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Drucksache - DS/1483/III
Sehr geehrter Herr Hehmke, Ihre o. g. Anfrage
beantworte ich wie folgt: 1. In welchem Umfang ließen sich jährliche
buw. Kosten im Bezirk vermeiden, wenn alle Gebäude, für die derzeit Abschlüsse
von Erbbaurechtsverträgen bzw. Direktverkäufe an bestimmte Nutzer vorbereitet
werden, im Rahmen des Erbbaurechts auf andere Nutzer übergegangen sind?
2. Welcher konkrete
Zeit-Maßnahme-Plan liegt derzeit hinsichtlich des Abschlusses weiterer Erbbau
rechtsverträge vor? Siehe Beantwortung Frage
Nr.1 3. Warum wurde das Gebäude der zum Schuljahresende
2008/09 aufgegebenen F.-L.-Jahn-Oberschule bislang nicht aus der
lKT-Kostenträgerliste ausgebucht und vorübergehend ins Finanzvermögen
übertragen, obwohl dies doch angesichts des langen Vorlaufs der Schließung
allen Beteiligten hätte bekannt sein und zum 1.8.2009 erfolgen müssen? Gemäß einer zunächst
mündlichen Aussage von SenFin, soll es ab 2009 möglich werden,
Schulenstandorte ohne Schulbetrieb für max. 5 Jahre im Finanzvermögen vorzuhalten.
Im November 2009 wird eine schriftliche Bestätigung dieser Aussage von SenFin
erwartet. Danach erfolgt unverzüglich die vorübergehende Umsetzung des Objektes
Gräfestr. 85-88 ehemals F.-L.-Jahn –Oberschule in das Finanzvermögen
rückwirkend ab 08/2009. Dieses Objekt wird nach
erfolgter Sanierung ab 09/2010 wieder als Schulstandort genutzt. 1. Nachfrage: Warum befinden sich in
der IKT-Liste 2008 noch zahlreiche Kita-Liegenschaften, die von freien Trägern
für den Betrieb von Kindertagesstätten genutzt werden, obwohl das BA im Sommer
2007 dem Fragesteller i. R. d. Beantwortung einer schriftlichen Anfrage
zugesichert hat, dass alle Kita-Gebäude, die nicht an den Eigenbetrieb bzw. im
Rahmen der so genannten 1 -€-Regelung an den jeweiligen freien Träger gehen,
auf einen Sonderkostenträger
gebucht werden und somit keinesfalls buw. Kosten verursachen? Objekte des KITA-
Eigenbetriebes werden nicht mehr in der KLR des Bezirkes geführt. Objekte der
KITA´s in freier Trägerschaft sind weiterhin Bestandteil der KLR des Bezirkes. Anfallende Gebäudekosten bw-
und buw- Kosten sind auf Infrastrukturkostenträgern abzubilden. Die Umlage der
Kosten erfolgt allerdings nicht wie sonst üblich auf Produkte, sondern auf
einen s. g. Sonderkostenträger, der eine
Weiterumlegung der Kosten verhindert. Die buw- Kosten von
KITA´s freier Träger können in der Budgetberechnung durch SenFin für
den Bezirk keine negativen Wirkungen haben. 2. Nachfrage: Welche Gebäude und Grundstücke
außerhalb des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg befinden, sich im Fach- oder
Finanzvermögen des Bezirks, mit welcher Nutzung sind diese belegt und wie
gestaltet sich die Perspektive hinsichtlich einer möglichen Reduzierung der
damit anfallenden buw. Kosten? Mit freundlichen Grüßen Dr. Franz Schulz
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