Drucksache - DS/1606/III  

 
 
Betreff: Gewalt im Görlitzer Park
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Dahl, John 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.01.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 03.02.2010 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrter Herr Dahl,

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

1.      Am 02.01.2010 wurde ein Anwohner des Görlitzer Parks beim Durchqueren desselben von Drogendealern tätlich angegriffen. Was ist dem Bezirksamt hierzu bekannt?

 

Zu dem konkreten Vorfall sind dem Bezirksamt nur die veröffentlichten Fakten bekannt. Zuständig ist die Polizei, so dass eigene Ermittlungen oder Verfahren dazu nicht vom Bezirksamt durchgeführt werden.

 

 

2.      Haben weitere Übergriffe dieser Art stattgefunden und stehen auch diese in Zusammen­hang mit der Drogendealerszene im Park?

3.      Wie beurteilt das Bezirksamt die generelle Sicherheitslage im und um den Görlitzer Park auch im Zusammenhang mit der Drogenszene?

 

Zu 2. und 3.)

 

Der Görlitzer Park und sein unmittelbares Umfeld stellen einen Kriminalitätsschwerpunkt dar. Aus diesem Grund werden von der Polizei dort in regelmäßigen Abständen Einsätze zur Bekämpfung der Drogen­kriminalität durchgeführt.

 

Im Görlitzer Park sowie in dessen Nahbereich wurden im Jahr 2009 191 Einsätze durchgeführt, 1005 Personen überprüft und 281 Platzverweisungen ausgesprochen. Die Einsätze hatten 195 Freiheitsentziehungen und 249 Strafverfahren zur Folge. Drogendelikte spielten dabei eine herausragende Rolle.

 

 

Nachfrage:

 

1.       Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt bislang ergriffen um die Sicherheitslage im und um den Görlitzer Park zu verbessern?

2.       Was kann/muss darüber hinaus getan werden,

 

Zu 1. und 2.)

 

Das Bezirksamt steht im Kontakt mit dem zuständigen Polizeiabschnitt. Die Polizei ist für die Bekämpfung von Kriminalität und Verfolgung von Straftaten zuständig. Aus den o.g. Zahlen ist ersichtlich, dass die Polizei im Rahmen des täglichen Dienstes im Görlitzer Park und im Umfeld präsent ist.

 

Das Ordnungsamt verfolgt im Görlitzer Park wie auch in anderen Bereichen des Bezirks Ordnungswidrigkeiten zur Sicherung der allgemeinen Ordnung im öffentlichen Raum wie z.B. illegale Abfallablagerung, Verstöße gegen das Hundegesetz und Grünanlagengesetz usw., keine Straftaten. Wird während der Kontrollen der Mitabeiter/innen des Ordnungsamtes eine Straftat festgestellt, wird die Polizei benachrichtigt.

 

Im Jahr 2009 wurden im Schnitt einmal monatlich Schwerpunkteinsätze durch das Ordnungsamt im Görlitzer Park durchgeführt. Dabei werden mindestens 5 Mitarbeiter/innen eingesetzt, die Verstöße nach dem Grünanlagengesetz und Hundegesetz ahnden. Durchschnittlich kommt es dabei zu 8-10 Anzeigen, 2-3 Barzahlungen, 4-6 mündlichen Verwarnungen und wegen Verweigerung von Personalien zu Anzeigen nach § 111 OWiG.

 

Bei diesen Einsätzen werden häufig auch Platzverweise insbesondere dann ausgesprochen, wenn nicht betroffene Bürger/innen die Maßnahmen stören. Zusätzlich zu den Schwerpunkteinsätzen finden mindestens zweimal monatlich Zweierbestreifungen statt. Bei den Aktivitäten des Ordnungsamtes wird die Polizei vor allem bei der Verweigerung von Personalien und Durchsetzung von Platzverweisen hinzugezogen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 

 

 
 

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