häufig auch Platzverweise
insbesondere dann ausgesprochen, wenn nicht betroffene Bürger/innen die
Maßnahmen stören. Zusätzlich zu den Schwerpunkteinsätzen finden mindestens
zweimal monatlich Zweierbestreifungen statt. Bei den Aktivitäten des
Ordnungsamtes wird die Polizei vor allem bei der Verweigerung von Personalien
und Durchsetzung von Platzverweisen hinzugezogen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Peter Beckers |
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